Seit dem 1. Juli 2026 können Sozialämter Vermieter und andere Unterkunftsgeber unmittelbar zur Auskunft auffordern. Die Behörden müssen sich nicht mehr ausschließlich an die Person wenden, die Sozialhilfe beantragt oder erhält.
https://www.gegen-hartz.de/news/sozialhilfe-das-sozialamt-geht-jetzt-an-die-vermieter-und-will-daten
ZitatLeistungsbezug kann gegenüber dem Vermieter bekannt werden
Der unmittelbare Kontakt hat eine datenschutzrechtlich empfindliche Folge: Ein Vermieter kann dadurch erfahren, dass sein Mieter Sozialhilfe beantragt, erhält oder erhalten hat. Zuvor konnten Leistungsberechtigte dies häufiger vermeiden, indem sie die benötigten Unterlagen selbst vorlegten.
Der Gesetzgeber hat diese Folge gesehen, hält die Datenerhebung bei erforderlichen Ermittlungen aber aufgrund der neuen gesetzlichen Grundlage für zulässig. Sozialämter müssen ihre Anfragen trotzdem auf die Informationen begrenzen, die für den konkreten Fall benötigt werden.
Das sollte ja klar sein wer nicht mitspielt muss sich beim Vermieter outen lassen.
Mhhh , und was ist da mit dem Datenschutz ?????
Zitat von: Bundspecht am 29. Juli 2026, 20:02:01Mhhh , und was ist da mit dem Datenschutz ?????
es gibt immer ausnahmen Kunden beim JC haben nur wenig Lobbyverbände. Bei so einem Gesetz sind alle im Bundestag mit eifer dabei weil es sie nicht betrifft.
Bürgergeld: Jobcenter darf jetzt Vermieter befragen ohne Zustimmung und Vorwarnung
https://www.gegen-hartz.de/news/buergergeld-jobcenter-darf-jetzt-vermieter-befragen-ohne-zustimmung-und-vorwarnung
Die haben doch den Mietvertrag! Dann braucht man den ja gar nicht mehr vorlegen? :weisnich: