Seit dem 1. Juli 2026 können Sozialämter Vermieter und andere Unterkunftsgeber unmittelbar zur Auskunft auffordern. Die Behörden müssen sich nicht mehr ausschließlich an die Person wenden, die Sozialhilfe beantragt oder erhält.
https://www.gegen-hartz.de/news/sozialhilfe-das-sozialamt-geht-jetzt-an-die-vermieter-und-will-daten