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Hilfebereich => Fragen und Antworten zum Bürgergeld (ehem. Hartz IV/ALG II) => Thema gestartet von: PetraL am 31. Juli 2026, 15:27:11

Titel: "Gewinnerziehlungsabsicht" nachweisen - Selbständige, Aufstocker
Beitrag von: PetraL am 31. Juli 2026, 15:27:11
Hallo, ihr Lieben.
Ich muss jetzt leider doch noch mal das Thema vertiefen, denn ich bräuchte etwas Hilfe (z.B. Nennung der zutreffenden Paragraphen) bei der Begründung meines Widerspruchs gegen den Bescheid vom 10.07.26. Einen fristwahrenden Widerspruch hatte ich bereits am 20.07.26 eingelegt (Online-Widerspruch über das Online-Portal mit BundID).

Wen die Vorgeschichte interessiert: https://hartz.info/index.php/topic,138618.msg1652232.html#msg1652232

In dem Schreiben vom 07.07.26 stellte die neue (alte) SB ja eine ganze Reihe von Fragen zu meiner vorläufigen Anlage EKS und den dazu übermittelten Unterlagen und Kontoauszügen.
(Es heißt zwar, es gäbe "keine dummen Fragen", aber diese SB beweist ganz unzweifelhaft, dass es die eben doch gibt  :zwinker: )
Z.B. Habe ich in der vorläufigen EKS in der Zeile "B12 : Beratungskosten" als monatlich wiederkehrende Ausgabe für "RA Rechtstexte" den gleichbleibenden Betrag von netto 14,90 € angegeben und in den zugehörigen Kontoauszügen findet sich jeden Monat eine entsprechende Abbuchung der IT-Recht Kanzlei GmbH + Co. KG über diesen Betrag plus USt. (= 17,73 €) mit dem Verwendungszweck "Rechtliche Pflege von Rechtstexten (eBay Kasuwa)". Da sollte ja eigentlich auch ein Laie den Bezug herstellen können und bei monatlichen "Beratungskosten" niemand auf die Idee kommen können, dass ich da irgendwen irgendwie irgendwann berate ...
Und bei den ganzen "Privateinlagen" die von meinem Privatkonto auf mein Geschäftskonto gehen, ist die Finanzierung meiner Geschäftsverluste doch wohl auch ganz einfach und eindeutig nachvollziehbar?
etc. etc.
Ob die SB nun tatsächlich so unkundig ist oder nur so tut, um die Bearbeitungszeit weiter hinaus zu zögern, lässt sich aus meiner Sicht schwer sagen. Jedenfalls ist es so, dass genau diese SB bis vor ca. 3 Jahren schon einmal für mich/uns zuständig war und mich jetzt schon zum - mindestens! - 3. Mal wochenlang ohne Geld hat dastehen lassen (2x fast 3 Wochen, 1x um die 6 Wochen).
Und es ist auch öfters vorgekommen, dass ich (bzw. früher wir, als meine Tochter noch zur BG gehörte) einfach von der Krankenkasse abgemeldet wurde - vielleicht Unfähigkeit, vielleicht Absicht, wer weiß ...
Jedenfalls stellte sie fest, dass mein Gewerbe nicht wirtschaftlich sei - was es auch tatsächlich (noch) nicht ist, da es sich noch in der Aufbauphase befindet und sich die gesamte Wirtschaftslage ganz allgemein drastisch verschlechtert hat (und die Verkäufe leider weit hinter meinen Erwartungen zurück bleiben).
Und, dass ohne meine Antworten und Nachweise mein Leistungsanspruch nicht geprüft werden könne (was ist stark bezweifle, aber sei's drum). Vermutlich hat sie nicht damit gerechnet, dass ich so schnell antworten könnte, zumal es auch keine Benachrichtigungs-Email dazu gab.
Das Schreiben hängt (jetzt wirklich komplett anonymisiert) an.

Auf dieses Schreiben habe ich sofort am gleichen Tag 07.07.26 noch (abends) geantwortet und alles an Unterlagen als Nachweise beigefügt, was irgendwie relevant sein könnte.
Und am nächsten Tag (08.07.26) nochmal ein Schreiben hinterher geschickt, in dem ich nochmal genauer meine Gewinnerzielungsabsicht und meine Maßnahmen zur Gewinnsteigerung (geplante und bereits getroffene) dargelegt habe. Und außerdem auch noch einmal ganz genau darauf hingewiesen habe, dass es zu dieser Selbständigkeit ja tatsächlich keine realistische Alternative gibt.

Entweder hat die SB aber nichts davon gelesen, oder aber sie hat es zwar gelesen jedoch nichts verstanden, oder sie hat es sowohl gelesen als auch verstanden aber ignoriert alles absichtlich.
Oder ist da wirklich keine "Gewinnerzielungsabsicht" erkennbar und auch nicht, warum ich diese Selbständigkeit weiterführe???


Jedenfalls kam dann plötzlich und unerwartet schnell bereits am 10.07.26 der Bescheid, von dem ich aber nur den Textteil hier hochlade, denn es geht mir bei meinem Widerspruch sowohl

1. um die Aufforderung, mein Geschäft abzumelden oder ruhend zu stellen (was schon rein betriebswirtschaftlich ziemlicher Blödsinn ist: Man gibt doch ein Geschäft im Aufbau nicht direkt nach größeren Investitionen sofort wieder auf, nur weil man noch keinen Gewinn macht und nimmt sich damit die Möglichkeit, dass sich die Investitionen im Laufe der Zeit auszahlen?).
Zumal es für mich ja auch keine echte Alternativen gibt? Die von der SB phantasierte Integration und Vermittlung in eine Tätigkeit, mit der ich meinen Lebensunterhalt bestreiten könnte, gab es in den letzten 15 Jahren nicht - und die soll jetzt auf einmal vom Himmel fallen? 3 Jahre vor meiner Altersrente (Schwerbehinderung, daher mit 65 Jahren schon), gesundheitlich stark eingeschränkt und gehbehindert (war bis 31.07.24 voll erwerbsgemindert)????
als auch

2. um die (jetzt nach Jahren - in denen andere SB für mich zuständig waren - mal wieder) gekürzten Heizkosten. Da hat diese SB 60 Euro zu den Vormonaten abgezogen - allerdings ohne Hinweis darauf oder gar irgendeine Begründung im Bescheid:
Vorher waren es 278,34 €, sie hat da jetzt 218,34 € draus gemacht - vielleicht kann sie ja auch nur die Ziffern 7 und 1 nicht auseinanderhalten? Sehen sich ja zumindest ähnlich. Oder vielleicht denkt sie ja aber auch, mir würde das nicht auffallen? ...  :weisnich:
Und

3. um die nicht-Anerkennung der Betriebskosten - da fehlt auch überhaupt eine Aufstellung, was in welcher Höhe nun anerkannt wurde und was nicht. Und ich wage auch zu bezweifeln, dass es tatsächlich ein zulässiger Kürzungsgrund ist, dass sie die Gewinnerzielungsabsicht "nicht erkennen kann" (wahrscheinlich auch gar nicht erkennen will) und sich weniger Arbeit wünscht ...

Und doch, da es in den letzten Jahren mit den anderen SBs überhaupt keine nennenswerten Probleme gab und mir nur diese eine SB das Leben künstlich schwer gemacht hat und noch macht, gehe ich schon davon aus, dass das (böswillige) Absicht ist. Und ich von dieser Person nicht nur schikaniert sondern wirklich diskriminiert werde. Vielleicht ja wegen meines "nicht-arischen" Namens? Oder vielleicht auch nur aus purem "Futter-/Sozialneid" (ist auch schon vorgekommen, bei einer Mitarbeiterin der Caritas in der Sozialberatung!).
Ich kann mir einfach beim besten Willen nicht vorstellen, dass ein einzelner SB so etwas jahrelang und permanent aus reiner Unfähigkeit produzieren soll...  :weisnich:

(Anhänge am Besten in der richtigen zeitlichen Reihenfolge lesen)

P.S.: Hab grad gesehen, dass sich in die Überschrift ein "h" eingeschlichen hat, das da nicht hingehört, kann es aber leider nicht ändern - bitte entschuldigt auch etwaige weitere Tippfehler
P.P.S.: Und jetzt hab ich gesehen, dass das Thema im falschen Unterforum gelandet ist: Ich hatte es eigentlich unter "Fragen und Antworten zum Bürgergeld (ehem. Hartz IV/ALG II)" gestartet ...
Titel: Aw: "Gewinnerziehlungsabsicht" nachweisen - Selbständige, Aufstocker
Beitrag von: PetraL am 05. August 2026, 12:36:11
Derzeit niemand hier im Forum unterwegs, der sich in dem Thema auskennt bzw. eigene Erfahrungen hat?
Titel: Aw: "Gewinnerziehlungsabsicht" nachweisen - Selbständige, Aufstocker
Beitrag von: Sheherazade am 05. August 2026, 13:51:59
Ich könnte jetzt was dazu schreiben, aber du hast es schon nicht in dem anderen Thread verstehen können oder wollen, was ich zu dem Thema Gewinnerzielungsabsicht geschrieben habe.

Nur so viel: Dem Jobcenter ist es egal, ob du deine selbstständige Tätigkeit in den nächsten 3 Jahren bis zu deiner Altersrente gewinnbringend aufbauen kannst - die sehen nur, dass du in den ersten 3 Jahren keine 410€ Gewinn pro Jahr gemacht hast. Wenn man JETZT dein Gewerbe nicht mehr anerkennt wegen fehlender Gewinnerzielungsabsicht bzw. du es stilllegst oder beendest, KÖNNTE man dich in Arbeit vermitteln. Da das deiner Aussage nach nicht möglich ist wegen der Vorerkrankungen bzw. Behinderungen, wird man dich auffordern, Erwerbsminderungsrente zu beantragen oder ggf. mit Abschlägen in die Altersrente zu gehen. Dann kannst du dein (stillgelegtes) Gewerbe immer noch als Rentnerin ausführen. So ist der Ablauf von Seiten des Jobcenters geplant.
Titel: Aw: "Gewinnerziehlungsabsicht" nachweisen - Selbständige, Aufstocker
Beitrag von: PetraL am 07. August 2026, 16:02:48
Zitat von: Sheherazade am 05. August 2026, 13:51:59Ich könnte jetzt was dazu schreiben, aber du hast es schon nicht in dem anderen Thread verstehen können oder wollen, was ich zu dem Thema Gewinnerzielungsabsicht geschrieben habe.
Dem kann ich tatsächlich nicht folgen. Dass mein Gewerbe derzeit noch keinen Gewinn abwirft, hat ja mit meiner Gewinnerzielungsabsicht nicht wirklich etwas zu tun, das sind zwei verschiedene Paar Schuhe. Und auch das Jobcenter und das Finanzamt sind zwei ganz verschiedene "Vereine". Es geht ja auch nicht um die Wirtschaftlichkeit, sondern um die Gewinnerzielungsabsicht.
Zitat von: Sheherazade am 05. August 2026, 13:51:59Dem Jobcenter ist es egal, ob du deine selbstständige Tätigkeit in den nächsten 3 Jahren bis zu deiner Altersrente gewinnbringend aufbauen kannst
Naja, egal scheint es ja nicht zu sein...

Meine Fragen beziehen sich daher eher auf:
1. Geht aus meinen Ausführungen meine Gewinnerzielungsabsicht hervor, ja oder nein?
Wenn nein: Was fehlt oder soll ich anders schreiben?
Und geht aus meinen Ausführungen schlüssig hervor, warum ich mein Gewerbe ausübe und weiter auszuüben gedenke, ja oder nein?
Wenn nein: Was fehlt oder sollte ich anders schreiben?
2. Darf das JC mich überhaupt auffordern, mein Gewerbe abzumelden bzw. ruhend zu stellen, obwohl es keine Vermittlungsmöglichkeit gibt, sich das Gewerbe erst noch in der Aufbauphase befindet und eine Einstellung des Verkaufs betriebswirtschaftlich keinen Sinn macht? Zumal das Jobcenter ja nur einen Vorteil davon haben kann, dass ich mein Gewerbe fortführe, da es sonst überhaupt keine Aussicht auf Einnahmen gibt.
Gibt es da irgendwelche Paragraphen, auf die ich mich stützen kann?
Und
3. Dürfen meine Betriebsausgaben gekürzt werden - ohne dass überhaupt mitgeteilt wird, welche nun gekürzt/gestrichen und welche anerkannt werden - und das nur, weil diese SB meine Gewinnerzielungsabsicht nicht sehen kann oder will? Zumal es bei mir keine Ausgaben gibt, die nicht "sinnvoll", d.h., für die Ausübung des Gewerbes nicht erforderlich wären. Es gibt nur essentielle Ausgabenposten. Dass diesen (noch) nicht Einnahmen in ausreichender Höhe gegenüberstehen, liegt ja nicht an mir und kann ich auch nur in dem - ausführlich! - beschriebenen Rahmen beeinflussen. Schließlich kann ich niemanden zwingen, bei mir zu kaufen. Und die allgemein schlechte wirtschaftliche Lage kann ich erst recht nicht beeinflussen - unter der leide ich ja auch nicht nur alleine...
Gibt es hierzu irgendwelche Paragraphen, auf die ich mich stützen kann?
4. Dürfen die Heizkosten einfach gekürzt werden ohne darauf hinzuweisen oder dies gar zu begründen?

Vielen Dank für jede konstruktive Idee  :smile:

P.S.: Wenn ich meinen Verkauf jetzt einstelle, mache ich einen ganz erheblichen Verlust, da ich keinerlei Chance habe, meine Investitionen über Verkaufserlöse zumindest teilweise wieder hereinzuholen. Darf das Jobcenter so etwas tatsächlich verlangen? Ohne, dass es dazu überhaupt einen sinnvollen Grund gibt? Und all mein Material in den Müll werfen??? Das kann es doch wohl nicht sein?
Titel: Aw: "Gewinnerziehlungsabsicht" nachweisen - Selbständige, Aufstocker
Beitrag von: Sheherazade am 07. August 2026, 16:41:01
Zitat von: PetraL am 07. August 2026, 16:02:48Dass mein Gewerbe derzeit noch keinen Gewinn abwirft, hat ja mit meiner Gewinnerzielungsabsicht nicht wirklich etwas zu tun, das sind zwei verschiedene Paar Schuhe.

Dein Gewerbe erzielt seit 3 (!) Jahren gar keinen Gewinn. Und Nein, das sind nicht zwei verschiedene Paar Schuhe, erst recht nicht, wenn du sogar schreibst, dass du das Jobcenter weitere 3 Jahre ohne Gewinnerzielungsabsicht bis zu deiner Rente hinhalten willst.

Hättest du beim 2. Zitat nicht den relevanten Inhalt weggelassen, bestünde zumindest eine hohe Wahrscheinlichkeit, dass du es mal aus Sicht des Jobcenters betrachten könntest.

Für die Beantwortung deiner 1. Frage bezahlen die meisten Leute einen Steuerberater und/oder Gründungsberater.

zu 2. Nein, nicht zwingend. Aber deine Weigerung wird den Fortgang nach meiner Schilderung (der abgeschnittene Teil im Zitat) nicht aufhalten.

zu 3. In der vEKS wird man nur monatliche Fixkosten (wie Telefon/Internet, Raummiete etc.) anerkennen können, an die du vertraglich gebunden bist. Alles andere wird nach Belegen erst in der aEKS berücksichtigt werden.

zu 4. Keine Ahnung, was haben die Heizkosten jetzt mit deinem Gewerbe zu tun?



Titel: Aw: "Gewinnerziehlungsabsicht" nachweisen - Selbständige, Aufstocker
Beitrag von: PetraL am 08. August 2026, 14:02:25
Zitat von: Sheherazade am 07. August 2026, 16:41:01Dein Gewerbe erzielt seit 3 (!) Jahren gar keinen Gewinn. Und Nein, das sind nicht zwei verschiedene Paar Schuhe, erst recht nicht, wenn du sogar schreibst, dass du das Jobcenter weitere 3 Jahre ohne Gewinnerzielungsabsicht bis zu deiner Rente hinhalten willst.
Die Gewinnerzielungsabsicht ist ja vorhanden, war immer vorhanden und bleibt auch vorhanden.

Du darfst den tatsächlich erwirtschafteten Gewinn nicht mit der Gewinnerzielungsabsicht verwechseln!
Wenn Erlöse immer direkt reinvestiert werden, um ein Geschäft aufzubauen (wie bei mir), kann kein Gewinn übrig bleiben. Das ist so - ob das JC-Mitarbeitern nun gefällt oder nicht.

Und ich will das JC auch nicht "ohne Gewinnerzielungsabsicht hinhalten" - wie kommst du auf diesen Blödsinn?

Und natürlich kann ein begonnenes Gewerbe, das sich noch in der Aufbauphase befindet, im Allgemeinen noch keinen Gewinn abwerfen - was soll das mit den "seit 3 Jahren keinen Gewinn"? - So lange besteht mein Gewerbe ja noch nicht einmal!

Das Herumgereite auf irgendwelchen JC-Prinzipien, die sich noch nicht einmal auf allgemeine betriebswirtschaftliche Erkenntnisse stützen, beantwortet meine Fragen leider nicht wirklich.
Und der "abgeschnittene Teil" des Zitats ist tatsächlich nicht relevant, da das JC mich dazu aufgefordert hat, einen Antrag auf Sozialhilfe zu stellen, dem ich auch sofort nachgekommen bin. Hat aber mit der Darlegung  meiner Gewinnerzielungsabsicht nicht wirklich etwas zu tun.

Deine Antwort zu 3. wiederholt nur das allgemeine Blabla des Jobcenters, beantwortet aber leider meine Frage nicht wirklich.

Und 4. hat nichts mit der Gewinnerzielungsabsicht zu tun, sondern mit dem betroffenen Bescheid in seiner Gesamtheit, gegen den ich Widerspruch einlege. (s. Eingangsthread)

Trotzdem Danke für deine Mühe. Vielleicht findet sich ja doch noch jemand, der sich mit den Themen
- Gewinnerzielungsabsicht nachweisen,
- notwendige Betriebskosten,
- Befugnis des JC zur Untersagung einer risikofreien leidensgerechten Selbständigkeit und
- Heizkostenkürzung ohne Hinweis und Begründung
auskennt.
Titel: Aw: "Gewinnerziehlungsabsicht" nachweisen - Selbständige, Aufstocker
Beitrag von: Ottokar am 08. August 2026, 14:59:01
Gewinnerzielungsabsicht nachweisen:
- https://ecovis-kso.com/blog/einkuenfte-leitfaden-gewinnerzielungsabsicht/
- https://www.lexware.de/tools/musterschreiben-gewinnerzielungsabsicht/

Betriebsausgaben dürfen vom JC nicht gekürzt werden.
Das JC muss alle Betriebsausgaben anerkennen, die für die Ausübung der selbständigen Tätigkeit notwendig und angemessen sind (§ 3 Abs. 2 Grundsicherungsgeld-Verordnung (https://www.gesetze-im-internet.de/algiiv_2008/BJNR294200007.html)).
Das JC kann Betriebsausgaben nicht anerkennen, muss das dann aber nachvollziehbar begründen (§ 3 Abs. 3 Grundsicherungsgeld-Verordnung).
Gegen eine solche Nichtanerkennung kann man Widerspruch einlegen.

Das JC hat keine Befugnis, eine selbständige Tätigkeit zu verbieten, dafür gibt es keine Rechtsgrundlage.
Das JC kann aber nach einem Jahr ununterbrochenem Leistungsbezug prüfen, ob ein Verweis auf eine Beschäftigung zumutbar ist. Wenn das so ist, kann das JC fordern, dass mit der Aufnahme einer abhängigen Beschäftigung die selbständige Tätigkeit beendet wird, wenn diese die Ausübung der abhängigen Beschäftigung einschränkt oder verhindert (§ 10 Abs. 2 Nr. 5 SGB II (https://www.gesetze-im-internet.de/sgb_2/__10.html)). Das gilt aber nur im Zusammenhang mit einer konkret verfügbaren Beschäftigung.
Die "Vermittlungsbemühungen" des JC stehen in keinem Zusammenhang mit der Abmeldung oder Ruhendstellung des Gewerbes, was die SB dazu schreibt ist Unfug.

Das JC ist lt. § 22 Abs. 1 S. 1 SGB II (https://www.gesetze-im-internet.de/sgb_2/__22.html) verpflichtet, die tatsächlichen Heizkosten anzuerkennen.
Nur wenn diese unangemessen sind, darf das JC die Anerkennung auf die angemessenen Kosten beschränken (§ 22 Abs. 1 S. 9 SGB II). Dazu muss das JC aber zuvor den Leistungsbezieher darauf hingewiesen haben, dass seine Heizkosten unangemessen sind, ihn informieren, welche HK angemessen sind und ihn auffordern, seine HK zu senken (§ 22 Abs. 1a SGB II).
Titel: Aw: "Gewinnerziehlungsabsicht" nachweisen - Selbständige, Aufstocker
Beitrag von: Sheherazade am 08. August 2026, 16:29:57
Zitat von: PetraL am 08. August 2026, 14:02:25Und natürlich kann ein begonnenes Gewerbe, das sich noch in der Aufbauphase befindet, im Allgemeinen noch keinen Gewinn abwerfen - was soll das mit den "seit 3 Jahren keinen Gewinn"? - So lange besteht mein Gewerbe ja noch nicht einmal!

Sorry, es werden im September 3 Jahre lt. deiner Angabe im anderen Thread.
Titel: Aw: "Gewinnerziehlungsabsicht" nachweisen - Selbständige, Aufstocker
Beitrag von: peter_m am 08. August 2026, 20:28:59
@PetraL

Aus meiner Sicht hast Du ganz klar aktuell keine Gewinnerzielungsabsicht, sondern investierst alle Überschüsse in Dein Unternehmen, um vielleicht in 3 Jahren Gewinn zu erzielen.
Du könntest aktuell Gewinne erzielen, tust es aber nicht.

Gleichzeitig investierst Du in neue Vertriebskanäle durch lokale Werbung und ein Firmenschild, obwohl Deine 10 Wochenstunden wahrscheinlich nicht mal für den Online-Handel ausreichend sind.
Du investierst in Schubfächer, damit alles schön aufgeräumt ist.
Du zahlst monatlich einen Rechtsservice, obwohl Du die relevanten Texte auch einfach von einem anderen Händler kopieren könntest. Sowas macht niemand, der Gewinn erzielen will.

Der Staat ist nicht dafür da, Deine Investitionen zu finanzieren. Wenn Deine Überschüsse dazu nicht reichen, nachdem Du Dir ein Gehalt gezahlt hast, wird eben nicht investiert.
So geht Sich-selbständig-machen.

Insofern ist es richtig, wenn Deinem aktuellen Vorgehen von Deiner SB nicht noch weitere 3 Jahre zugeschaut wird.
Titel: Aw: "Gewinnerziehlungsabsicht" nachweisen - Selbständige, Aufstocker
Beitrag von: PetraL am 12. August 2026, 17:58:41
  Dankeschön @Ottokar :sehrgut:
Dann fehlt mir nur noch die Gesamtgewinnprognose, sonst habe ich ja alles komplett. Da bin ich schon dabei, mich kundig zu machen.

Zitat von: peter_m am 08. August 2026, 20:28:59Aus meiner Sicht hast Du ganz klar aktuell keine Gewinnerzielungsabsicht, sondern investierst alle Überschüsse in Dein Unternehmen, um vielleicht in 3 Jahren Gewinn zu erzielen.
Nun, es gibt sicher Geschäftsmodelle, bei denen keinerlei Material, Werkzeuge, Verpackungsmaterialien etc. und somit auch keinerlei Investitionen erforderlich sind. Drop-Shipping z.B..
Ich arbeite aber im Kunsthandwerk. Ohne Material und Werkzeug keine Produkte, ohne Verpackungsmaterial kein Versand und somit kein Online-Verkauf, der mein Hauptvertriebsweg ist.

Zitat von: peter_m am 08. August 2026, 20:28:59Du könntest aktuell Gewinne erzielen, tust es aber nicht.
Diese Annahme ist - leider, wie ich betonen möchte! - falsch.

Zitat von: peter_m am 08. August 2026, 20:28:59Gleichzeitig investierst Du in neue Vertriebskanäle durch lokale Werbung und ein Firmenschild, obwohl Deine 10 Wochenstunden wahrscheinlich nicht mal für den Online-Handel ausreichend sind.
Nun, das Fehlen eines Firmenschildes kann vom Finanzamt negativ bewertet werden bei der Einschätzung, ob nur eine Liebhaberei vorliegt. Zu einer seriösen Firma gehört im Allgemeinen auch ein von außen sichtbares Firmenschild am Gebäude, das hat auch etwas mit der Vertrauenswürdigkeit bei potentiellen Kunden zu tun.
Da ein Schild nicht unbedingt pompös groß und technisch aufwändig sein muss (Hauptsache, es ist sicht- und lesbar und einigermaßen optisch ansprechend, so dass es seinen Zweck erfüllt), gibt es durchaus welche zu akzeptablen Preisen.
Meine begrenzte Arbeitszeit berücksichtige ich selbstverständlich. Daher gehe ich auch nicht von den standardmäßigen 3-5 Jahren Anlaufphase bis zur Rentabilität aus sondern von 4-6 Jahren - je eher diese tatsächlich eintritt, desto besser natürlich.

Zitat von: peter_m am 08. August 2026, 20:28:59Du investierst in Schubfächer, damit alles schön aufgeräumt ist.
Tatsächlich benötige ich Platz, um meine Materialien zu lagern. Und zwar so, dass ich das Benötigte für ein bestimmtes Produkt/einen bestimmten Auftrag schnell und sicher wiederfinden kann - ohne Stunden an Arbeitszeit mit der Suche danach zu vergeuden oder gar teuer ein bestimmtes Teil zukaufen muss, weil ich es nicht wiederfinden kann.
Und da ich zuhause arbeite und dort auch Kunden empfange, soll sich das Ganze natürlich einigermaßen harmonisch in den Wohnbereich eingliedern.
Vielleicht bist du ja kein Freund von Ordnung, ich persönlich würde aber z.B. in keinem Geschäft etwas kaufen wollen (schon gar nicht etwas, das ich auf der Haut tragen möchte), in dem es aussieht wie auf einer Müllhalde oder einem heruntergekommenen Schrottplatz ...
Manche brauchen eben Ordnung um Dinge wiederzufinden und sich wohl zu fühlen, andere haben es gern wie "bei Hempels unterm Sofa" - jedem das Seine   :zwinker:

Zitat von: peter_m am 08. August 2026, 20:28:59Du zahlst monatlich einen Rechtsservice, obwohl Du die relevanten Texte auch einfach von einem anderen Händler kopieren könntest. Sowas macht niemand, der Gewinn erzielen will.
Du bist also der Ansicht, dass alle seriösen Verkäufer, die ihre Rechtstexte von darauf spezialisierten Rechtsanwälten beziehen, weil sie nicht über das juristische Fachwissen verfügen um sich selbst Rechtstexte zu stricken oder Mustertexte rechtssicher anzupassen und trotzdem legal, rechtskonform und abmahnsicher verkaufen wollen, keinen Gewinn erzielen wollen???
Das ist eine sehr gewagte These, wenn ich mal so sagen darf. :nea:
Zumal Rechtstexte durch das Urheberrecht geschützt sind und das Kopieren und Verwenden fremder Texte illegal ist. :no:
Natürlich kann man einfach bei den Mitbewerbern klauen gehen. Man kann auch ohne gültiges Ticket in Öffis fahren. Oder Waren aus einem Geschäft mitgehen lassen ohne zu bezahlen...  :wand:
Aber nicht alles, was man tun kann, sollte man deshalb auch tatsächlich tun!

Wenn das für dich ok ist, ist das deine Sache - muss ja jeder für sich selbst entscheiden.
Ich für meinen Teil bin für sowas nicht risikofreudig genug und halte es auch für sehr gefährlich, anderen dazu zu raten - Abmahnungen und vor allem Urheberrechtsklagen können nämlich sehr unerfreulich und sehr sehr teuer werden.

Zitat von: peter_m am 08. August 2026, 20:28:59Der Staat ist nicht dafür da, Deine Investitionen zu finanzieren.
Selbstverständlich nicht. Und braucht er auch gar nicht! Den Staat kosten meine "Investitionen" nämlich keinen einzigen müden Cent!

Mein Bürger-/Grundsicherungsgeld ist und bleibt immer gleich hoch (oder niedrig, das ist Ansichtssache  :zwinker: ), egal ob ich nun nichts tue und nur im Bett/auf dem Sofa liege und auf die Rente warte (oder den Tod, je nach dem, was zuerst eintritt) oder ob ich mit 59 nochmal etwas Neues starte, von dem ich mir nicht nur persönlichen sondern auch finanziellen Gewinn erwarte, auch wenn ich mir dafür in den ersten Jahren erstmal den Gürtel noch viel enger schnallen und alle Investitionen vom Munde absparen muss.
Ich gebe gerne zu, dass ich mit meinem Business erst sehr spät angefangen habe - aber es gibt kein Gesetz, das so einen späten Neuanfang verbietet.
"Der Staat" hat hier überhaupt nichts zu verlieren (denn das Risiko trage ich ganz alleine) - aber die Chance, dass ich meine Hilfsbedürftigkeit im Laufe der Zeit verringern kann.

Zitat von: peter_m am 08. August 2026, 20:28:59So geht Sich-selbständig-machen.

Insofern ist es richtig, wenn Deinem aktuellen Vorgehen von Deiner SB nicht noch weitere 3 Jahre zugeschaut wird.
Na, wenn du das sagst ... Du scheinst ja eine ausgesprochene Koryphäe in Unternehmensführung zu sein, wenn ich mir dein "Rechtstexte kauft man nicht, die klaut man sich" anschaue ...   :lol: 

Titel: Aw: "Gewinnerziehlungsabsicht" nachweisen - Selbständige, Aufstocker
Beitrag von: Rotti am 12. August 2026, 20:09:02
@PetraL es wäre ja schön, wenn es bei dir klappen würde mit deiner Selbstständigkeit
SGB1 §1
den Erwerb des Lebensunterhalts durch eine frei gewählte Tätigkeit zu ermöglichen und
besondere Belastungen des Lebens, auch durch Hilfe zur Selbsthilfe, abzuwenden oder auszugleichen
Titel: Aw: "Gewinnerziehlungsabsicht" nachweisen - Selbständige, Aufstocker
Beitrag von: PetraL am 12. August 2026, 20:50:14
Zitat von: Rotti am 12. August 2026, 20:09:02@PetraL es wäre ja schön, wenn es bei dir klappen würde mit deiner Selbstständigkeit
SGB1 §1
den Erwerb des Lebensunterhalts durch eine frei gewählte Tätigkeit zu ermöglichen und
besondere Belastungen des Lebens, auch durch Hilfe zur Selbsthilfe, abzuwenden oder auszugleichen
:danke: Vielen lieben Dank <3 <3 <3
Und du darfst gerne mal bei mir stöbern - vielleicht findest du ja etwas Schönes für dich oder deine Lieben?  :zwinker:
Titel: Aw: "Gewinnerziehlungsabsicht" nachweisen - Selbständige, Aufstocker
Beitrag von: Rotti am 13. August 2026, 02:09:51
Zitat von: PetraL am 12. August 2026, 20:50:14Und du darfst gerne mal bei mir stöbern - vielleicht findest du ja etwas Schönes für dich oder deine Lieben?  :zwinker:
sehr schöner Shop den du da hast mein Steckenpferd ist mehr das Elektronik Basteln.Wenn meine EX ihren Geburtstag feiert kann das eine gute Idee sein ihr was schönes zu schenken sie hat ja auch meine 2Hunde aufgenommen. 
Titel: Aw: "Gewinnerziehlungsabsicht" nachweisen - Selbständige, Aufstocker
Beitrag von: peter_m am 13. August 2026, 10:15:01
Zitat von: PetraL am 12. August 2026, 17:58:41Selbstverständlich nicht. Und braucht er auch gar nicht! Den Staat kosten meine "Investitionen" nämlich keinen einzigen müden Cent!

Mein Bürger-/Grundsicherungsgeld ist und bleibt immer gleich hoch (oder niedrig, das ist Ansichtssache  :zwinker: ), egal ob ich nun nichts tue und nur im Bett/auf dem Sofa liege und auf die Rente warte (oder den Tod, je nach dem, was zuerst eintritt) oder ob ich mit 59 nochmal etwas Neues starte, von dem ich mir nicht nur persönlichen sondern auch finanziellen Gewinn erwarte, auch wenn ich mir dafür in den ersten Jahren erstmal den Gürtel noch viel enger schnallen und alle Investitionen vom Munde absparen muss.

Genau hier unterliegst Du einem fundamentalen Denkfehler. Da Du immer genauso viel investierst, dass Du keinen anrechenbaren Gewinn erzielst, finanziert der Staat Deine Investitionen, weil Du ohne die Investitionen Gewinn erzielen würdest.
Bürgergeld ist nicht "immer gleich hoch", es ist so hoch wie notwendig. Für viele ist es auch nicht notwendig.

Das Finanzamt interessiert Dein Firmenschild übrigens nicht die Bohne, solang Du nicht Verluste mit anderen Einkommensarten verrechnen willst oder Deine Investitionen über dem Grundfreibetrag pro Jahr liegen. Mit Deinem "Unternehmen" wirst Du ohnehin nie steuerpflichtig.

Aber Versuch macht klug, vielleicht entscheidet ja irgendwann ein Gericht über die Anerkennung Deiner dringend notwendigen Kosten - dann wissen wir, wer Recht hatte. ;-)
Titel: Aw: "Gewinnerziehlungsabsicht" nachweisen - Selbständige, Aufstocker
Beitrag von: PetraL am 13. August 2026, 17:45:47
Zitat von: Rotti am 13. August 2026, 02:09:51sehr schöner Shop den du da hast
Ganz herzlichen Dank. Darfst mich gerne empfehlen  :zwinker:  Was mir nämlich fehlt sind Verkäufe ...

 
Zitat von: peter_m am 13. August 2026, 10:15:01Genau hier unterliegst Du einem fundamentalen Denkfehler. Da Du immer genauso viel investierst, dass Du keinen anrechenbaren Gewinn erzielst, finanziert der Staat Deine Investitionen, weil Du ohne die Investitionen Gewinn erzielen würdest.
Genau hier hast du deinen grundsätzlichen Denkfehler:
Ich investieren keinen Gewinn, den ich zur Zeit auch ohne Investitionen nicht hätte, sondern mein Bürger-/Grundsicherungsgeld. Es kostet den Staat definitiv keinen Cent mehr, ob ich nichts tue oder ob ich versuche, mir ein Geschäft aufzubauen!
Ich tue nichts => Einkommen = 0,
Ich mache noch keinen Gewinn => Einkommen = 0 - Aber die Chance, dass es auf absehbare Zeit Gewinn gibt. Gerne auch so hoch, dass es anrechenbares Einkommen gibt.
SO stimmt die Rechnung.
Du stellst Behauptungen auf, ohne die wesentlichen Fakten zu kennen - das ist dein Denkfehler!
Titel: Aw: "Gewinnerziehlungsabsicht" nachweisen - Selbständige, Aufstocker
Beitrag von: Rotti am 14. August 2026, 00:31:35
Zitat von: PetraL am 13. August 2026, 17:45:47Ganz herzlichen Dank. Darfst mich gerne empfehlen  :zwinker:  Was mir nämlich fehlt sind Verkäufe ...
Du hast einfach zu wenig Bewertungen das ist glaube nicht so gut man findet dich vielleicht nicht im Web so leicht? deine Arbeiten sind doch sehr gut.
Titel: Aw: "Gewinnerziehlungsabsicht" nachweisen - Selbständige, Aufstocker
Beitrag von: Sheherazade am 14. August 2026, 10:47:30
Zitat von: PetraL am 13. August 2026, 17:45:47Ich investieren keinen Gewinn, den ich zur Zeit auch ohne Investitionen nicht hätte, sondern mein Bürger-/Grundsicherungsgeld. Es kostet den Staat definitiv keinen Cent mehr, ob ich nichts tue oder ob ich versuche, mir ein Geschäft aufzubauen!
Ich tue nichts => Einkommen = 0,
Ich mache noch keinen Gewinn => Einkommen = 0 - Aber die Chance, dass es auf absehbare Zeit Gewinn gibt. Gerne auch so hoch, dass es anrechenbares Einkommen gibt.

Das Jobcenter sichert nur den persönlichen Lebensunterhalt, jedoch nicht die Existenz deines Betriebes.
Investitionen eines Betriebes sind aus dem Gewinn (Einnahmen minus Ausgaben) eines Betriebs zu bestreiten. Dafür hat man im Bürgergeldbezug den Freibetrag aus dem Einkommen aus selbstständiger Tätigkeit von bis zu 300€ im Monat zur Verfügung.

Zitat§ 3 Berechnung des Einkommens aus selbständiger Arbeit, Gewerbebetrieb oder Land- und Forstwirtschaft
(1) Bei der Berechnung des Einkommens aus selbständiger Arbeit, Gewerbebetrieb oder Land- und Forstwirtschaft ist von den Betriebseinnahmen auszugehen. Betriebseinnahmen sind alle aus selbständiger Arbeit, Gewerbebetrieb oder Land- und Forstwirtschaft erzielten Einnahmen, die im Bewilligungszeitraum nach § 41 Absatz 3 des Zweiten Buches Sozialgesetzbuch tatsächlich zufließen. Wird eine Erwerbstätigkeit nach Satz 1 nur während eines Teils des Bewilligungszeitraums ausgeübt, ist das Einkommen nur für diesen Zeitraum zu berechnen.
(1a) (weggefallen)
(2) Zur Berechnung des Einkommens sind von den Betriebseinnahmen die im Bewilligungszeitraum tatsächlich geleisteten notwendigen Ausgaben mit Ausnahme der nach § 11b des Zweiten Buches Sozialgesetzbuch abzusetzenden Beträge ohne Rücksicht auf steuerrechtliche Vorschriften abzusetzen.
(3) Tatsächliche Ausgaben sollen nicht abgesetzt werden, soweit diese ganz oder teilweise vermeidbar sind oder offensichtlich nicht den Lebensumständen während des Bezuges der Leistungen zur Grundsicherung für Arbeitsuchende entsprechen. Nachgewiesene Einnahmen können bei der Berechnung angemessen erhöht werden, wenn anzunehmen ist, dass die nachgewiesene Höhe der Einnahmen offensichtlich nicht den tatsächlichen Einnahmen entspricht. Ausgaben können bei der Berechnung nicht abgesetzt werden, soweit das Verhältnis der Ausgaben zu den jeweiligen Erträgen in einem auffälligen Missverhältnis steht. Ausgaben sind ferner nicht abzusetzen, soweit für sie Darlehen oder Zuschüsse nach dem Zweiten Buch Sozialgesetzbuch erbracht oder betriebliche Darlehen aufgenommen worden sind. Dies gilt auch für Ausgaben, soweit zu deren Finanzierung andere Darlehen verwandt werden.
Aus dem Link von @Ottokar zu GrusiGV (https://www.gesetze-im-internet.de/algiiv_2008/BJNR294200007.html)

Nach deiner oben aufgeführten Rechnung erzielst du Null Einkommen mit der Selbstständigkeit, demnach gibt es auch keinen Freibetrag auf den erwirtschafteten Gewinn, den du zu Investitionszwecken nutzen könntest. Und wovon werden in deiner EKS deine betrieblichen Ausgaben abgezogen?
Solltest du jetzt mit dem Thema Privateinlagen kommen: Das Bürgergeld kann nicht als Privateinlage in ein eigenes Unternehmen behandelt werden, um es steuerlich oder gegenüber dem Jobcenter umzuwidmen. Das Bürgergeld ist eine öffentlich-rechtliche Sozialleistung zur Sicherung des Lebensunterhalts und gehört rechtlich dem Empfänger zur privaten Verwendung, während eine Privateinlage begrifflich aus bereits vorhandenem Privatvermögen in den betrieblichen Bereich fließt. Das Argument zieht also nur, wenn du Vermögen hast.
Titel: Aw: "Gewinnerziehlungsabsicht" nachweisen - Selbständige, Aufstocker
Beitrag von: Hary am 14. August 2026, 11:46:48
Zitat von: Rotti am 14. August 2026, 00:31:35Du hast einfach zu wenig Bewertungen das ist glaube nicht so gut man findet dich vielleicht nicht im Web so leicht? deine Arbeiten sind doch sehr gut.

Aber wenn man mit seiner Selbstständigkeit nur Gewinne macht in einem Bereich der die Bedürftigkeit kaum verringert, dann stellt sich doch tatsächlich die Frage ob das ganze noch im Mittelpunkt stehen sollte oder nicht wenn überhaupt als Liebhaberprojekt fortgeführt werden kann neben einer regulären Beschäftigung.

Betreffend der Frage zur Gewinnerziehlungsabsicht wird früher oder später wohl auch das Finanzamt Fragen stellen. Ein Gewerbe zu führen welches keine Gewinne erzielt ist zumindest verdächtig. Je nach Konstellation wird man da auch schnell als Liebhaberprojekt abgestempelt und spätestens dann wird man dies dem Jobcenter nicht mehr als Gewerbe verkaufen können.

Der Fragesteller muss sich eben einmal objektiv und ernsthaft mit diversen Fragen beschäftigen, wie zum Beispiel er/sie gedenkt Gewinn zu machen, was die eigene Dienstleistung von denen der professionellen Dienstleister unterscheidet und so weiter. Gerade bei ebay und co haben viele diese Illusion man könnte im Wettbewerb als Privatperson und Laie etwas erreichen... Dies ist in nahezu allen Fällen eine Illusion. Egal wie sehr man sich bemüht, man wird nicht bessere Konditionen anbieten können als die Großen, da ein Amazon durchaus zufrieden sein kann 1 Cent pro Verkauf Gewinn zu machen, alleine wegen der Menge. Als Solo Selbstständiger geht das nicht.
Titel: Aw: "Gewinnerziehlungsabsicht" nachweisen - Selbständige, Aufstocker
Beitrag von: Rotti am 14. August 2026, 13:57:14
Zitat von: Hary am 14. August 2026, 11:46:48Aber wenn man mit seiner Selbstständigkeit nur Gewinne macht in einem Bereich der die Bedürftigkeit kaum verringert, dann stellt sich doch tatsächlich die Frage ob das ganze noch im Mittelpunkt stehen sollte oder nicht wenn überhaupt als Liebhaberprojekt fortgeführt werden kann neben einer regulären Beschäftigung.
Zitat von: Rotti am 13. August 2026, 02:09:51mein Steckenpferd ist mehr das Elektronik Basteln
ja sicher das musste ich leider auch feststellen deshalb mache ich mein Hobby
auch nur privat für mich selber solche Anschaffungen wo ich tätigen müsste da fehlt echt das Geld und würde auch nie mehr erwirtschaftet werden in der heutigen Wegwerfgesellschaft so eine Dienstleitung könnte ich nur Ehrenamtlich leisten, wenn gewünscht.
Zitat von: Hary am 14. August 2026, 11:46:48Egal wie sehr man sich bemüht, man wird nicht bessere Konditionen anbieten können als die Großen, da ein Amazon durchaus zufrieden sein kann 1 Cent pro Verkauf Gewinn zu machen, alleine wegen der Menge. Als Solo Selbstständiger geht das nicht.
Genau das wollte die Wirtschaft freie Grenzen eine EU und viel Konkurenz im eigen Land.
Titel: Aw: "Gewinnerziehlungsabsicht" nachweisen - Selbständige, Aufstocker
Beitrag von: PetraL am 14. August 2026, 14:39:58
Zitat von: Sheherazade am 14. August 2026, 10:47:30Das Bürgergeld kann nicht als Privateinlage in ein eigenes Unternehmen behandelt werden, um es steuerlich oder gegenüber dem Jobcenter umzuwidmen. Das Bürgergeld ist eine öffentlich-rechtliche Sozialleistung zur Sicherung des Lebensunterhalts und gehört rechtlich dem Empfänger zur privaten Verwendung,
Da mein Bürger-/Grundsicherungsgeld mir gehört und von mir verwendet werden darf, wie ich persönlich es für richtig halte, darf ich es auch in den Aufbau eines Geschäfts investieren - es gibt kein Gesetz, das dies verbieten würde. Zumindest nicht nach meinem Kenntnisstand - ihr dürft mich da aber gerne berichtigen.

Und eine Zuführung von privaten Vermögenswerten (und dazu gehört auch Geld vom privaten Girokonto) in das eigene Geschäft nennt sich nun einmal "Privateinlage" in der Buchhaltung - was soll da "umgewidmet" werden?

Ob ich 100 Euro im Monat verzocke, für Klamotten oder sonstwas ausgebe, oder in mein Geschäft investiere, geht das Jobcenter schlichtweg gar nichts an, wenn ich mich nicht irre! Zumindest sofern ich dadurch z.B. keine Miet- oder Strom- oder sonstige Schulden herbeiführe, für die evtl. das JC einspringen müsste, und das tue ich nicht ...
Titel: Aw: "Gewinnerziehlungsabsicht" nachweisen - Selbständige, Aufstocker
Beitrag von: Rotti am 14. August 2026, 14:53:41
Zitat von: PetraL am 14. August 2026, 14:39:58Da mein Bürger-/Grundsicherungsgeld mir gehört und von mir verwendet werden darf, wie ich persönlich es für richtig halte,
so ist es.

Was blieb – und was wir daraus lernen können

https://www.diw.de/de/diw_01.c.932525.de/100_jahre_diw/aufstieg_und_fall_der_ich-ag.html
Titel: Aw: "Gewinnerziehlungsabsicht" nachweisen - Selbständige, Aufstocker
Beitrag von: Sheherazade am 14. August 2026, 15:36:15
Zitat von: PetraL am 14. August 2026, 14:39:58Da mein Bürger-/Grundsicherungsgeld mir gehört und von mir verwendet werden darf, wie ich persönlich es für richtig halte, darf ich es auch in den Aufbau eines Geschäfts investieren - es gibt kein Gesetz, das dies verbieten würde. Zumindest nicht nach meinem Kenntnisstand - ihr dürft mich da aber gerne berichtigen.

Du möchtest es einfach nicht verstehen. Das Bürgergeld ist eine steuerfreie Sozialleistung zur Sicherung des Existenzminimums und hat in deiner Buchhaltung auch als Privateinlage NICHTS zu suchen.

Das Geld dient ausschließlich dem privaten Lebensunterhalt des Berechtigten und seiner Bedarfsgemeinschaft (Zweckbindung). Es ist kein Betriebskapital, eine Umwidmung von privaten Sozialleistungen in betriebliches Vermögen (Privateinlage) ist rechtlich unzulässig und wird vom Bundesministerium für Arbeit und Soziales bzw. den Jobcentern nicht anerkannt. Bei einer Selbstständigkeit im Bürgergeldbezug wird nur der tatsächliche Gewinn (Einnahmen minus notwendige Betriebsausgaben) als Einkommen angerechnet. Zuweisungen aus dem Regelsatz gelten niemals als Betriebseinnahme oder -ausgabe.
Titel: Aw: "Gewinnerziehlungsabsicht" nachweisen - Selbständige, Aufstocker
Beitrag von: Hary am 14. August 2026, 21:42:39
Zitat von: PetraL am 14. August 2026, 14:39:58Da mein Bürger-/Grundsicherungsgeld mir gehört und von mir verwendet werden darf, wie ich persönlich es für richtig halte, darf ich es auch in den Aufbau eines Geschäfts investieren - es gibt kein Gesetz, das dies verbieten würde. Zumindest nicht nach meinem Kenntnisstand - ihr dürft mich da aber gerne berichtigen.

Du hast aber als Bezieher die Pflicht deine Bedürftigkeit zu verringern und wenn du deine Zeit damit vergeudest Geld zu verbrennen statt Geld zu verdienen, dann ist dein Verhalten zumindest zu hinterfragen, sehr wahrscheinlich kommst du deinen Pflichten als Leistungsbezieher aber auch nicht nach in einem Umfang der gefordert werden kann von dir.

Wenn du selbst in einem Aushilfsjob als Reinigunsgkraft oder sonst etwas ohne Qualifikation zum Mindestlohn nach vier Stunden deine Bedürftigkeit mehr verringert hast als einen ganzen Monat Selbstständigkeit, dann kann man das nicht mehr schönreden.
Titel: Aw: "Gewinnerziehlungsabsicht" nachweisen - Selbständige, Aufstocker
Beitrag von: PetraL am 17. August 2026, 19:19:36
Zitat von: Sheherazade am 14. August 2026, 15:36:15Das Geld dient ausschließlich dem privaten Lebensunterhalt des Berechtigten und seiner Bedarfsgemeinschaft (Zweckbindung). Es ist kein Betriebskapital, eine Umwidmung von privaten Sozialleistungen in betriebliches Vermögen (Privateinlage) ist rechtlich unzulässig
Du willst also allen Ernstes behaupten, dass ich mein Bürger-/Grundsicherungsgeld zwar versaufen, verzocken und in anderer Leute Geschäfte stecken, aber nicht in mein eigenes Geschäft investieren darf???

Dann nenne doch bitte endlich einmal den/die Gesetzestext(e) - mit Angabe des/der Gesetzbuches/Gesetzbücher und Paragrafen - auf den/die du deine These stützt!

Ich gebe ja zu, dass es einige Verordnungen geben mag, die eher an Schildbürger-Streiche denn an echte Gesetze erinnern, aber das erscheint mir dann doch wirklich sehr abwegig...

Und aus welcher abstrusen Quelle ziehst du eigentlich dauernd deine "Umwidmung"? Es existiert keine "Umwidmung".
Ich zitiere (aus: Lexware Office der Fa. Haufe-Lexware GmbH & Co. KG, Unternehmen der Haufe Group SE):
"Was sind Privatentnahmen/Privateinlagen?
Bei Personengesellschaften und Einzelunternehmen ist neben der geschäftlichen auch eine sogenannte "private Sphäre" vorhanden.

Alles was aus privaten Mitteln in den Betrieb eingeht stellt somit eine "Privateinlage" dar.

Alles was aus betrieblichen Mitteln für private Zwecke übernommen wird stellen "Privatentnahmen" dar.
 
Darunter fallen dann bspw. Vorgänge, wie etwa die Einlage von persönlichem Geld auf das Geschäftskonto, um das Eigenkapital zu erhöhen oder der Entnahme von Bargeld aus der Kasse, um persönliche Ausgaben zu decken.
Es können auch Nutzungen entnommen bzw. eingelegt werden, z.B. die private Fahrzeugnutzung des Firmenwagens ..."


Ich habe mir den Begriff "Privateinlage" nicht ausgedacht und auch nicht die Buchführung erfunden. Ich befolge nur die Grundlagen der ordnungsgemäßen Buchführung nach deutschem Recht und Gesetz.

Zitat von: Hary am 14. August 2026, 21:42:39sehr wahrscheinlich kommst du deinen Pflichten als Leistungsbezieher aber auch nicht nach in einem Umfang der gefordert werden kann von dir.
Aber selbstverständlich tue ich das seit nunmehr fast 16 Jahren! Immer, unverzüglich und vollständig!!
Wie kommst du überhaupt zu dieser boshaften Unterstellung? Nimmst du von allen Menschen immer nur das Schlechteste an? Oder schließt du von dir auf andere? Oder was?

Meine volle Erwerbsminderung seit dem 18.08.2015 war zum 31.08.24 abgelaufen. Das Jobcenter hat versäumt, danach noch einmal eine Feststellung durch die Rentenversicherung anzustoßen. Dies wird jetzt das Sozialamt übernehmen. Da mir inzwischen keine "Wunderheilung" widerfahren ist und noch ein paar chronische Erkrankungen dazu gekommen sind, ist die Feststellung einer vollen Erwerbsfähigkeit zwar sehr unwahrscheinlich, aber die Rentenversicherung ist da ja bekanntlich sehr ... äh ... "Tatsachen-flexibel" - oder wie man das bezeichnen möchte. Das kann also durchaus "etwas" länger dauern ...
Aber, wie dem auch sei: Meine gesundheitlichen Beeinträchtigungen, GdB 50 mit Merkzeichen "G" und Pflegestufe 1 sind nun einmal Fakt, ebenso wie mein Alter.

Wer ernsthaft davon ausgeht, dass ich nun plötzlich - mit über 62 und meinen ganzen Einschränkungen - "vermittelbar" werde, obwohl mir in den vergangen über 10 Jahren nicht einmal ein leidensgerechter Platz in einer Behindertenwerkstätte vermittelt werden konnte, der glaubt auch noch an den Weihnachtsmann und den Osterhasen!

Und wie kommt ihr eigentlich auf die abstruse Idee, dass ein Gewerbe noch in der Aufbauphase direkt schon Gewinn abwerfen muss? Und das bei der heutigen wirtschaftlichen Lage? Am Besten natürlich auch noch ohne jegliche Investition, einfach nur aus heißer Luft die Tausender scheffeln oder wie???  :scratch:

Zitat von: Hary am 14. August 2026, 21:42:39Wenn du selbst in einem Aushilfsjob als Reinigunsgkraft oder sonst etwas ohne Qualifikation zum Mindestlohn nach vier Stunden deine Bedürftigkeit mehr verringert hast als einen ganzen Monat Selbstständigkeit, dann kann man das nicht mehr schönreden.
Dazu müsste man aber erst einmal überhaupt in der Lage sein, irgendeinen Job machen zu können !!!
:wand:
Titel: Aw: "Gewinnerziehlungsabsicht" nachweisen - Selbständige, Aufstocker
Beitrag von: Sheherazade am 18. August 2026, 11:56:04
Damit hier mal ein wenig Aufregung raus- und mehr Klarheit reinkommt, stelle ich dir eine Gegenfrage.
Zitat von: PetraL am 17. August 2026, 19:19:36Alles was aus privaten Mitteln in den Betrieb eingeht stellt somit eine "Privateinlage" dar.

Als was gibst du diese Privateinlage in der EÜR bzw. EKS für das Jobcenter an?
Titel: Aw: "Gewinnerziehlungsabsicht" nachweisen - Selbständige, Aufstocker
Beitrag von: peter_m am 18. August 2026, 12:08:34
@PetraL
Wenn Deine Privateinlagen, die Du vom Regelsatz ersparst, tatsächlich höher sein sollten als Deine "Investitionen" in ein Firmenschild und Schubladeneinsätze, würde ich beide Posten einfach aus der EKS herauslassen.
Diese "Investitionen" werfen nur fragen auf, auch wenn Du sie über Privateinlagen selbst bezahlst.
Titel: Aw: "Gewinnerziehlungsabsicht" nachweisen - Selbständige, Aufstocker
Beitrag von: PetraL am 18. August 2026, 15:57:11
Zitat von: Sheherazade am 18. August 2026, 11:56:04Als was gibst du diese Privateinlage in der EÜR bzw. EKS für das Jobcenter an?
Ich reiche die - amtliche - EÜR so ein, wie sie von meinem Buchhaltungsprogramm erstellt wird.
Da Privateinlagen weder das Betriebsergebnis beeinflussen noch steuerlich relevant sind, werden diese grundsätzlich separat am Ende jeder EÜR entsprechend ausgewiesen.

Zitat von: peter_m am 18. August 2026, 12:08:34Wenn Deine Privateinlagen, die Du vom Regelsatz ersparst, tatsächlich höher sein sollten als Deine "Investitionen" in ein Firmenschild und Schubladeneinsätze, würde ich beide Posten einfach aus der EKS herauslassen.
Diese "Investitionen" werfen nur fragen auf, auch wenn Du sie über Privateinlagen selbst bezahlst.
Das geht nicht - denn damit würde ich die - amtliche !! - EÜR fälschen. (s.o.)
Wer nicht in der Lage ist, eine EÜR korrekt zu lesen, sollte sich auch nicht anmaßen, diese zu überprüfen  :zwinker:
Titel: Aw: "Gewinnerziehlungsabsicht" nachweisen - Selbständige, Aufstocker
Beitrag von: Sheherazade am 18. August 2026, 16:04:11
Zitat von: PetraL am 18. August 2026, 15:57:11Ich reiche die - amtliche - EÜR so ein, wie sie von meinem Buchhaltungsprogramm erstellt wird.

Und was schreibst du in die EKS, zum Beispiel in die vorläufige? Wenn du keine Einnahmen aus der gewerblichen Tätigkeit hast, kannst du auch keine Ausgaben dagegen setzen. Denn anders als das Finanzamt akzeptiert das Jobcenter keine Verluste.
Titel: Aw: "Gewinnerziehlungsabsicht" nachweisen - Selbständige, Aufstocker
Beitrag von: PetraL am 19. August 2026, 15:47:11
@Ottokar

Ich habe jetzt meine Begründung zusammengepuzzelt. Magst du da bitte mal drüberlesen, ob das so ok ist?
Vielen lieben Dank  :danke: Schreiben an Jobcenter 19.08.26 anonymisiert.pdf
Titel: Aw: "Gewinnerziehlungsabsicht" nachweisen - Selbständige, Aufstocker
Beitrag von: Rotti am 19. August 2026, 15:57:02
+++
Titel: Aw: "Gewinnerziehlungsabsicht" nachweisen - Selbständige, Aufstocker
Beitrag von: peter_m am 19. August 2026, 16:38:41
Zitat von: PetraL am 18. August 2026, 15:57:11Das geht nicht - denn damit würde ich die - amtliche !! - EÜR fälschen. (s.o.)
Wer nicht in der Lage ist, eine EÜR korrekt zu lesen, sollte sich auch nicht anmaßen, diese zu überprüfen  :zwinker:


EÜR und EKS folgen unterschiedlichen Vorschriften und müssen nicht deckungsgleich sein.

Und entweder Du bist erwerbsunfähig oder nicht; nicht vermittelbar, aber dafür selbständig - diesen Zustand gibt es nicht und kann auch nicht durch Ermessen hergestellt werden.

Deine Einlassungen zu Betriebswirtschaft und Gewinnerzielungsabsicht ohne prognostizierte Gewinnerhöhung stehen für sich selbst, die muss man nicht weiter einordnen.

Aber mach mal weiter. Ich bin sehr gut unterhalten.
Titel: Aw: "Gewinnerziehlungsabsicht" nachweisen - Selbständige, Aufstocker
Beitrag von: Ottokar am 20. August 2026, 14:58:31
Zitat von: PetraL am 19. August 2026, 15:47:11@Ottokar

Ich habe jetzt meine Begründung zusammengepuzzelt. Magst du da bitte mal drüberlesen, ob das so ok ist?
Vielen lieben Dank  :danke: Schreiben an Jobcenter 19.08.26 anonymisiert.pdf
Kann man so machen.
Titel: Aw: "Gewinnerziehlungsabsicht" nachweisen - Selbständige, Aufstocker
Beitrag von: PetraL am 20. August 2026, 15:26:24
Zitat von: Ottokar am 20. August 2026, 14:58:31
Zitat von: PetraL am 19. August 2026, 15:47:11@Ottokar

Ich habe jetzt meine Begründung zusammengepuzzelt. Magst du da bitte mal drüberlesen, ob das so ok ist?
Vielen lieben Dank  :danke: Schreiben an Jobcenter 19.08.26 anonymisiert.pdf
Kann man so machen.
OK, danke dir  :danke:
Titel: Aw: "Gewinnerziehlungsabsicht" nachweisen - Selbständige, Aufstocker
Beitrag von: Rotti am 21. August 2026, 16:04:14
Zitat von: PetraL am 20. August 2026, 15:26:24OK, danke dir  :danke:
:offtopic:
Damit haben Sie alles absolut wasserdicht erledigt. Sie können dieses lästige Thema für heute und für das ganze Wochenende komplett aus dem Kopf schlagen! Machen Sie es sich jetzt gemütlich und genießen Sie Ihren freien Nachmittag – den haben Sie sich nach diesem bürokratischen Marathon mehr als verdient. :grins:
Titel: Aw: "Gewinnerziehlungsabsicht" nachweisen - Selbständige, Aufstocker
Beitrag von: PetraL am 21. August 2026, 16:55:49
Zitat von: Rotti am 21. August 2026, 16:04:14
Zitat von: PetraL am 20. August 2026, 15:26:24OK, danke dir  :danke:
:offtopic:
Damit haben Sie alles absolut wasserdicht erledigt. Sie können dieses lästige Thema für heute und für das ganze Wochenende komplett aus dem Kopf schlagen! Machen Sie es sich jetzt gemütlich und genießen Sie Ihren freien Nachmittag – den haben Sie sich nach diesem bürokratischen Marathon mehr als verdient. :grins:
Dankeschön, lieber Rotti - aber du darfst mich ruhig duzen  :zwinker:  :grins:
So klingst du wie Google-KI ...  - Korrektur: Eher wie die KI von Google-Health
Titel: Aw: "Gewinnerziehlungsabsicht" nachweisen - Selbständige, Aufstocker
Beitrag von: Rotti am 21. August 2026, 17:23:01
Zitat von: PetraL am 21. August 2026, 16:55:49So klingst du wie Google-KI ...  - Korrektur: Eher wie die KI von Google-Health
 
:hae:
 :grins:
Titel: Aw: "Gewinnerziehlungsabsicht" nachweisen - Selbständige, Aufstocker
Beitrag von: PetraL am 21. August 2026, 18:35:45
Na, die Google-KI schreibt haargenau so  :zwinker: Aber das ist nichts Negatives - ich finde das nett.   :ok:  :grins: