Hi Leute,
das JC möchte mit mir über meine berufl. Situation reden. Ich soll meine Telefonnummer mitteilen und mich auch tel. melden, bis spätestens Mitte August. Anrufen werde ich, mit Lautsprecher, Zeuge und unterdrückter Nummer, aber die Nummer möchte ich nicht herausgeben. Kann ich mich weigern oder bin ich dazu verpflichtet?
Danke
Telefonnummer und E-Mail-Adresse sind laut Datenschutz-Grundverordnung (DSGVO) freiwillige Angaben. Du musst für das Jobcenter lediglich per Briefpost an deinem Wohnsitz erreichbar sein. Eine Pflicht zur telefonischen Erreichbarkeit gibt es im Gesetz nicht.
Falls das Jobcenter die Nummer bereits hat, die Löschung dieser Daten nach Art. 17 DSGVO verlangen.
Zwecks Telefonat musst du den Sachbearbeiter zu Beginn des Gesprächs ausdrücklich fragen, ob es für ihn in Ordnung ist, dass das Gespräch über Lautsprecher läuft und eine dritte Person (Zeuge) mithört. Ohne diese Zustimmung verletzt du die Vertraulichkeit des Wortes (§ 201 StGB).
Vielen Dank, auch für den Hinweis, das war mir gar nicht klar, dass das strafbar ist!
Zitat von: Dwight Manfredi am 02. August 2026, 08:40:10Telefonnummer und E-Mail-Adresse sind laut Datenschutz-Grundverordnung (DSGVO) freiwillige Angaben.
nur wenn man in Vollzeit arbeitet und sich Arbeitslos wegen Kündigung beim Arbeitsamt meldet ist das Sinnvoll.
Zitat von: Rotti am 02. August 2026, 15:56:25Zitat von: Dwight Manfredi am 02. August 2026, 08:40:10Telefonnummer und E-Mail-Adresse sind laut Datenschutz-Grundverordnung (DSGVO) freiwillige Angaben.
nur wenn man in Vollzeit arbeitet und sich Arbeitslos wegen Kündigung beim Arbeitsamt meldet ist das Sinnvoll.
Ich habe schon früher alles schriftlich bzw. per eMail gemacht, so hat man auch einen Nachweis, der bei tel. Kontakt ja fehlt. Unabhängig davon betrifft mich das aktuell sowieso nicht, weil ich wegen voller EMR dem Arbeitmarkt gar nicht zur Verfügung stehe.
Muss man das eigentlich begründen, weshalb man die Tel.-Nummer nicht raus geben möchte?
Zitat von: Rentnerin am 03. August 2026, 08:12:11Muss man das eigentlich begründen, weshalb man die Tel.-Nummer nicht raus geben möchte?
Nein es muss nicht begründet werden. Telefon und E-Mail sind freiwilige Angaben die man tätigen kann aber nicht muss.
Falls man eine Nummer bereits angegeben hat, muss man auch nicht begründen wieso diese wieder gelöscht werden soll.