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Hilfebereich => Fragen und Antworten zum Bürgergeld (ehem. Hartz IV/ALG II) => Thema gestartet von: Harsch am 04. August 2026, 15:55:12

Titel: Dringende Frage: Mieterhöhung wird nicht anerkannt
Beitrag von: Harsch am 04. August 2026, 15:55:12
Guten Tag,

ich habe das Problem, dass das JobCenter die Mieterhöhung zum 1. Januar dieses Jahres nicht anerkennen will. Zuerst wurde damit argumentiert, dass ja keine Modernisierung stattgefunden habe. Als das JobCenter darauf hingewiesen wurde, dass das nicht grundsätzlich als Begründung gelten kann, da zum einen die Miete noch unterhalb der zulässigen Grenze liegt und außerdem ein Staffelmietvertrag vorliegt, hat man den nächsten Grund aus dem Hut gezaubert:

Ich wohne seit über 10 Jahren in dieser Wohnung und im damals abgeschlossenen Staffelmietvertrag ist eine Erhöhung um 3% alle zwei Jahre festgehalten. Dies ist aber nach aktueller Rechtsprechung nicht zulässig. Es müssen konkrete Beträge angegeben werden.

Für mich stellt sich jetzt die Frage des weiteren Vorgehens. Das Geld ab Januar werde ich nicht nachgezahlt bekommen. Das heißt, ich müsste wohl mit meinem Vermieter einen neuen Mietvertrag machen, in dem die jeweilige Erhöhung konkret als Betrag angegeben wird.

Wie wird aber das JobCenter reagieren, wenn ich nun einen neuen Mietvertrag vorlege?
Kann ich das einfach machen und dann die aktuelle Miete eintragen lassen, bzw. was muss ich dabei beachten, damit mir das JobCenter keine Schwierigkeiten bereitet?

Herzlichen Dank für Hilfe
Titel: Aw: Dringende Frage: Mieterhöhung wird nicht anerkannt
Beitrag von: Sheherazade am 04. August 2026, 16:19:56
Es braucht keinen neuen Mietvertrag, nur eine korrekte Mietvertragsänderung. Mehr dazu hier. (https://www.hausundgrund.de/mietvertrag-aendern-was-ist-erlaubt)
Titel: Aw: Dringende Frage: Mieterhöhung wird nicht anerkannt
Beitrag von: Harsch am 04. August 2026, 20:16:52
Herzlichen Dank für die Auskunft. Das bedeutet, ich sollte mich mit jemandem zusammensetzen und klären, wie die Änderung wirksam formuliert werden kann, damit ich damit meinen Vermieter ansprechen kann. Im Mieterverein bin ich nicht, die sind leider zu teuer. Wer könnte da helfen?
Titel: Aw: Dringende Frage: Mieterhöhung wird nicht anerkannt
Beitrag von: Sheherazade am 05. August 2026, 11:12:08
Zitat von: Harsch am 04. August 2026, 15:55:12im damals abgeschlossenen Staffelmietvertrag ist eine Erhöhung um 3% alle zwei Jahre festgehalten. Dies ist aber nach aktueller Rechtsprechung nicht zulässig. Es müssen konkrete Beträge angegeben werden.

Wenn es nur darum geht, wird dein Vermieter die Formulierung bestimmt auf die Reihe bekommen. Sollte er zumindest.
Titel: Aw: Dringende Frage: Mieterhöhung wird nicht anerkannt
Beitrag von: Harsch am 10. August 2026, 13:54:36
Herzlichen Dank.

Es sieht nun so aus, dass ich mit meinem Vermieter gesprochen habe. Er ist Grieche und wir sind gut miteinander. Von seiner Seite aus könnten wir das so weiterlaufen lassen wie bisher, meint er. Ich habe ihm aber erklärt, dass wir eine rechtlich saubere Lösung brauchen. Was ich ihm nicht erzähle ist, dass ich beim JobCenter gemeldet bin.

Er meinte, er würde sich freuen, wenn ich die Sache in die Hand nehme, eine rechtlich saubere Formulierung zu finden. Den Betrag der Erhöhung würde er mir sogar freistellen. Er unterschreibt das dann. So ist er halt, also ein Netter. Gott sei Dank.

Nunja, ich denke 20 Euro alle zwei Jahre sind gerechtfertigt.
Allerdings denke ich dabei auch an folgende mögliche Probleme:

1. Bei einem festen Betrag und weiterer Staffelmiete kann er keine Kosten für eine evtl. durchzuführende Modernisierung verlangen. Wäre also zu seinem Nachteil.

2. Bei einer Staffelmiete konnte auch irgendwann die zulässige Miethöhe erreicht werden und das JobCenter macht wieder Schwierigkeiten.

3. Frage ich mich, ob das JobCenter beim Einreichen eines geänderten Mietvertrages ab dann die höhere Miete anerkennen muss oder sich darauf berufen kann, dies erst nach einem oder zwei Jahren zu tun, da die Mieterhöhung von Januar sich ja auf die nächsten zwei Jahre bezieht.

4. Wie muss ein Mietvertrag geändert werden? Genügt es, ein weiteres Blatt mit entsprechendem Text hinzuzufügen und inkl. Datum unterschreiben zu lassen?

Blöderweise kann ich mir nicht leisten, eine Rechtsberatung anzusprechen. Im Mieterverein bin ich auch nicht – ist zu teuer.

Ich hatte mich voriges Jahr auch wegen einer anderen Sache an einen Sozialverband (VdK) gewendet und gehofft, man könnte mir dort Auskunft geben. Allerdings war das ein Komplettreinfall.

Wohnort ist Raum Stuttgart. Wenn jemand einen Tip hat, wo ich Unterstützung bei diesen Fragen finden könnte, wäre ich sehr dankbar.
Titel: Aw: Dringende Frage: Mieterhöhung wird nicht anerkannt
Beitrag von: Dwight Manfredi am 10. August 2026, 14:17:11
Während der Laufzeit einer Staffelmiete sind Mieterhöhungen wegen Modernisierungen gesetzlich ausgeschlossen (§ 557a Abs. 2 BGB). Das ist tatsächlich ein potenzieller Nachteil für den Vermieter, falls größere Arbeiten anstehen.

Das Jobcenter zahlt die Mieterhöhung nur so lange, wie die Gesamtmiete innerhalb der lokalen Angemessenheitsgrenze liegt. Wird diese Grenze durch eine zukünftige Staffel überschritten, leitet das Jobcenter ein Kostensenkungsverfahren ein. Du musst den Differenzbetrag dann selbst zahlen.

Das Jobcenter muss die höhere Miete ab dem Zeitpunkt zahlen, an dem sie laut Vereinbarung rechtwirksam fällig wird. Ein separates Blatt eine sogenannte Mietvertragsergänzung oder ein "Nachtrag" genügt vollkommen. Damit dieser Nachtrag rechtlich sauber ist, muss er folgende Kriterien erfüllen
Es muss oben stehen Nachtrag zum Mietvertrag vom Datum des Hauptvertrages für die Wohnung Adresse, Etage
Beide Parteien du und dein Vermieter müssen namentlich genannt werden.
Der neue Mietpreis und das genaue Startdatum müssen unmissverständlich formuliert sein z.B. Ab dem 01.01.2027 beträgt die Nettokaltmiete...
Beide Parteien müssen das Dokument eigenhändig mit Ort, Datum und Unterschrift versehen.
Titel: Aw: Dringende Frage: Mieterhöhung wird nicht anerkannt
Beitrag von: Sheherazade am 10. August 2026, 14:24:08
Zitat von: Harsch am 10. August 2026, 13:54:36Wie muss ein Mietvertrag geändert werden? Genügt es, ein weiteres Blatt mit entsprechendem Text hinzuzufügen und inkl. Datum unterschreiben zu lassen?

Im alten Mietvertrag sind die die Staffelerhöhungen nur in %-Zahlen ausgewiesen, genau das ist nicht mehr ausreichend. Die jeweiligen Erhöhungen müssen in € beziffert werden. Es sollten also hinter den %-Zahlen die €-Beträge geschrieben werden. Also schnapp dir einen Taschenrechner. Einfach einen Betrag da reinschreiben reicht nicht.