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Hilfebereich => Fragen und Antworten zum Bürgergeld (ehem. Hartz IV/ALG II) => Thema gestartet von: selbiger am 07. August 2026, 13:33:09

Titel: Schonvermögen und Sgb 12
Beitrag von: selbiger am 07. August 2026, 13:33:09
das schonvermögen bei sgb12 beträgt 10.000 euro..diese könen aber auf grund zb einer zusätlichen opfernrente auf kurz oder lang überschritten werden..wenn man sein geld zusammen hält..die opfernrente ist anrechnungsfrei..aber bei ereichen des schonvermögen..evtl leistungseinstellung.??ist doch wiedersprüchig oder..?also meine sb hat dahingehend keine infos..wie sich das mit dem schonvermögen bei opfernrente verhält..genauso wie ich sieht sie das als wiederspruch an..wenn die rente selbst anrechnungsfrei ist aber das daraus resultierende schonvermögen nicht..

meine frage..gibt es dazu sonderregelungen oder urteile..?
Titel: Aw: Schonvermögen und Sgb 12
Beitrag von: Sheherazade am 07. August 2026, 15:30:01
Man könnte die Opferrente, anstatt sie anzusparen bis über die Schonvermögensgrenze hinaus, auch für das einsetzen, wofür sie gedacht ist: Als Ausgleich von gesundheitlichen, seelischen und wirtschaftlichen Folgeschäden und Abfederung von Rentenlücken. Dem Sozialamt ist es egal, mit welchem angespartem Einkommen man den Vermögensfreibetrag überschreitet, zuviel ist nunmal zuviel.
Titel: Aw: Schonvermögen und Sgb 12
Beitrag von: selbiger am 07. August 2026, 17:00:15
Zitat von: Sheherazade am 07. August 2026, 15:30:01Als Ausgleich von gesundheitlichen, seelischen und wirtschaftlichen Folgeschäden und Abfederung von Rentenlücken.

nur hat nicht jeder diese punkte..sinnlos vergeuden oder zum fenster rauszuwerfen ist auch nicht lobenswert..ich habe dämnechst wieder eine informationsveranstaltung mit den hiesigen landesbeauftragten..werde das mal ansprechen..das die dort was in die wege leiten..das muss auf jedenfall geschützt werden durch sonderregelungen..es besteht dringender handlungsbedarf..sonst ist das alles nur heisse luft udn ebend nicht anrechnungsfrei..der deivel durch die hintertür..
Titel: Aw: Schonvermögen und Sgb 12
Beitrag von: Sheherazade am 07. August 2026, 17:33:12
Zitat von: selbiger am 07. August 2026, 17:00:15nur hat nicht jeder diese punkte..

Ah ja, und wofür wurde die Opferrente dann zugesprochen, wenn das alles nicht gegeben ist?
Titel: Aw: Schonvermögen und Sgb 12
Beitrag von: selbiger am 07. August 2026, 18:30:05
Zitat von: Sheherazade am 07. August 2026, 17:33:12Ah ja, und wofür wurde die Opferrente dann zugesprochen, wenn das alles nicht gegeben ist?

diese bekommen alle diejenigen,die zu unrecht in der ddr eingessessen,verfolgt oder sonstiges durch das sed regime erlitten haben..steht im übrigen auch so oder so ähnlich im netz..dieses setzt nicht nur das .

Zitat von: Sheherazade am 07. August 2026, 15:30:01Als Ausgleich von gesundheitlichen, seelischen und wirtschaftlichen Folgeschäden und Abfederung von Rentenlücken.

vorraus..die rente ist eine art entschädigung,wiedergutmachung dafür. was ich denn letztlich mit dem geld mache ist meine freie entscheidung..ich kann es auch für das eine hier oder da einsetzten..ist aber an nichts gebunden..das ist bei sgb12 eine grauzone und sollte abschliessent geklärt werden..sonst macht das nämlich alles keinen sinn..dann könnte man diese rente auch gleich anrechnen..was dem staat sicherlich mit kusshand gelegen käme..was sind schon 10.000 euro schonvermögen.??das ist nichts..das ist armut perr gesetz..die leute stehts klein halten..die meisten werden solche summen nie ereichen..

bei sgb2 gild dieses...

Schonvermögen nach Altersstufen
Bis 30 Jahre: 5.000 Euro
Bis 40 Jahre: 10.000 Euro
Bis 50 Jahre: 12.500 Euro
Über 50 Jahre: 20.000 Euro

na welch schelm sich böses dabei denkt..solche ungleichheiten..warum dürfen die erst ab mittlerem alter mehr haben als einer der zb. eu oder andere niedrige rente bekommt vom sgb12 abhängig ist,und nichts dafür kann..?gleichzeitig ist der/die betroffenen doch getraft..


Titel: Aw: Schonvermögen und Sgb 12
Beitrag von: Sheherazade am 07. August 2026, 18:56:45
Zitat von: selbiger am 07. August 2026, 18:30:05warum dürfen die erst ab mittlerem alter mehr haben als einer der zb. eu oder andere niedrige rente bekommt vom sgb12 abhängig ist

Weil DIE im mittleren Alter noch was für ihre Rente arbeiten können, die sind nur vorübergehend erwerbslos, wenn überhaupt. EM- und Altersrentner können nichts mehr für ihre Rente erwirtschaften.

Ich weiß ja nicht, wie lange du diese Opferrente schon bekommst, aber da hättest du davon besser vor Renteneintritt ein bißchen was in deine Altersvorsorge investieren können.
Titel: Aw: Schonvermögen und Sgb 12
Beitrag von: selbiger am 07. August 2026, 21:36:56
Zitat von: Sheherazade am 07. August 2026, 18:56:45Ich weiß ja nicht, wie lange du diese Opferrente schon bekommst,

ist alles erst frisch..

Zitat von: Sheherazade am 07. August 2026, 18:56:45aber da hättest du davon besser vor Renteneintritt ein bißchen was in deine Altersvorsorge investieren können.

ich brauche jeden cent..da ist nix mit rundum vorsorge..für meine verhältnisse ist das leben hier relativ teuer.ich bin zudem vom einer seule der dreien abhängig..nämlich von der staatlichen rente..wer wenig hat ist meistens auf diese angewiesen..es kann nicht jeder zusätlich noch vorsorgen..wenn man schon so kaum über die runden kommt..alle anderen seulen sind für besserverdiener..die sich zusätlich noch was draufpacken wollen,und vor allem leisten können...aber der staat wird sich das schon in form von steuern wiederholen..

aber letztlich schweift man wieder vom tema ab..meine frage gild also als noch nicht völlig geklärt..
Titel: Aw: Schonvermögen und Sgb 12
Beitrag von: Sp1d3r am 07. August 2026, 23:19:15
Wenn es erst frisch ist und du eh jeden Cent brauchst, wie du sagst, brauchst du dir doch über das Schonvermögen, das du eventuell übersteigen könntest, keine Sorgen zu machen. Oder war die Nachzahlung dementsprechend hoch?

Ich bekomme diese SED-Opferrente auch und stand jetzt vor einem ähnlichen Problem beim Antrag auf Weiterbewilligung der Grusi. Hab es allerdings lösen können.
Titel: Aw: Schonvermögen und Sgb 12
Beitrag von: selbiger am 08. August 2026, 06:21:07
Zitat von: Sp1d3r am 07. August 2026, 23:19:15Hab es allerdings lösen können.

lässt du mich teil haben an dieser lösung..?ich gehe mal davon aus das du das geld abheben bzw.anderweitig parken tust..
Titel: Aw: Schonvermögen und Sgb 12
Beitrag von: Sp1d3r am 08. August 2026, 10:15:37
Ich hab es nicht abgehoben, ich hab das überschüssige Geld ausgegeben, indem ich eine Reise gebucht habe, die ich eh machen wollte. Beim Abheben hätte ich die Befürchtung, dass nachgefragt werden würde, wo das Geld geblieben ist. So ist es halt nachweislich nicht mehr da.
Titel: Aw: Schonvermögen und Sgb 12
Beitrag von: selbiger am 08. August 2026, 10:19:21
Zitat von: Sp1d3r am 08. August 2026, 10:15:37ich hab das überschüssige Geld ausgegeben, indem ich eine Reise gebucht habe,

ok..wenn du diese reise aber online finanziert hast..würden die wenn das in dem abfragezeitraum ist..auch fragen stellen..oder nicht..??
Titel: Aw: Schonvermögen und Sgb 12
Beitrag von: Sp1d3r am 08. August 2026, 10:46:32
Das bezweifle ich, da der Kontostand bei Antragstellung ausschlaggebend ist.
Aber wir werden sehen, den Weiterbewilligungsantrag habe ich erst Anfang dieser Woche beim Sozialamt eingeworfen. Ich werde berichten.
Titel: Aw: Schonvermögen und Sgb 12
Beitrag von: Fettnäpfchen am 08. August 2026, 12:16:21
selbiger

Zitat von: selbiger am 07. August 2026, 17:00:15ich habe dämnechst wieder eine informationsveranstaltung mit den hiesigen landesbeauftragten..werde das mal ansprechen..das die dort was in die wege leiten..das muss auf jedenfall geschützt werden durch sonderregelungen..es besteht dringender handlungsbedarf
:lachen: Na dann viel Erfolg! Aber am besten vor den Wahlen.

Zitat von: selbiger am 07. August 2026, 21:36:56aber letztlich schweift man wieder vom tema ab..meine frage gild also als noch nicht völlig geklärt..
Doch:
Zitat von: Sheherazade am 07. August 2026, 15:30:01Dem Sozialamt ist es egal, mit welchem angespartem Einkommen man den Vermögensfreibetrag überschreitet, zuviel ist nunmal zuviel.

Zitat von: selbiger am 07. August 2026, 18:30:05die rente ist eine art entschädigung,wiedergutmachung dafür. was ich denn letztlich mit dem geld mache ist meine freie entscheidung..ich kann es auch für das eine hier oder da einsetzten..ist aber an nichts gebunden..das ist bei sgb12 eine grauzone und sollte abschliessent geklärt werden..
:scratch:  Bin gespannt was die AfD daraus macht wenn die Voraussetzungen dafür erreicht sind. Solche Lücken werden sicher geschlossen, oder total verändert oder abgeschafft oder ...

Zitat von: selbiger am 07. August 2026, 18:30:05Schonvermögen nach Altersstufen
Bis 30 Jahre: 5.000 Euro
Bis 40 Jahre: 10.000 Euro
Bis 50 Jahre: 12.500 Euro
Über 50 Jahre: 20.000 Euro

na welch schelm sich böses dabei denkt..solche ungleichheiten..warum dürfen die erst ab mittlerem alter mehr haben als einer der zb. eu oder andere niedrige rente bekommt vom sgb12 abhängig ist,und nichts dafür kann..?gleichzeitig ist der/die betroffenen doch getraft..
Das wurde ja nur geändert um die Milliardeneinsparungen zu erreichen.
Angeleiert von denen die erst 60 000.- daraus gemacht haben um zu Coronazeiten zu verschleiern wie mit den Opfern von allem was finanziell mit Corona zu tun umgegangen wird. Damals gab es einen Freibetrag von 150.-/LJ max etwas über 10 000.-
Und selbst Haus.- Wohnungsbesitzer wurden geschont. Komplette Kosten anerkannt, ebenso die Angemessenheitsfiktion und so weiter.
Hätte es unter der AfD bestimmt nicht gegeben und würde mMn sofort radikal geändert werden bzw abgeschafft werden.
und dann kam die Kürzung auf 40 000.- übrigens treibende Kraft die CSU unter Herr S. mit der hanebüchenen Behauptung dass 60 000.- viel zu hoch wäre, dabei wurden die 60 000 von der damaligen Regierung also auch mit der CSU beschlossen.

Aber die Verarsche wird uU ein Ende finden wenn die Afd wirklich gewählt werden wird. Bloß wird was dann folgt bestimmt anders ablaufen als sich die Wähler vorstellen.

Zitat von: selbiger am 07. August 2026, 18:30:05na welch schelm sich böses dabei denkt..solche ungleichheiten..warum dürfen die erst ab mittlerem alter mehr haben als einer der zb. eu oder andere niedrige rente bekommt vom sgb12 abhängig ist,und nichts dafür kann..?gleichzeitig ist der/die betroffenen doch getraft..
Abgesehen davon das es noch nicht sooo  lange her ist das erhöht wurde ist es doch doppelt so viel wie davor
und auch wieder der Hinweis dass sich das auch unter der AfD ändern könnte/wird. Sicher nicht zum Vorteil, sei es nur das erwähnte Klientel die auf Unterstützung angewiesen ist nicht mehr in die Situation kommen wird da gibt es bestimmt schon Modelle wie mit solchen Menschen umgegangen wird. Zum Beispiel früher wurden da dann Straßen von so Leuten gebaut

 :flag:
Titel: Aw: Schonvermögen und Sgb 12
Beitrag von: selbiger am 08. August 2026, 12:26:51
Zitat von: Sp1d3r am 08. August 2026, 10:46:32Das bezweifle ich, da der Kontostand bei Antragstellung ausschlaggebend ist.

nicht nur,die kuken auch auf ein und ausgang..bei mir wurden auch schonmal die einen oder anderen fragen gestellt..da es aber meist unter 50 euros eingang waren war das nix dickes..du kannst sogar schwärzen.aber dann werden die evtl.komisch..solange das in den 3 monats auzügen ist..davor ists egal..bei uns wird der antrag bei schwärzung abgelehnt,troz geltendes recht des schwärzens..da wird leider völlig übergangen..udn wo bei den meisten die 3 monate gelten,gelten bei anderen hier 6 monate..auch das haben die sich hier einfach gegen vorgabe rausgenommen..obwohl nur bei dringensten verdacht von was man den auch unterstellen möchte.. müssen alle hier 6 monate vorlegen.. :wand:

Zitat von: Fettnäpfchen am 08. August 2026, 12:16:21:lachen: Na dann viel Erfolg! Aber am besten vor den Wahlen.

ich weis nicht..aber ich finde sowas nicht lustig.. :wand:

Zitat von: Fettnäpfchen am 08. August 2026, 12:16:21Dem Sozialamt ist es egal, mit welchem angespartem Einkommen man den Vermögensfreibetrag überschreitet, zuviel ist nunmal zuviel.

wenn das so währe wüste das meine sb..und hätte mir das direkt gesagt..sie sieht wie ich richtigerweise einen wiederspruch darin..weshalb eine sonderregelung von nöten ist..um ebend das anrechnungsfreie im vollem umfang zu gewährleisten..da gehören nunmal auch diese taschenspielertricks dazu..das man sowas ausschliest...


Titel: Aw: Schonvermögen und Sgb 12
Beitrag von: Sheherazade am 08. August 2026, 12:29:01
Zahlungseingänge dürfen generell nicht geschwärzt werden.
Titel: Aw: Schonvermögen und Sgb 12
Beitrag von: Rotti am 08. August 2026, 12:34:25
Zitat von: Fettnäpfchen am 08. August 2026, 12:16:21Das wurde ja nur geändert um die Milliardeneinsparungen zu erreichen.
Angeleiert von denen die erst 60 000.- daraus gemacht haben um zu Coronazeiten zu verschleiern wie mit den Opfern von allem was finanziell mit Corona zu tun umgegangen wird.
in erster Linie ging es ja um die vielen selbstständigen die das Bürgergeld brauchten da ein Geschäft nicht möglich und manche sagten auch ich glaube das waren die Grünen im Wohgeld sind auch bis 60.000€ Vermögen erlaubt und der dicke BMW bei der Zulassung egal wenn natürlich jeder da das nutzt und keine Vermögensauskunft braucht ist dem Missbrauch Tür und Tor geöffnet ich denke da auch an die vielen Coronatest Zentren von damals.Angst und Unfähigkeit in der Regierung ist für kriminelle ein gutes Abkassieren.

ZitatDie im März 2020 in Kraft getretene Regelung des § 67 SGB II bestimmte jedoch für während der Corona-Pandemie beginnende Bewilligungszeiträume u.a., dass Vermögen für eine Dauer von sechs Monaten nicht berücksichtigt wird. Dies soll aber nur gelten, soweit das Vermögen nicht "erheblich" ist. Wann Vermögen erheblich ist, gibt die Regelung nicht vor.
https://www.otto-schmidt.de/news/arbeits-und-sozialrecht/vereinfachte-vermogensprufung-in-der-corona-phase-wann-ist-vermogen-erheblich-2023-08-09.html
Titel: Aw: Schonvermögen und Sgb 12
Beitrag von: Sp1d3r am 08. August 2026, 13:07:20
Zitat von: selbiger am 08. August 2026, 12:26:51nicht nur,die kuken auch auf ein und ausgang..

Ja, sicher. Eingänge sind aber ausschliesslich EM-Rente, Grusi und Opferrente. Und was ich mit der (angesparten) Opferrente mache, geht das Sozialamt nichts an.
Titel: Aw: Schonvermögen und Sgb 12
Beitrag von: selbiger am 08. August 2026, 14:00:34
Zitat von: Sp1d3r am 08. August 2026, 13:07:20Ja, sicher. Eingänge sind aber ausschliesslich EM-Rente, Grusi und Opferrente. Und was ich mit der (angesparten) Opferrente mache, geht das Sozialamt nichts an.

absolut richtig..naja..stromguthaben kommt bei mir immer noch vor weiterbewilligung..lohnt sich auch durchaus..das hätten die zugerne auch angerechnet..aber zum glück nicht zulässig..aber ich kann es mir vorstellen das die auch noch auf den trichter kommen selbstfinanziertes stromguthaben anzurechnen..mir wurde auch schon gefragt was ich da zahle und was da..ich sage immer das ist alles von der rente finanziert..denen gehts in teilen um die zweckgebundenheit beim rs..und egal was ich zahle..alles von der rente..können die eh nicht nachweisen was vom rs gezahlt und was von der rente gezahlt wurde..