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Hilfebereich => Fragen und Antworten zum Bürgergeld (ehem. Hartz IV/ALG II) => Thema gestartet von: Andre1909 am 08. August 2026, 13:59:16

Titel: Begründung für Umzug nicht ausreichend
Beitrag von: Andre1909 am 08. August 2026, 13:59:16
Hallo zusammen,

ich wohne aktuell mit meiner Frau in einer 2-Zimmer Wohnung für eine Pauschalmiete von 453,00€.

Da es seit geraumer Zeit diverse Probleme mit dem Vermieter, Mitmieter im Haus und auch Mängel in der Wohnung gibt, möchten wir umziehen.

Unsere Begründung, sind aber für das Jobcenter nicht ausreichend, was einen Umzug rechtfertigen würde wie u.a.:

- Im Winter sind Heizungen teilweise über Nacht komplett ausgeschaltet, so dass nachts die Wohnung abgekühlt ist
- Es gibt diverse Mängel sowohl an Fenstern, als auch Wohnungstüre und Wände ( z.B. fehlt im SZ hinter der heizung ein prächtiges Stück Putz, wo Ungeziefer etc. reinkommen)
- Bedrohungen und andere Unstimmigkeiten mir gegenüber von anderem Mieter im Haus
- Das Vertrauensverhältnis zwischen Vermieter und Mieter ist gestört, neuerdings u.a. auch weil die Verwaltung des Hauses auf den Sohn des Eigentümers übertragen wurde
- Und natürlich auch aufgrund der Mobilität, um meine Termine wahrnehmen zu können bei Fachärzten, die nicht im Umkreis liegen und per Bahn erreicht werden müssen.

Weitere Punkte die nicht dem Jobcenter gegenüber genannt wurden sind:

- Massive Störung des Hausfriedens/Verletzung der Privatsphäre durch lauschen an Wohnungstüre und Fenster durch Mietern im Haus
- Geruchsbelästigung durch das eindringen von Zigarettenrauch durch undichte Fenster
- Aufgrund meiner schweren chronischen Vorerkrankungen ( u.a. Koronare Herzkrankheit mit GdB 60 sowie diabetisches Fußsyndrom) stellen die Zustände, insbesondere die nächtliche Unterkühlungen und das Passivrauchen durch die undichten Dichtungen des Fensters, eine akute Gefährdung meiner Gesundheit dar.

Wie sieht es nun damit aus? Muss ich tatsächlich erst meinen Hausarzt beauftragen/darum bitten, mir ein Attest zu schreiben, damit ich umziehen kann/darf und alle Kosten übernommen werden?

Oder lehnt sich hier der Sachbearbeiter einmal wieder zu weit aus dem Fenster?

Alleine die Antwort vom SB zu meiner Begründung wegen der Mobilität: "Auch die von Ihnen angeführte Mobilität führt nicht zu einem wichtigen Grund, da Sie auch in der Vergangenheit entsprechende Facharzttermine wahrnehmen konnten."
Titel: Aw: Begründung für Umzug nicht ausreichend
Beitrag von: MaSchuff am 08. August 2026, 14:29:36
Ja, natürlich brauchst Du dafür ein Attest. In diesem Land ist es gut,  möglichst viele aussagekräftige Atteste zu haben, sonst unterstellt man Dir nämlich stillschweigend, daß Du lügst.
Fotos von Mängeln in der Wohnung würde ich auch machen und hinzu fügen.
Für Bedrohungen brauchst Du Zeugen.
Aber am Wichtigsten ist natürlich das ärztliche Attest, daß Du umziehen mußt. Sowas macht beim Amt immer Eindruck.
Titel: Aw: Begründung für Umzug nicht ausreichend
Beitrag von: Dwight Manfredi am 08. August 2026, 14:51:36
Du benötigst in deiner Situation zwingend ein ärztliches Attest, da das Jobcenter die gesundheitlichen Risiken ohne medizinischen Nachweis nicht anerkennen darf. Der Sachbearbeiter lehnt sich hier nicht pauschal zu weit aus dem Fenster, sondern folgt den strengen gesetzlichen Vorgaben des § 22 Abs. 4 SGB II, wonach ein Umzug nur bei einer erheblichen gesundheitlichen Gefährdung oder Unzumutbarkeit genehmigt und bezahlt wird.

Chronischen Erkrankungen (KHK mit GdB 60, diabetisches Fußsyndrom) in Kombination mit der nächtlichen Unterkühlung und dem Passivrauchen sind jedoch ein starker Umzugsgrund, sofern sie ärztlich bescheinigt werden.

Der Hausarzt muss handeln bitte deinen Arzt um ein detailliertes Attest. Es darf kein Gefälligkeitsattest sein ("Ein Umzug wird empfohlen"). Es muss konkret drinstehen ,,Aufgrund der chronischen Erkrankungen (KHK, diabetisches Fußsyndrom) führt die nächtliche Unterkühlung der Wohnung sowie die permanente Belastung durch Passivrauch zu einer akuten, gravierenden Verschlimmerung des Gesundheitszustandes. Aus medizinischer Sicht ist das Verbleiben in der Wohnung absolut unzumutbar."
Titel: Aw: Begründung für Umzug nicht ausreichend
Beitrag von: Andre1909 am 08. August 2026, 20:57:35
Alles klar, dann werde ich wohl mal mit meinem Hausarzt sprechen müssen, leider muss ich jetzt warten, weil er ab Montag Sommerurlaub hat, aber gleich nach dem urlaub werde ich das in Angriff nehmen.

Ich bedanke mich jedoch schon einmal für eure Tipps bzw. Ratschläge. :)
Titel: Aw: Begründung für Umzug nicht ausreichend
Beitrag von: Bundspecht am 09. August 2026, 10:27:59
Zitat von: Andre1909 am 08. August 2026, 13:59:16Bedrohungen und andere Unstimmigkeiten mir gegenüber von anderem Mieter im Haus
- Das Vertrauensverhältnis zwischen Vermieter und Mieter ist gestört, neuerdings u.a. auch weil die Verwaltung des Hauses auf den Sohn des Eigentümers übertragen wurde

Zitat von: Andre1909 am 08. August 2026, 13:59:16Massive Störung des Hausfriedens/Verletzung der Privatsphäre durch lauschen an Wohnungstüre und Fenster durch Mietern im Haus

Interessiert das JC nicht ! Das ist dein ganz privates "Vergnügen" .... bei den anderen Sachen, wurde ja schon was zu gesagt

Titel: Aw: Begründung für Umzug nicht ausreichend
Beitrag von: Fettnäpfchen am 09. August 2026, 12:30:45
Andre1909

Zitat von: Andre1909 am 08. August 2026, 13:59:16Oder lehnt sich hier der Sachbearbeiter einmal wieder zu weit aus dem Fenster?
Vllt. weiß er es ja nicht besser, oder will oder darf nicht.

Zitat von: Andre1909 am 08. August 2026, 13:59:16- Im Winter sind Heizungen teilweise über Nacht komplett ausgeschaltet, so dass nachts die Wohnung abgekühlt ist
- Es gibt diverse Mängel sowohl an Fenstern, als auch Wohnungstüre und Wände ( z.B. fehlt im SZ hinter der heizung ein prächtiges Stück Putz, wo Ungeziefer etc. reinkommen)
- Bedrohungen und andere Unstimmigkeiten mir gegenüber von anderem Mieter im Haus
- Das Vertrauensverhältnis zwischen Vermieter und Mieter ist gestört, neuerdings u.a. auch weil die Verwaltung des Hauses auf den Sohn des Eigentümers übertragen wurde
- Und natürlich auch aufgrund der Mobilität, um meine Termine wahrnehmen zu können bei Fachärzten, die nicht im Umkreis liegen und per Bahn erreicht werden müssen.
also da würde sich jeder für einen Umzug entscheiden. Gibt natürlich auch da Ausnahmen.

Unterkunftskosten und Urteile (http://hartz.info/index.php?topic=1879.msg14632#msg14632)
Zitat- Urteil vom 24.11.2011, Az. B 14 AS 107/10 R:
§ 22 Abs. 1 S. 2 SGB II umfasst auch Fälle, in denen der Umzug zwar nicht zwingend notwendig ist, aber aus sonstigen objektiv sachlichen Gründen erforderlich erscheint. Ausreichend ist, dass ein plausibler, nachvollziehbarer und verständlicher Grund für den Wohnungswechsel vorliegt, von dem sich auch ein Nichtleistungsberechtigter leiten lassen würde.
Die neue Wohnung muss geeignet sein, die nicht mehr hinnehmbaren Nachteilen der bisherigen Wohnung abzuwenden.
Die Kosten der neuen Wohnung müssen angemessen sein, wobei der durch den Umzug erzielbare Gewinn an Lebensqualität innerhalb der Angemessenheitsgrenze allenfalls eine geringfügige Kostensteigerung zulässt.

trotzdem könnte ein zusätzliches Attest hilfreich sein und muss anerkannt werden wenn
Zitat von: Dwight Manfredi am 08. August 2026, 14:51:36Der Hausarzt muss handeln bitte deinen Arzt um ein detailliertes Attest.

MfG
Titel: Aw: Begründung für Umzug nicht ausreichend
Beitrag von: Sheherazade am 09. August 2026, 12:56:27
Zitat von: Andre1909 am 08. August 2026, 13:59:16Unsere Begründung, sind aber für das Jobcenter nicht ausreichend, was einen Umzug rechtfertigen würde wie u.a.:

- Im Winter sind Heizungen teilweise über Nacht komplett ausgeschaltet, so dass nachts die Wohnung abgekühlt ist
- Es gibt diverse Mängel sowohl an Fenstern, als auch Wohnungstüre und Wände ( z.B. fehlt im SZ hinter der heizung ein prächtiges Stück Putz, wo Ungeziefer etc. reinkommen)
- Bedrohungen und andere Unstimmigkeiten mir gegenüber von anderem Mieter im Haus
- Das Vertrauensverhältnis zwischen Vermieter und Mieter ist gestört, neuerdings u.a. auch weil die Verwaltung des Hauses auf den Sohn des Eigentümers übertragen wurde

Sind denn schon alle mietrechtlichen Maßnahmen von euch ausgeschöpft worden, wie z. B. eine Mängelanzeige mit Fristsetzung zur Behebung und ggf. Mietminderung?

Im Moment liest sich das wie ein privatrechtliches Problem, wovon sich das Jobcenter in der Regel nichts annimmt.