Bürgergeld Forum - hartz.info

Hilfebereich => Fragen und Antworten zu anderen Sozialleistungen => Thema gestartet von: TK200780 am 12. August 2026, 09:48:34

Titel: BaföG für meine Tochter = weniger als Bürgergeld?
Beitrag von: TK200780 am 12. August 2026, 09:48:34
Hallo Leute

Ich hätte mal eine Frage zum Thema BaföG
Meine Tochter möchte ab Oktober studieren und wir wollten nun den Antrag auf BaföG einreichen.
Das haben wir aber noch nicht getan, da ich mir nicht so sicher bin beim Punkt "Lebt im Elternhaus".

Folgendes Situation:
Wir zahlen für unsere Wohnung 810,- Euro Miete (inkl. allen Nebenkosten).
Nun hat das Jobcenter im Bescheid zum 1. Okt. die Miete auf 540,- Euro gekürzt und meine Tochter komplett aus der Berechnung genommen.
Das hatte mir der Mitarbeiter am Telefon auch bereits erklärt.

Was ich nun aber nicht verstehe:
Meine Tochter lebt ja weiterhin bei uns in der Wohnung und wenn ich das richtig verstehe, erhält meine Tochter dann lediglich eine Pauschale von 55,- Euro zum BaföG dazu.
Wenn ich nun angebe, das meine Tochter nicht mehr bei uns lebt, dann wären es 325,- Euro Pauschale.

Ich möchte hier ja keine falschen Angaben machen, aber wenn meine Tochter nur 55,- Euro Mietpauschale erhält, weil sie in unserer Wohnung lebt, dann hätten wir am Ende alle zusammen weniger als den Bürgergeldsatz.
Denn so wie ich das verstehe, wären es 671,- Euro wenn meine Tochter bei uns lebt und selbst in der Krankenkasse versichert ist.
Das wären dann 50,- Euro weniger als der offizielle Bedarf laut eines vorherigen Bewilligungsbescheid, denn abzüglich den 270,- Euro Mietanteil, bleiben ja nur noch 401,- Euro übrig.
Das kann doch so nicht stimmen.
Müsste das JC weiterhin die volle Miete übernehmen?
Oder muss ich beim BaföG Antrag angeben, das sie nicht mehr bei uns wohnt?

Gruß
Titel: Aw: BaföG für meine Tochter = weniger als Bürgergeld?
Beitrag von: peter_m am 12. August 2026, 11:12:10
Das Jobcenter muss die 55€ Wohnpauschale aus dem Bafög auf die tatsächlichen 310 € aufstocken.
Rechtsgrundlage ist § 7 Abs. 6 Nr. 2 SGB II.
Titel: Aw: BaföG für meine Tochter = weniger als Bürgergeld?
Beitrag von: Sheherazade am 12. August 2026, 11:55:44
Zitat von: TK200780 am 12. August 2026, 09:48:34Nun hat das Jobcenter im Bescheid zum 1. Okt. die Miete auf 540,- Euro gekürzt und meine Tochter komplett aus der Berechnung genommen.
Das hatte mir der Mitarbeiter am Telefon auch bereits erklärt.

Hat er dir auch erklärt, dass ihr mit dem Bafög-Bescheid eine Veränderungsmitteilung einreichen müsst?
Titel: Aw: BaföG für meine Tochter = weniger als Bürgergeld?
Beitrag von: TK200780 am 12. August 2026, 14:15:13
Hi

Was heißt Veränderungsmitteilung einreichen?
Ich habe ein Schreiben eingereicht in dem ich offiziell mitgeteilt habe, das meine Tochter ab Oktober studiert.
Daraufhin hat sich ein Mitarbeiter gemeldet und mir erklärt, das wie Bafög beantragen müssen und meine Tochter dadurch dann komplett bei uns aus der Berechnung genommen wird.
Mehr weiß ich nicht.
Aber das JC hier in Gießen ist ohnehin nicht so auskunftsfreudig.
Da muss man sich wirklich um alles selbst kümmern und seine Infos woanders her beziehen, wie beispielsweise hier aus dem Forum.

Wieso auf die tatsächlichen 310,- Euro aufstocken?
Es handelt sich doch nur um 270,- Euro die da auf meine Tochter entfallen.

Wie genau läuft das dann ab?
Ich (bzw. meine Tochter) macht den Bafög Antrag und sobald wir den in Händen halten, gehe ich damit ans JC und beantrage die Aufstockung von den 55 Euro auf die noch fehlenden 215 Euro damit wir die 270,- Euro wieder haben?
Oder wie genau funktioniert das?

Gruß
Titel: Aw: BaföG für meine Tochter = weniger als Bürgergeld?
Beitrag von: Sheherazade am 12. August 2026, 14:30:35
Meines Erachtes nach hat man deine Tochter voreilig aus dem Bezug genommen. So funktioniert das nicht in der Regel. Grundsätzlich haben Studierende zwar keinen Anspruch auf die Leistung, anders ist es aber, wenn sie noch im Haushalt der Eltern leben.
Titel: Aw: BaföG für meine Tochter = weniger als Bürgergeld?
Beitrag von: PetraL am 12. August 2026, 18:34:00
Bei uns gab es nichts "aufstockend" - im Gegenteil: Ihr Kindergeld (bis auf 100 Euro Freibetrag), das meine Tochter eigentlich für ihren Bedarf (insbesondere für ihre Studiengebühren) gebraucht hätte, wurde mir als Einkommen angerechnet und noch vom Bedarf abgezogen ...   :heul:
Titel: Aw: BaföG für meine Tochter = weniger als Bürgergeld?
Beitrag von: Schnuffel01 am 13. August 2026, 00:24:26
Wenn ihr zu dritt in der Wohnung lebt, hat das JC den Mietanteil (270€) sowie den Bedarf der Tochter vorschnell rechtswidrig gekürzt.
Bafög Berechnungen dauern gerne mal viele Monate.
Wenn der Bafög Antrag durch ist, muss die Tochter ihren Mietanteil selber tragen.
Das Kindergeld wird der kindergeldberechtigten Person angerechnet.
Krankenkasse läuft über Familienversicherung. Musste ich beantragen.
So war es zumindest bei uns beim Aufstiegsbafög.


Titel: Aw: BaföG für meine Tochter = weniger als Bürgergeld?
Beitrag von: TK200780 am 13. August 2026, 02:41:24
Vielen Dank für eure Antworten.
Ich bin jedoch etwas verwirrt, denn wir haben hier etwas widersprüchliche Aussagen.
Einmal wird gesagt, die Rausnahme aus dem Bürgergeld war voreilig und das Jobcenter müsste die Miete aufstocken, dann widerum sagt ein anderer er habe keine Aufstockung erhalten.

Kann mir jemand konkrete Fakten nennen, die derzeit rechtlich verbindlich sind?
Titel: Aw: BaföG für meine Tochter = weniger als Bürgergeld?
Beitrag von: Sheherazade am 13. August 2026, 13:15:34
Lies dich mal hier  (https://www.studierendenwerk-oldenburg.de/geld/sozialleistungen/buergergeld-im-elternhaushalt-und-bafoeg) durch, das scheint recht aktuell zu sein.
Titel: Aw: BaföG für meine Tochter = weniger als Bürgergeld?
Beitrag von: PetraL am 14. August 2026, 14:45:40
Zitat von: TK200780 am 13. August 2026, 02:41:24dann widerum sagt ein anderer er habe keine Aufstockung erhalten.
Das muss ich dann kurz präzisieren: Solange der Bafög-Antrag noch lief, gehörte meine Tochter vom JC aus noch zu meiner Bedarfsgemeinschaft und alles lief weiter wie vorher.
Die Anrechnung erfolgte erst nach positiver Bescheidung des Bafög - die daraus resultierende Nachzahlung ging bis auf die 100 Euro Freibetrag pro Monat komplett an das JC und ab dem Datum gab es für sie auch keine Leistungen vom JC mehr, dafür Minderung meines Bedarfs um das Kindergeld.