Hi,
wie sicherlich bekannt ist, sind die AU's bei Arbeitgebern schon seit 2-3 Jahren online abrufbar. Meines Wissens sollte dies ja auch schon seit einiger Zeit bei den Jobcenter der Fall sein, hat da jemand Erfahrung? Ist das so?
Es wäre ja meiner Ansicht nach diskriminierend, wenn Bürgergeldempfänger beim Arzt noch die AU in Papierform anfragen müssten, weil dann klar wäre, dass die für das Jobcenter benötigt wird.
Ab 01. Januar 2027 dürfen und können Jobcenter Arbeitsunfähigkeitsdaten und Daten zur stationären Krankenhausbehandlung elektronisch bei den Krankenkassen abfragen, dann tritt die entsprechende Regelung in § 109a SGB IV in Kraft (Artikel 61 des Vierten Bürokratieentlastungsgesetzes).
Bis dahin müssen Leistungsbezieher gemäß § 56 SGB II Arbeitsunfähigkeitsbescheinigungen und sog. Liegebescheinigungen bei stationärem Aufenthalt in Papierform dem Jobcenter übermitteln.
Bitte lies dazu auch: https://hartz.info/index.php/topic,130883.0.html
Zusatzfrage! "Krank" melden muss man sich aber trotzdem? Denn wie soll das JC wissen, das sie abfragen müssen? Wie läuft das dann bei Einladungen? Muss man die dann absagen wegen Krankheit und dann fragt das JC bei der KK wegen AUB? Das geht dann nachträglich, also wenn der Termin gelaufen ist auch noch? :weisnich:
Zitat von: Unwissender am 17. August 2026, 09:41:23"Krank" melden muss man sich aber trotzdem?
Ja, so wie bisher auch.
Zitat von: Unwissender am 17. August 2026, 09:41:23Wie läuft das dann bei Einladungen?
So wie bisher.