Bürgergeld Forum - hartz.info

Hilfebereich => Fragen und Antworten zum Bürgergeld (ehem. Hartz IV/ALG II) => Thema gestartet von: Mauli am 17. August 2026, 12:14:00

Titel: Hagelschaden ausbezahlt
Beitrag von: Mauli am 17. August 2026, 12:14:00
Hallo ihr lieben,
Ist eine Auszahlung aus einer Kfz-Teilkaskoversicherung wegen eines Hagelschadens beim Bürgergeld als Einkommen anzurechnen?

Folgender Fall:

* Fahrzeugwert: ca. 2.000 Euro
* Hagelschaden am Pkw
* Fiktive Abrechnung durch die Versicherung
* Geschätzte Reparaturkosten: 1.041,70 Euro
* Selbstbeteiligung: 300 Euro
* Ausgezahlter Betrag: 741,70 Euro
* Das Fahrzeug wird

Wie wird ein solcher Fall in der Praxis vom Jobcenter bewertet?
Muss ich das sofort melden?
Oder bis zum wba warten ?

Danke :)
Titel: Aw: Hagelschaden ausbezahlt
Beitrag von: Dwight Manfredi am 17. August 2026, 12:26:24
Meldepflicht nach § 60 SGB I: Als Bezieher von Bürgergeld sind Sie verpflichtet, jede Veränderung in Ihren finanziellen Verhältnissen (dazu zählen auch ungeplante Geldeingänge auf Ihrem Bankkonto) dem Jobcenter sofort anzuzeigen.

Eine fiktive Abrechnung für einen Hagelschaden aus einer Kfz-Teilkaskoversicherung darf beim Bürgergeld nicht als Einkommen angerechnet werden. Das Bundessozialgericht (BSG) hat entschieden, dass zweckbestimmte Schadensersatzleistungen und Versicherungszahlungen, die dem reinen Wertersatz dienen, kein Einkommen sind. Es handelt sich rechtlich um eine reine Vermögensumwandlung Der Wert des Autos ist durch den Hagel gesunken (Vermögensminderung), und das ausgezahlte Geld gleicht diesen Verlust lediglich finanziell aus (Wertkompensation).

Also angerechnet wir nix nur melden musst es unverzüglich.
Titel: Aw: Hagelschaden ausbezahlt
Beitrag von: Fettnäpfchen am 17. August 2026, 13:34:03
Mauli

Zitat von: Mauli am 17. August 2026, 12:14:00Ist eine Auszahlung aus einer Kfz-Teilkaskoversicherung wegen eines Hagelschadens beim Bürgergeld als Einkommen anzurechnen?
Nein
Zitat von: Mauli am 17. August 2026, 12:14:00* Fiktive Abrechnung durch die Versicherung
also Geld anstelle einer Reparatur?
Wenn ja dann fehlt in deiner Rechnung der Abzug der Mehrwertsteuer denn diese muss abgezogen werden.

Zitat von: Dwight Manfredi am 17. August 2026, 12:26:24Also angerechnet wir nix nur melden musst es unverzüglich.
Da es nicht leistungsrelevant ist muss es auch nicht gemeldet werden!

MfG FN
Titel: Aw: Hagelschaden ausbezahlt
Beitrag von: Rotti am 17. August 2026, 14:59:27
Zitat von: Mauli am 17. August 2026, 12:14:00Hallo ihr lieben,
Ist eine Auszahlung aus einer Kfz-Teilkaskoversicherung wegen eines Hagelschadens beim Bürgergeld als Einkommen anzurechnen?
Davon hast du ja keinen Vorteil auch wenn du das Auto verschrotten müsstest ist und bliebe das Vermögen.Keine Versicherung wird dir mehr zugestehen als den Zeitwert des Fahrzeugs.
Titel: Aw: Hagelschaden ausbezahlt
Beitrag von: Kopfbahnhof am 17. August 2026, 17:06:02
Zitat von: Mauli am 17. August 2026, 12:14:00Muss ich das sofort melden?

Nein, da nicht leistungsrelevant, wie schon Antwort 2 sagt.

Allerdings sollte man dennoch einen Nachweis dafür aufbewahren.
Falls vom JC irgendwelche Nachfragen deswegen kommen.

Zitat von: Mauli am 17. August 2026, 12:14:00Das Fahrzeug wird
Verschrottet?
Titel: Aw: Hagelschaden ausbezahlt
Beitrag von: Rotti am 17. August 2026, 17:13:43
Zitat von: Kopfbahnhof am 17. August 2026, 17:06:02
ZitatDas Fahrzeug wird
Verschrottet?
wenn er das vorhat, sollte er das dem JC sofort melden und den Verwertungsnachweis vorlegen.
Bei einem Hagelschaden würde ich das Geld wohl besser für den nächsten TÜV planen und nicht in die Werkstatt.
Zitat von: Mauli am 17. August 2026, 12:14:00* Ausgezahlter Betrag: 741,70 Euro
Titel: Aw: Hagelschaden ausbezahlt
Beitrag von: Schnuffel01 am 17. August 2026, 18:26:44
Zitat von: Rotti am 17. August 2026, 17:13:43Bei einem Hagelschaden würde ich das Geld wohl besser für den nächsten TÜV planen und nicht in die Werkstatt.
Würde ich auch so machen.
Bzw. habe ich auch schon so gemacht, nachdem ein umgestürzter Baum vor vielen Jahren mehrere Autos vorm Haus beschädigte. Habe einen Teil vom Geld in eine gebrauchte Kofferraumklappe und deren Einbau investiert, der Rest wurde gespart.
Bin dann noch ca. 9 Jahre damit gefahren, obwohl er versicherungstechnisch ohne Wert war.
 Gemeldet habe ich dem JC nichts.
Titel: Aw: Hagelschaden ausbezahlt
Beitrag von: Mauli am 20. August 2026, 09:08:28
Spätestens zum wba muss ich mich doch dazu äußern oder ?
Titel: Aw: Hagelschaden ausbezahlt
Beitrag von: Sheherazade am 20. August 2026, 12:30:54
Zitat von: Mauli am 20. August 2026, 09:08:28Spätestens zum wba muss ich mich doch dazu äußern oder ?

Dafür reicht es, wenn du das Schreiben der Versicherung zu dem Kontoauszug packst, auf dem die Gutschrift zu erkennen ist.
Titel: Aw: Hagelschaden ausbezahlt
Beitrag von: Fettnäpfchen am 20. August 2026, 12:59:28
Mauli

Zitat von: Mauli am 20. August 2026, 09:08:28Spätestens zum wba muss ich mich doch dazu äußern oder ?
Zitat von: Sheherazade am 20. August 2026, 12:30:54Dafür reicht es, wenn du das Schreiben der Versicherung zu dem Kontoauszug packst, auf dem die Gutschrift zu erkennen ist.
und wenn es nicht in den Auszügen auftaucht weil älter als die geforderten drei Monate ist dann musst du es auch nicht extra erwähnen weil
Zitat von: Fettnäpfchen am 17. August 2026, 13:34:03Da es nicht leistungsrelevant ist muss es auch nicht gemeldet werden!

MfG FN
Titel: Aw: Hagelschaden ausbezahlt
Beitrag von: Unwissender am 21. August 2026, 09:19:58
Wemm aber Auszüge für einen längeren Zeitraum gefordert werden (ich weiss, eigentlich nicht zulässig aber dann heisst es, das der Antrag nicht bearbeitet werden kann, wenn die Auszüge nicht vorliegen!) Und ich glaube kaum das sich jemand ewig rumstreiten und auf "sein" Geld warten kann!)

Also dran denken, das auch diese Möglichkeit besteht!
Titel: Aw: Hagelschaden ausbezahlt
Beitrag von: Rotti am 22. August 2026, 17:22:10
Was nicht leistungsrelevant ist, muss man auch nicht melden durch solche unnötigen Meldungen musst du und andere auf ihrem Antrag dann länger warten wenn dann noch mehr nachweise gefordert werden.