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Hilfebereich => Fragen und Antworten zum Bürgergeld (ehem. Hartz IV/ALG II) => Thema gestartet von: Duke49th am 18. August 2026, 16:55:17

Titel: Rückwanderer aus Asien(mit Hund), Wohnungs-Strategie & Umgang mit Erkrankung
Beitrag von: Duke49th am 18. August 2026, 16:55:17
Hallo zusammen,

ich hoffe, ihr könnt mir mit eurer Erfahrung weiterhelfen. Ich brauche dringend einen Realitätsabgleich und Tipps für meine Rückkehr nach Deutschland.

Entschuldigt bitte den langen Text.

Zu meiner Situation:

Ich: 49 Jahre alt, männlich, Single. Komme mitte Oktober aus den Philippinen nach über 10 Jahren zurück nach Deutschland (Rückwanderer).

Begleitung: Mein mittelgroßer Hund (14kg, sehr ruhig).

Zielort: Sachsen (günstige Mieten, viel Wohnungs-Leerstand, nahe der Grenze zu Tschechien) - zudem zwei lokale Wohnbaugesellschaften die auch einen Hund zulassen, dort wo ich geplant habe hinzuziehen.

Gesundheitlicher Hintergrund (wichtig bezüglich Amt und Situation):
Ich habe die letzten 3 Jahre, 7 Tage die Woche durchgearbeitet und mich psychisch komplett ruiniert.
Ich leide ohnehin schon lebenslang unter einer schweren, endogenen(also nicht heilbar), chronischen Depression und einem nun auch noch akuten, schweren Burnout (inklusive suizidaler Gedanken in letzter Zeit).
Trennung, der Krebstod meiner Mutter und Isolation seit Corona und Trennung von Frau haben mir den Rest gegeben. Ich bin seit 3 Wochen arbeitslos, de facto absolut nicht arbeitsfähig und muss in Deutschland primär erst einmal eine Therapie machen, um wieder auf die Beine zu kommen.

Finanzielles: Mein bisschen Erspartes und dem letzten Gehalt reicht gerade so für das Allernötigste.
Einen neuen Personalausweis beantragen, Deutschlandticket (für Behördengänge und Anreise), Essen für mich und den Hund für die ersten Wochen und Herbst- bzw. Winterkleidung (Pullis, Jacke etc.), da ich nach vielen Jahren aus den Tropen komme und buchstäblich nichts Warmes habe.

Jetzt stehe ich vor der Frage, wie ich das mit der Wohnung und dem Erstantrag beim Jobcenter am schlauesten anstelle.

Thema 1: Die Wohnungsfrage (Wohnungsbaugesellschaft)
Ich schwanke zwischen zwei Plänen, für die mein restliches Geld gerade so reichen würde:

Variante 1:
Erstmal Ferienwohnung der Gesellschaft anmieten (für ca. 3 Wochen). Antrag stellen, Kautionsdarlehen abwarten und dann in eine feste Wohnung ziehen, selbe Wobau-Gesellschaft nach Möglichkeit.
Bedenken: Ferienwohnungen sind teuer. Wenn das Amt ewig braucht, bin ich pleite. Zudem: Keine richtige Meldeadresse, ggf. Probleme bei der Kontoeröffnung/Antrag beim Amt (?) etc.

Variante 2:
Direkt feste Mietwohnung anmieten. Mit ein Grund warum ich Sachsen nähe der Grenze ausgesucht habe, da es günstig ist und ich es zur Not gerade so noch bezahlen kann.

Ich unterschreibe sofort den Mietvertrag für eine leere Wohnung und zahle die erste Miete sowie die Kaution aus eigener Tasche von meinem letzten Ersparten.
Vorteil: Sofort eine feste Meldeadresse, kein Kautionsdarlehen nötig, alles geht schneller.
Bedenken: Ich habe danach fast null Euro auf dem Konto. Die Wohnung ist leer, ich brauche also sofort Erstausstattung (Bett, Kühlschrank etc.) vom Amt.

Und: Ich bin nicht mal sicher ob es wirklich schneller geht als wenn ich ein Darlehen benötige. Das habe ich nur gelesen.


Thema 2:
Der Umgang mit dem Amt bzgl. meiner Gesundheit.
Da ich aktuell absolut nicht arbeiten kann, habe ich große Sorge, wie ich beim Amt auftreten soll.

Meine Fragen an euch:

Spielt das Jobcenter da mit, wenn ich bei Wohnungs-Variante 2 mit dem blanken Mietvertrag ankomme, die Kaution schon selbst gezahlt habe, aber ab dann komplett (auch für Erstausstattung) auf sie angewiesen bin?
Oder sagen die: "Wer Kaution zahlen kann, kriegt keine Erstausstattung"?

Wie verhalte ich mich beim Erstantrag bezüglich meiner Psyche? Soll ich sofort alle Karten auf den Tisch legen und sagen, dass ich chronisch depressiv mit Burnout und nicht arbeitsfähig bin?

Besteht die Gefahr, dass das Jobcenter mich dann direkt abweist und ans Sozialamt (SGB XII) verweist und ich im Zuständigkeits-Ping-Pong lande und wochenlang kein Geld und vor allem auch keine Wohnungsübernahme bekomme?

Oder sollte ich beim Antrag erstmal so tun, als wäre ich arbeitswillig und fähig, um ins System zu kommen, und mir am ersten Tag in Deutschland einfach direkt eine Krankschreibung vom Arzt holen und diese fortlaufend einreichen?

Wie würdet ihr das an meiner Stelle taktisch am klügsten spielen, um Wohnung, Erstausstattung usw. möglichst schnell und am unkompliziertesten zu sichern?

Tausend Dank im Voraus für eure Zeit und eure Ratschläge!
Ich bin für jeden Tipp dankbar, da mir gerade alles etwas über den Kopf wächst und die Erfahrung fehlt.

Viele Grüße
Duke (klarnamen möchte ich aus hoffentlich verständlichen Gründen nicht hier nennen.)
Titel: Aw: Rückwanderer aus Asien(mit Hund), Wohnungs-Strategie & Umgang mit Erkrankung
Beitrag von: Sheherazade am 18. August 2026, 17:26:12
Thema 1: Sofern die Wohnung, die du im Auge hast, in der Angemessenheitsrichtlinie des Jobcenters liegt, würde ich dir zu Variante 2 raten.

Thema 2: Du stellst den Antrag auf Bürgergeld bzw. Grundsicherung nach SGB2 erstmal als erwerbsfähiger Erwachsener, Eigendiagnosen werden nicht anerkannt. Das heißt, du solltest ziemlich sofort nach deiner Ankunft einen Hausarzt finden, der dich auch ziemlich sofort arbeitsunfähig schreibt und du dir nachfolgend die entsprechenden Facharzttermine besorgen kannst.
Titel: Aw: Rückwanderer aus Asien(mit Hund), Wohnungs-Strategie & Umgang mit Erkrankung
Beitrag von: Rotti am 18. August 2026, 17:50:50
Zitat von: Duke49th am 18. August 2026, 16:55:17Wie verhalte ich mich beim Erstantrag bezüglich meiner Psyche? Soll ich sofort alle Karten auf den Tisch legen und sagen, dass ich chronisch depressiv mit Burnout und nicht arbeitsfähig bin?
erst JC SGB II Krankenversicherung aussuchen, dann Krank schreiben lassen, dann Amtsarzt danach ins SGB XII
Schweigen ohne eine Krankschreibung.
Titel: Aw: Rückwanderer aus Asien(mit Hund), Wohnungs-Strategie & Umgang mit Erkrankung
Beitrag von: Duke49th am 19. August 2026, 06:38:31
Zitat von: Sheherazade am 18. August 2026, 17:26:12Thema 1: Sofern die Wohnung, die du im Auge hast, in der Angemessenheitsrichtlinie des Jobcenters liegt, würde ich dir zu Variante 2 raten.

Thema 2: Du stellst den Antrag auf Bürgergeld bzw. Grundsicherung nach SGB2 erstmal als erwerbsfähiger Erwachsener, Eigendiagnosen werden nicht anerkannt. Das heißt, du solltest ziemlich sofort nach deiner Ankunft einen Hausarzt finden, der dich auch ziemlich sofort arbeitsunfähig schreibt und du dir nachfolgend die entsprechenden Facharzttermine besorgen kannst.

Hi. Vielen Dank euch beiden!  :smile:

Ich denke ich werde nicht um 2-3 Tage Ferienwohnung/AirBnb rum kommen, da ich ja wirklich keinerlei Möbel (Bett etc.) und Zeug habe.
Will ja nicht 1-3 Tage auf dem Boden, ohne irgendwas schlafen, bis ich zumindest eine Matratze und Decke habe und ne Couch habe (und vermutlich Spüle, so wie ich die Bilder sehe sind alle Wohnungen dort komplett nackt, bis auf Boden).

Aber sonst werde ich wohl diese Variante nehmen mit direkt anmieten.

Bezüglich meiner Erkrankung - ich habe zumindest die Depression diagnostiziert, von der Klinik damals. Habe ich nach so vielen Jahren zwar nicht mehr schriftlich vorliegen, aber ist ja in den Akten der Klinik.
Zur Not müssen die das erneut diagnostizieren. Endogene Depression lässt sich ja z.T. auch durch entsprechende Bluttests nachweisen (das mir die Hormone fehlen bzw. extrem niedrig sind).
Aber ok ist ein anderes Thema.

Was mir noch Sorgen macht ist die Zeit die es dauert bis der Antrag durch ist. Wird das automatisch als Dringlich behandelt in meiner Situation oder muss ich das irgendwie angeben oder ähnliches?

Ich lese von 2 Wochen bis 6 Wochen und länger. Da das ein relativ kleines Kaff ist (unter 20k Einwohner), kann ich mir vorstellen das es schneller geht als in einer größeren Stadt. Aber ich habe absolut null Ahnung.

Bezüglich KV habe ich gelesen ich müsste zurück zur Versicherung die ich vorher hatte. Stimmt das? Wäre dann AOK. Mir persönlich ist das erst mal wurscht, welcher Anbieter.


Ach ja und Bankkonto. Brauche ich ja auch noch. Ich war mal mit Genossenschaftsanteilen in der Sparda-Bank.
Die müssten mir das Konto ja wieder frei schalten ohne Stress zu machen, nehme ich an, und dann in ein reines Guthaben Konto umändern?
Ich bin so lange raus aus dem Thema... 

Ich weiss nur meine to-do Liste wächst und wächst.  :sad: 


Edit: Ach so ja. Hab ich komplett vergessen. Da mir nicht bewusst war das Betriebskosten bei der Kaltmiete oben drauf kommen, ist die Auswahl an Wohnungen dann doch etwas kleiner als ursprünglich gedacht.

Insofern wollte ich noch fragen, wenn die Brutto Kaltmiete 5-10 Euro über dem Satz liegt. Gibt das Probleme oder ziehen die mir das vom Regelsatz dann einfach ab?
Wie verhält sich das Amt da?
Für den gewählten Landkreis liegt der Satz bei knapp 294 Euro. Einige Wohnungen liegen bei knapp 298 bis 305 EUR Bruttokaltmiete. Da die Betriebskosten bei den Wohnungen die ich gefunden habe um die 30-40 Euro liegen.

Vielen Dank noch mal.



Titel: Aw: Rückwanderer aus Asien(mit Hund), Wohnungs-Strategie & Umgang mit Erkrankung
Beitrag von: MaSchuff am 19. August 2026, 07:05:30
Meines Wissens mußt du den Umzug erst genehmigen lassen?

Die neue Wohnung genehmigen lassen wenn sie innerhalb der Angemessenheitsgrenze liegt. Sonst wird die möglicherweise gar nicht genehmigt.

Variante 2 ist zu bevorzugen. Neuausstattung kriegst du vom Amt wenn die neue Wohnung genehmigt ist.

Bankkonto brauchst du eh. Ich würde ein neues Konto machen.

Erstmal giltst du für die als "arbeitsfähig". Deshalb steht die Arztsuche um einen solchen zu finden der dich bezüg. Krankschreibung unterstützt, ganz oben auf deiner Liste.
Alte Atteste würde ich mir neu besorgen. Die sind ja noch da. Das ist aber erstmal eher "nicht so wichtig".

Beim Amt sich natürlich als nicht arbeitsfähig weil krank vorstellen.
Titel: Aw: Rückwanderer aus Asien(mit Hund), Wohnungs-Strategie & Umgang mit Erkrankung
Beitrag von: Rotti am 19. August 2026, 07:57:25
Zitat von: Duke49th am 19. August 2026, 06:38:31Ich weiss nur meine to-do Liste wächst und wächst.  :sad: 
ja so ist es als deutscher wirst du anders behandelt wie ein Flüchtling leider wird das so sein. Viel Glück das du schnell hier wieder Fuß fasst.
Titel: Aw: Rückwanderer aus Asien(mit Hund), Wohnungs-Strategie & Umgang mit Erkrankung
Beitrag von: Sheherazade am 19. August 2026, 10:19:15
Zitat von: Duke49th am 19. August 2026, 06:38:31Bezüglich KV habe ich gelesen ich müsste zurück zur Versicherung die ich vorher hatte. Stimmt das?

Es würde den Ablauf vereinfachen. Aber du musst nicht.

Zitat von: Duke49th am 19. August 2026, 06:38:31Ach ja und Bankkonto. Brauche ich ja auch noch. Ich war mal mit Genossenschaftsanteilen in der Sparda-Bank.
Die müssten mir das Konto ja wieder frei schalten ohne Stress zu machen, nehme ich an, und dann in ein reines Guthaben Konto umändern?

Wurde das Konto denn nie gekündigt und die Genossenschaftsanteile ausgezahlt?

Zitat von: Duke49th am 19. August 2026, 06:38:31Insofern wollte ich noch fragen, wenn die Brutto Kaltmiete 5-10 Euro über dem Satz liegt. Gibt das Probleme

Eindeutig Ja. Man wird dir keine Erstausstattung bewilligen für eine nicht angemessene Wohnung.


Titel: Aw: Rückwanderer aus Asien(mit Hund), Wohnungs-Strategie & Umgang mit Erkrankung
Beitrag von: Duke49th am 19. August 2026, 12:13:27
Zitat von: MaSchuff am 19. August 2026, 07:05:30Meines Wissens mußt du den Umzug erst genehmigen lassen?

Die neue Wohnung genehmigen lassen wenn sie innerhalb der Angemessenheitsgrenze liegt. Sonst wird die möglicherweise gar nicht genehmigt.

Das geht ja nicht. Kann ja nicht mal eben rüber fliegen, Termin beim Amt machen, genehmigen lassen, zurückfliegen. Bzw. Variante 2 geht nicht, wenn ich erst wochenlang im Airbnb oder so bin um auf Genehmigung zu warten.

Mir sind ja die Beträge für den Landkreis bekannt. Ich werde einfach drunter bleiben.

Aber das ich die erst genehmigen lassen muss, habe ich auch so nirgends gelesen.

Wäre was anderes wenn ich schon in Deutschland in einer Wohnung wäre. Aber das trifft ja bei mir nicht zu.
Bin ja schon froh wenn ich die von hieraus anmieten kann, ohne persönlich vorstellig zu werden.

Alles nicht ganz einfach. Auch mit dem Standort Philippinen ist googlen nach Infos nicht immer so einfach. Selbst mit VPN.  :sad:

Bin eigentlich nur auf das Forum gestoßen weil Youtube mir den GegenHartz Kanal gezeigt hat.

Zitat von: MaSchuff am 19. August 2026, 07:05:30Variante 2 ist zu bevorzugen.
Dann ist es eben nicht möglich die erst genehmigen zu lassen. Ist ja die Crux daran.

Aber wird schon passen. Einfach 10-20 Euro drunter bleiben. Da gibts eh nicht so viel Auswahl. Wird dann eh 1 ZKB unter 30qm² sein.

Zitat von: Sheherazade am 19. August 2026, 10:19:15Wurde das Konto denn nie gekündigt und die Genossenschaftsanteile ausgezahlt?

Nein. Zumindest nicht von mir aus. Ich habe ja auch nie Post von der Bank hier in den Philippinen erhalten und weiß nicht was Sache ist.
Leider bekommt man telefonisch oder per Email aus dem Ausland so auch keine Auskunft. Aber passt. Werde dann mal schauen obs dort ne Spardabank in der Nähe gibt und die dann aufsuchen. Fand die Bank damals eigentlich ganz angenehm. Und wenns nicht klappt hab ich 50 Euro mehr in der Tasche. :grins:

Zitat von: Sheherazade am 19. August 2026, 10:19:15Eindeutig Ja. Man wird dir keine Erstausstattung bewilligen für eine nicht angemessene Wohnung.
Danke. Gut zu wissen.

Macht zwar wie immer vom logischen Standpunkt aus betrachtet absolut keinen Sinn. Aber ist dann halt so.

Noch ne letzte Frage. Ich hatte parallel dazu auch dir dortige Caritas angefragt (mehr Quellen, besser).
Diese sagte mir bis 45qm².
Wird eh nicht zutreffen. Aber hat die mir falsche Info gegeben? Geht doch nur um den Betrag der Kaltmiete oder?
Interessiert mich nur aus Neugier.
Titel: Aw: Rückwanderer aus Asien(mit Hund), Wohnungs-Strategie & Umgang mit Erkrankung
Beitrag von: Sheherazade am 19. August 2026, 12:28:27
Zitat von: Duke49th am 19. August 2026, 12:13:27Aber das ich die erst genehmigen lassen muss, habe ich auch so nirgends gelesen.

Musst du in deinem Fall auch nicht, halte dich einfach an die örtlichen Angemessenheitsgrenzen.

Zitat von: Duke49th am 19. August 2026, 12:13:27Werde dann mal schauen obs dort ne Spardabank in der Nähe gibt und die dann aufsuchen. Fand die Bank damals eigentlich ganz angenehm. Und wenns nicht klappt hab ich 50 Euro mehr in der Tasche.

Es könnte sein, dass das Konto mittlerweile von Bankseite aus stillgelegt/aufgelöst wurde. Und die Genossenschaftsanteile müssen unter Einhaltung einer Kündigungsfrist separat von dir gekündigt werden. Aber mach dich erstmal bei der Sparda schlau. Ist bestimmt der bessere Weg.

Zitat von: Duke49th am 19. August 2026, 12:13:27Noch ne letzte Frage. Ich hatte parallel dazu auch dir dortige Caritas angefragt (mehr Quellen, besser).
Diese sagte mir bis 45qm².
Wird eh nicht zutreffen. Aber hat die mir falsche Info gegeben? Geht doch nur um den Betrag der Kaltmiete oder?

Die Größe der Wohnung ist zweitrangig und betrifft in der Regel nur die Heizkosten, egal ob 45 oder 50 qm, wichtig ist die Angemessenheit der Bruttokaltmiete (Grundmiete + kalte Nebenkosten).
Titel: Aw: Rückwanderer aus Asien(mit Hund), Wohnungs-Strategie & Umgang mit Erkrankung
Beitrag von: Fettnäpfchen am 19. August 2026, 16:09:35
Duke49th

Zitat von: Duke49th am 19. August 2026, 12:13:27
Zitat von: MaSchuff
 - Heute um 07:05:30
Meines Wissens mußt du den Umzug erst genehmigen lassen?

Die neue Wohnung genehmigen lassen wenn sie innerhalb der Angemessenheitsgrenze liegt. Sonst wird die möglicherweise gar nicht genehmigt.

Das geht ja nicht. Kann ja nicht mal eben rüber fliegen, Termin beim Amt machen, genehmigen lassen, zurückfliegen. Bzw. Variante 2 geht nicht, wenn ich erst wochenlang im Airbnb oder so bin um auf Genehmigung zu warten.
Er wusste es nicht deswegen das ?
Zitat von: Sheherazade am 19. August 2026, 12:28:27Musst du in deinem Fall auch nicht, halte dich einfach an die örtlichen Angemessenheitsgrenzen.
https://www.harald-thome.de/informationen.html
Bundesweite KdU - Richtlinien anklicken!
Da dann darauf achten ob die Angaben älter als zwei Jahre sind dann wären sie veraltet

Ansonsten gilt nach neuem Recht das ein Whg. vor Bezug etwas mehr kosten kann.
Siehe https://hartz.info/index.php/topic,138106.0.html
Zitat§ 22 Bedarfe für Unterkunft und Heizung
1. In der Karenzzeit werden tatsächliche Aufwendungen nicht mehr als Bedarf anerkannt, wenn diese mehr als 50% über der Angemessenheitgrenze liegen.
2. Tatsächliche Aufwendungen gelten als unangemessen und die Karenzzeitregelungen gelten dann nicht, wenn eine Obergrenze für die Quadratmeterhöchstmiete bestimmt ist und die tatsächlichen Aufwendungen darüber liegen, oder die Miete gegen § 556d BGB verstößt.
3. In Ausnahmefällen können in der Karenzzeit höhere Aufwendungen für die Unterkunft anerkannt werden, insbesondere in Bedarfsgemeinschaften mit Kindern. Diese Regelung ist jedoch so weit gefasst, dass sie in der Praxis kaum Anwendung finden wird.
4. Zur Bestimmung der Angemessenheit bei einem Umzug wird nunmehr auf das Vergleichsgebiet verwiesen, nicht mehr auf den Zuständigkeitsbereich. Damit wird die Rechtsprechung des Bundesozialgerichts dazu umgesetzt.
5. Wenn Nicht-Erreichbare Mitglieder einer Bedarfsgemeinschaft von einem Leistungsentzug betroffen sind, ist deren Anteil an den Unterkunftskosten auf die verbleibenden Mitglieder der Bedarfsgemeinschaft aufzuteilen und an den Vermieter zu zahlen (siehe dazu auch § 7b).

Zitat von: Duke49th am 19. August 2026, 12:13:27Wird eh nicht zutreffen. Aber hat die mir falsche Info gegeben? Geht doch nur um den Betrag der Kaltmiete oder?
Für dich nicht so interessant.
Im Normalfall wäre das auch noch falsch da letztendlich die Gesamtangemessenheit gilt.

Zum Thema Erstausstattung,
die musst du natürlich auch erst beantragen und natürlich an deine Situation anpassen
Antrag auf Erstausstattung für die Wohnung einschließlich Haushaltsgeräte
Antrag auf Erstausstattung für Bekleidung
und
Erstausstattung

und so nebenbei  :zwinker:
https://openjur.de/u/298742.html  Hessisches LSG · Urteil vom 12. März 2007 · Az. L 9 AS 260/06

"Die Untergrenze folgt hingegen daraus, dass nach Einschätzung des Senats eine Wohnung mit einer Wohnfläche von weniger als 35 m² für eine Person nicht zumutbar ist."

und wenn du Muse hast kannst du bevor es zum JC geht noch die
Ratgeber nicht nur für Neulinge
Welche Dokumente & Nachweise darf das JobCenter fordern?
GOLDENE REGELN für den JobCenter-Alltag
Alltagstipps für den Umgang mit dem Leistungsträger
Kommunikation mit dem JC: Nur schriftlich auf dem Postwege - Nicht per Telefon!!
Nicht ohne Beistand zur Arge
anschauen.

MfG FN
Titel: Aw: Rückwanderer aus Asien(mit Hund), Wohnungs-Strategie & Umgang mit Erkrankung
Beitrag von: MaSchuff am 19. August 2026, 16:51:47
Kann sein daß das, wenn man vom Ausland nach Deutschland zieht, anders ist; ich kenne das mit dem "genehmigen lassen" der neuen Wohnung nur von einem Umzug innerhalb Deutschlands.

Die Wohnung sollte auf jeden Fall deutlich unter der oberen Grenze der Angemessenheit liegen. Sonst gibt es Probleme.

Viel Glück bei der Wohnungssuche.
Titel: Aw: Rückwanderer aus Asien(mit Hund), Wohnungs-Strategie & Umgang mit Erkrankung
Beitrag von: Duke49th am 19. August 2026, 19:19:52
Zitat von: Fettnäpfchen am 19. August 2026, 16:09:35(gekürzt damit es nicht unübersichtlich ist)
MfG FN

Wow, vielen lieben Dank!

Da ist ja echt alles dabei.  :sehrgut:

Also laut (SächsABl 2024, S. 110) via https://www.harald-thome.de sind es wohl 45qm², so wie mir die Dame von der Caritas das auch mitgeteilt hat. Dann weiß ich zumindest woher sie die Information hat.
Der andere Link für den Landkreis ist laut Datum 1 Jahr alt.

Aber das passt schon, so oder so.
Hatte da noch nie große Ansprüche. Viel wichtiger ist mir die Umgebung, Natur und nicht mitten in der Stadt. Was in dem Fall gegeben ist.

Bin erst mal froh wenn alles klappt mit Dach über dem Kopf und ich dann in Therapie gehen und Ruhen kann und dann nen Job finde bei dem ich meinen Hund dabei haben kann (das ist mir das allerwichtigste...ohne sie würde ich vermutlich gar nicht mehr leben). Hauptsache nie wieder Büro (zumindest nicht unter diesen widrigen Umständen wie die letzten Jahre).

Ich danke dir nochmal vielmals! Und den anderen natürlich ebenso!  :smile:
Ich werde mir die Tage definitiv alles reinziehen. Hab ja jetzt die Zeit und Ruhe.
Titel: Aw: Rückwanderer aus Asien(mit Hund), Wohnungs-Strategie & Umgang mit Erkrankung
Beitrag von: Fettnäpfchen am 20. August 2026, 12:47:53
Duke49th

Zitat von: Duke49th am 19. August 2026, 06:38:31Will ja nicht 1-3 Tage auf dem Boden, ohne irgendwas schlafen, bis ich zumindest eine Matratze und Decke habe und ne Couch habe (und vermutlich Spüle, so wie ich die Bilder sehe sind alle Wohnungen dort komplett nackt, bis auf Boden).
Bis die Erstausstattung bewilligt ist vergeht sicher mehr Zeit vor allem wenn das JC einen Hausbesuch wegen vorhandenem Mobiliar machen will.
Also solltest du den Antrag auf Eilbedürftigkeit hin, also den Begriff einbringen, stellen. § 17 SGB 1

Je nach dem gibt es Geld oder Gutscheine.
Ich würde zu Geld tendieren damit du nicht aus einem Sozialkaufhaus den abgelegten Ramsch nehmen musst.
Weißware sollte neu sein.
Und wieder ein paar Link dazu:
Ab Seite 35
Materialien_zur_Gleichstellungspolitik.pdf (http://hartz.info/dateien/pdf/Materialien_zur_Gleichstellungspolitik.pdf)
und im Anhang

MfG FN