Hallo,
ich blicke da irgendwie nicht durch und hoffe, dass da vielleicht irgendjemand vielleicht eine Ahnung hat.
Ich habe eine kleine Tochter und beziehe selbst Leistungen nach dem 4.Kapitel SGB XIII.
Die Mutter bezieht Leistungen nach dem SGB II. Unterhaltsvorschuss fällt weg.
Wir haben derzeit noch das Betreuungsmodell 8:6. Also die Kleine ist 6 Nächte bei mir.
Ich habe bereits vor einem Jahr als ich noch im 3. Kapitel war entsprechende Leistungen beantragt für die Zeit wenn die Kleine bei mir ist. Der Antrag ist bis heute nicht entschieden bzw. über den Teilbereich noch nicht. Ich glaube dass da selbst niemand weiß was da jetzt zu machen ist.
Es gibt ja diese Urteil vom BSG, dass wenn ein Elternteil keine Leistungen bezieht, dass dann auch der Regelsatz für das Kind nicht anteilig reduziert wird.
Ich habe jetzt von diesen Möglichkeiten erfahren und ich frage mich welche nun stimmt oder ob es da noch eine ganz andere Möglichkeit gibt.
1. Ich erhalte Leistungen (welche das auch immer sind) für die Kleine anteilig für die Tage und die Mama erhält vollen Regelsatz weiterhin, weil es unterschiedliche Rechtskreise sind. (Wäre ja irgendwie ne Lücke.
2. Ich erhalte Leistungen nach dem SGB XII für die Kleine und der Mama wird es dennoch abgezogen und die Entscheidung des BSG greift hier nicht, weil ich ja auch Leistungen beziehe.
3. Das Jobcenter ist für diesen Fall zuständig und würde den Regelsatz entsprechend aufteilen und auszahlen. Weil es Leistungen für das Kind sind.
Irgendwie macht 2 Sinn, aber ich blick da nicht durch.
Danke