Hallo zusammen.
Ich bin letztes Jahr Anfang September umgezogen, womit sich mein zuständiges Jobcenter geändert hat.
Nun habe ich vor ein paar Wochen eine sehr suspekte Nebenkostenabrechnung für die alte Wohnung bekommen. Suspekt ist folgendes:
1. Die Abrechnung im Vorjahr betrug 1041,02€. Die aktuelle Abrechnung beträgt 1708€. Eine solche massive Steigerung innerhalb eines Jahres ist kaum zu erklären. Vor allem, da die aktuelle Abrechnung nur 11 Monate erfasst, die vorherige jedoch 12.
2. Mit 94,60m² ist die Wohnfläche der Wohnung falsch angeben. Leider ist sie im Mietvertrag nicht vermerkt, aber nach ausgiebiger Vermessung kann ich mit Sicherheit sagen, dass sie ca. 80m² betrug.
3. Das Haus hat 6 Wohnungen. 5 davon zur Zeit vermietet. Mindestens eine ist ähnlich groß wie die, die ich mit meiner Mutter bewohnt hatte. Bis auf die zwei Dachgeschosswohnungen sind die anderen Wohnungen auch nur unwesentlich kleiner. Trotzdem ist die Gesamtwohnfläche des Hauses mit nur 202m² angegeben. Hier kann etwas nicht stimmen.
Normalerweise zahlt das Jobcenter bei solchen Streitigkeiten den Mitgliedsbeitrag für den Mieterbund. Entsprechend habe ich das formlos beantragt.
ZitatGuten Tag [mein Name],
bezugnehmend auf Ihre Anfrage Mieterbund, teile ich Ihnen mit, dass die Überprüfung der Abrechnung in Ihrer
eigenen Zuständig liegt, da die Abrechnung nicht im Zusammenhang mit Ihrer derzeit bewohnten Wohnung
steht. Kosten die im Zusammenhang mit der Überprüfung der Abrechnung der Wohnung Ihrer verstorbenen Mutter stehen, können daher nicht übernommen werden.
Mit freundlichen Grüßen
Jobcenter [neue Stadt]
Dieses Schreiben wurde maschinell erstellt und ist auch ohne Unterschrift wirksam.
Man beachte, dass es sich um die Wohnung handelt die ich mit meiner Mutter gemeinsam bewohnt hatte. Keine Ahnung ob die Sachbearbeiterin das falsch verstanden hat (sie war auch in Vertretung für die Sacharbeiterin, die den Vorgang ursprünglich angenommen hatte).
Auf ein Schreiben von mir in Jobcenter Digital, in dem ich das korregierte und fragte ob das etwas an der Einschätzung ändert, kam nie eine Antwort.
Aber gut dachte ich, dann ist wohl das alte Jobcenter zuständig, denn im Brief wurde ja was von "derzeitig bewohnte Wohnung" gesagt. Also dort einen formlosen Antrag gestellt.
Daraufhin kam diese Antwort:
ZitatSehr geehrter Herr [mein Name],
leider konnte ich Sie telefonisch nicht erreichen, gerne hätte ich den Sachverhalt telefonisch geklärt.
Die Heiz- und Betriebskostenabrechnung für das Jahr 2025 ist vom 09.07.2026. Zu diesem Zeitpunkt haben Sie SGB II Leistungen vom Jobcenter [neue Stadt] erhalten, daher liegt die Zuständigkeit der Prüfung einer möglichen Übernahme auch bei dem Jobcenter [neue Stadt] und nicht beim Jobcenter [alte Stadt].
Sollte das Jobcenter [neue Stadt] Unterlagen zur Berechnung benötigen, dann teilen Sie mir dies gerne mit und ich werde sie Ihnen zukommen lassen.
Da Sie Bedenken bzgl. der Richtigkeit der Abrechnung äußern möchte ich Ihnen mitteilen, dass Sie die Möglichkeit haben Widerspruch gegen die Abrechnung einzulegen.
Ein Widerspruch gegen eine Betriebskostenabrechnung muss nach § 556 Abs. 3 BGB innerhalb einer Frist von zwölf Monaten ab Zugang der Abrechnung beim Vermieter eingehen. Der Widerspruch erfordert die Schriftform und muss eine konkrete Begründung enthalten, welche fehlerhaften oder unzulässigen Positionen beanstandet werden.
Mit freundlichen Grüßen
Frau [Name]
Jetzt bin ich etwas mit meinem Latein am Ende. Welches Jobcenter ist denn nun zuständig? Ich würde denken das der neuen Stadt, oder? Wenn ja, was mache ich da jetzt?
Alleine gegen die Nebenkostenabrechnung vorzugehen traue ich mir momentan nicht wirklich zu.
Wäre für euren Rat sehr dankbar.