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Aktuelles zum Bürgergeld => Aktuelle Nachrichten => Thema gestartet von: selbiger am 24. August 2026, 09:08:03

Titel: Sozialamt darf bei Kindern weitreichende Nachforschungen anstellen
Beitrag von: selbiger am 24. August 2026, 09:08:03
Kinder von Menschen, die Grundsicherung im Alter beziehen, müssen normalerweise nicht offenlegen, was sie verdienen. Das Gesetz vermutet zunächst, dass ihr jährliches Gesamteinkommen die Grenze von 100.000 Euro nicht überschreitet. Gibt es jedoch konkrete Anhaltspunkte für ein höheres Einkommen, darf das Sozialamt genauer nachforschen, und unter Umständen sogar den Arbeitgeber befragen.

https://www.gegen-hartz.de/urteile/grundsicherung-im-alter-sozialamt-darf-bei-kindern-weitreichende-nachforschungen-anstellen

stasi 2.5..da wird kurzer hand mal fix im netz recherhiert und wenn da steht der verdient 100.000 euro..obwohl er drunter liegt..denn wohnt er wohl auch nicht mehr bei mutti..was sind das für gesetze udn gerichte die so urteilen..?? :teuflisch:
Titel: Aw: Sozialamt darf bei Kindern weitreichende Nachforschungen anstellen
Beitrag von: Sheherazade am 24. August 2026, 09:44:25
Die Sache mit dem Elternunterhalt hat überhaupt nichts damit zu tun ob das (erwachsene) Kind noch bei den Eltern oder einem Elternteil wohnt oder nicht.

Aus dem Artikel
ZitatFAQ zur 100.000-Euro-Grenze bei der Grundsicherung
Müssen Kinder ihr Einkommen offenlegen, sobald die Eltern Grundsicherung erhalten?

Nein. Das Gesetz vermutet zunächst, dass das jährliche Gesamteinkommen des Kindes nicht mehr als 100.000 Euro beträgt. Erst wenn hinreichende Anhaltspunkte für ein Überschreiten vorliegen, darf das Sozialamt eine weitergehende Einkommensprüfung vornehmen.
Darf das Sozialamt den Arbeitgeber des Kindes nach dem Gehalt fragen?

Ja, wenn die gesetzlichen Voraussetzungen erfüllt sind. Liegen hinreichende Anhaltspunkte für ein Überschreiten der 100.000-Euro-Grenze vor, kann § 117 SGB XII eine Auskunftspflicht begründen. § 117 Abs. 4 SGB XII erfasst ausdrücklich auch Arbeitgeber.
Muss ein Kind mit mehr als 100.000 Euro Einkommen automatisch für die Eltern zahlen?

Nein. Das Überschreiten der Grenze bedeutet zunächst nur, dass der Unterhaltsanspruch nicht mehr allein aufgrund der 100.000-Euro-Schutzregel außer Betracht bleibt. Ob tatsächlich Elternunterhalt geschuldet wird und in welcher Höhe, muss anschließend gesondert geprüft werden.

Mach dich einfach mal schlau über das Angehörigen-Entlastungsgesetz, das am 1. Januar 2020 in Kraft getreten ist.