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Hilfebereich => Fragen und Antworten zum Bürgergeld (ehem. Hartz IV/ALG II) => Thema gestartet von: volma am 26. August 2026, 09:27:59

Titel: Vollmacht wird vom Jobcenter ignoriert
Beitrag von: volma am 26. August 2026, 09:27:59
Eine Bürgergeld-Empfängerin, die aufgrund von psychischen Problemen mit der Sachlage überfordert ist, hat mir eine vollumfängliche Vollmacht zu Ihrer Vertetung (incl. Antragstellung) gegenüber dem Jobcenter ausgestellt.
Diese wurde dem Jobcenter per Einschreiben übermittelt.
Das Jobcenter ignoriert diese Vollmacht jedoch vollkommen.
Ich erhalte keinerlei Antworten auf meine schriftlichen Anträge und Anfragen.
Was kann ich tun?
Titel: Aw: Vollmacht wird vom Jobcenter ignoriert
Beitrag von: Bimimaus5421 am 26. August 2026, 10:04:55




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Nein, eine Behörde darf eine gültige und nachgewiesene Vollmacht nicht ohne sachlichen Grund ignorieren.
Gesetzliche Grundlagen nach § 14 VwVfG
Nach dem Verwaltungsverfahrensgesetz (§ 14 VwVfG) gilt:
Vertretungsmacht: Ein Beteiligter kann sich in einem Verwaltungsverfahren durch einen Bevollmächtigen vertreten lassen. Die Vollmacht gilt für alle Verfahrenshandlungen.
Pflicht zur Kommunikation: Ist für das Verfahren ein Bevollmächtigter bestellt, soll sich die Behörde an diesen wenden.

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Ausnahme: Die Behörde darf sich zwar in bestimmten Fällen (z. B. bei persönlicher Mitwirkungspflicht) an den Bürger selbst wenden, muss dann aber den Bevollmächtigten davon verständigen.

d e j u r e . o r g
Wann darf eine Behörde eine Vollmacht zurückweisen oder nicht berücksichtigen?
Eine Behörde darf eine Vollmacht nur dann ablehnen oder unberücksichtigt lassen, wenn konkrete Zweifel vorliegen:
Fehlender schriftlicher Nachweis: Die Behörde kann verlangen, dass die Vollmacht schriftlich im Original vorgelegt wird (§ 14 Abs. 1 Satz 3 VwVfG). Reagiert der Vertreter nicht auf eine entsprechende Fristsetzung, kann ein Antrag oder Widerspruch aus formellen Gründen scheitern.

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Zweifel an der Geschäftsfähigkeit: Bestreiten Zweifel daran, dass der Vollmachtgeber zum Zeitpunkt der Ausstellung geschäftsfähig war (z. B. bei fortgeschrittener Demenz ohne notarielle Bestätigung), darf die Behörde die Anerkennung vorerst verweigern.
Umfang der Vollmacht: Die Vollmacht deckt den konkreten Verwaltungsakt oder das Verfahren nicht ab (z. B. eine reine Gesundheitsvollmacht reicht nicht für steuerliche Angelegenheiten).
Widerruf: Die Vollmacht wurde wirksam widerrufen und der Widerruf ist der Behörde zugegangen.
Wenn Sie möchten, teilen Sie mir nähere Details mit:
Um welche Art von Vollmacht handelt es sich (Vorsorgevollmacht, Betreuungsvollmacht, einfache schriftliche Vollmacht)?
Wie reagiert die Behörde konkret?
Ich kann Ihnen dann sagen, welche Schritte Sie unternehmen können.
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Eine Vollmacht zur Antragstellung beim Jobcenter ist rechtlich voll wirksam und darf vom Jobcenter nicht einfach ignoriert werden (§ 14 VwVfG i.V.m. § 13 SGB X).
Das muss das Jobcenter beachten
Kommunikationspflicht: Das Jobcenter muss Schriftverkehr und Bescheide direkt an den Bevollmächtigten schicken.
Handlungsrecht: Der Bevollmächtigte darf Anträge einreichen, Widersprüche einlegen und Akteneinsicht fordern.
Gleichzeitige Post: Schickt das Jobcenter Briefe trotzdem nur an Sie, ist das ein Verfahrensfehler.
Wann das Jobcenter die Vollmacht ablehnen darf
Fehlendes Original: Das Jobcenter fordert fast immer die Vollmacht im schriftlichen Original (mit Ihrer Unterschrift). Eine Kopie reicht oft nicht.
Fehlender Umfang: In der Vollmacht muss explizit stehen, dass sie für "Angelegenheiten des SGB II (Bürgergeld)" oder "alle Verfahren beim Jobcenter" gilt.
Persönliche Vorspruchspflicht: Zu Meldeterminen (z. B. Vermittlungsgesprächen) müssen Sie trotz Vollmacht persönlich erscheinen, wenn das Jobcenter Sie dazu auffordert (§ 59 SGB II i.V.m. § 309 SGB III). Der Vertreter kann Sie dort nur begleiten (als Beistand), aber nicht ersetzen.
Was Sie jetzt tun können
Nachweis prüfen: Reichen Sie die Vollmacht nachweisbar (per Fax mit Sendebericht, Einschreiben oder gegen Quittung vor Ort) im Original ein.
Schriftliche Begründung fordern: Ignoriert das Jobcenter den Vertreter weiterhin, fordern Sie eine schriftliche Begründung nach § 35 SGB X.
Dienstaufsichtsbeschwerde: Hilft das nichts, können Sie eine Teamleiter- oder Dienstaufsichtsbeschwerde beim Geschäftsführer des Jobcenters einreichen.


Titel: Aw: Vollmacht wird vom Jobcenter ignoriert
Beitrag von: Rotti am 26. August 2026, 13:30:15
Zitat von: volma am 26. August 2026, 09:27:59Eine Bürgergeld-Empfängerin, die aufgrund von psychischen Problemen mit der Sachlage überfordert ist, hat mir eine vollumfängliche Vollmacht zu Ihrer Vertetung (incl. Antragstellung) gegenüber dem Jobcenter ausgestellt.
Diese wurde dem Jobcenter per Einschreiben übermittelt.
Das Jobcenter ignoriert diese Vollmacht jedoch vollkommen.
Ich erhalte keinerlei Antworten auf meine schriftlichen Anträge und Anfragen.
Was kann ich tun?
https://amtsgericht-stuttgart.justiz-bw.de/pb/site/jum2/get/documents/jum1/JuM/OLG%20Karlsruhe/BG_VS_119_Merkblatt_Aufwandsentsch%C3%A4digung_04_26.pdf
https://amtsgericht-stuttgart.justiz-bw.de/pb/site/jum2/get/documents/jum1/JuM/OLG%20Karlsruhe/Service/BG_VS_118_Merkblatt_Betreuer_03_23.pdf
ist das so eine Vollmacht?
https://www.bmjv.de/SharedDocs/Downloads/DE/Formular/Vorsorgevollmacht.pdf?__blob=publicationFile
Titel: Aw: Vollmacht wird vom Jobcenter ignoriert
Beitrag von: Kopfbahnhof am 26. August 2026, 16:11:48
Zitat von: volma am 26. August 2026, 09:27:59hat mir eine vollumfängliche Vollmacht zu Ihrer Vertetung (incl. Antragstellung) gegenüber dem Jobcenter ausgestellt.

Damit hat sich das JC ausschließlich an dich zu wenden.

Zumindest muss es eine Antwort darauf geben.

Zitat von: volma am 26. August 2026, 09:27:59Was kann ich tun?

Dem JC nachweislich eine letzte Frist setzen.
Ansonsten weiter über ein SG.