Ich beziehe eine kleine Rente und bekomme nebenbei Grundsicherung. Allerdings ist angeblich meine Akte beim Sozialamt nicht mehr auffindbar, was zur Folge hat:
Ich erhalte weiterhin Grundsicherung nach Berechnung von 2023, aber...
Mieterhöhungen werden nicht mehr berechnet, ich zahle seit 01.01.2024 jeden Monat 11,08€ aus eigener Tasche. Rechtschutzversicherung, die meines Wissens ebenfalls übernommen werden sollte, zahle ich jeden Monat 12,50€ aus eigener Tasche. Seit 01.01.2025 bekomme ich keine GEZ-Befreiung mehr, die ersten 9 Monate habe ich diese noch aus eigener Tasche bezahlt, nächste Woche kommt der Gerichtsvollzieher und will 250€, weil ich die GEZ nicht mehr aus eigener Tasche bezahlen kann.
Monatliche eMails, Briefpost, Anrufe und persönliche Besuche beim Amt haben bisher nichts gebracht.
680€ habe ich insgesamt in fast 3 Jahren bereits aus eigener Tasche bezahlt, weil das Amt auf nichts mehr reagiert.
Was kann ich tun?
Zitat von: WoKaBe2008 am 27. August 2026, 14:17:00Ich erhalte weiterhin Grundsicherung nach Berechnung von 2023, aber...
Ohne Weiterbewilligung auch kein neuer Bescheid was erforscht denn dein Sozialamt so lange ohne deine Mitarbeit, eine Blankoüberweisung seit 2023 ist ja nicht rechtens. Wenn du aus eigenem Antrieb seit 2023 keinen Antrag mehr gestellt hast musst du die Grundsicherung wieder zurück zahlen.
Wenn man im Amt eine Akte besitzt, die noch nicht verschlampt wurde, dann wird man über eine anstehende Weiterbewilligungsaktion rechtzeitig informiert, was aber im genannten Zeitraum nie geschah. 2-3 Wochen, bevor meine Akte verschollen ist, hatte man mir noch ein erbetenes Dokument für den ÖPNV zukommen lassen, danach kam keinerlei Reaktion mehr vom Amt, außer:
Eine Vertretung im Amt rief mich einmalig an, weil ihr der angehäufte Stapel von unbearbeiteten Bitten zwecks GEZ-Befreiung auffiel und sie wollte sich darum kümmern, sich schlau machen und mich dann zurück rufen. Dieser Rückruf kam allerdings niemals.
Warum muss ich aus eigenem Antrieb einen neuen Antrag stellen, wenn der alte noch gar nicht beendet wurde, lediglich laut Amt nicht auffindbar ist? Auf diese Idee kam bisher noch nicht einmal das Sozialamt.
Praktisch läuft meine Grundsicherung ja noch, Zahlungen werden an Rentenerhöhungen angepasst ausgezahlt, lediglich auf Betriebs- und Heizkosten-Abrechnungen, auf Mieterhöhungen, auf GEZ-Befreiungen wird nicht mehr reagiert.
Und ja, eine Weiterbewilligung wäre wohl nach all der Zeit auch mal fällig, doch diese müsste ja vom Amt eingeleitet werden. Und da sich bei mir nichts geändert hat, worüber das Amt nicht bereits informiert wurde.
Dann werde ich wohl besser einen Anwalt einschalten, der sich um den Fall kümmert, das Amt aus dem Tiefschlaf reißt und hilft, die verschollene Akte wieder zu finden, bevor der Gerichtsvollzieher kommt, denn 1) bei dem wenigen Geld, das mir bleibt, kann ich nicht auch noch die GEZ bezahlen, und 2) sollte ich als Bezieher von Grundsicherung von GEZ-Zahlungen befreit sein.
Bei Grusi nach dem 4. Kap SGB XII muss man keinen WBA stellen wie beim ALG II, man muss nur nachweisen, dass die Anspruchsvoraussetzungen weiter vorliegen. Sofern das Sozialamt dies fordert.
Angesichts der jährlichen Rentenerhöhung sollte das Sozialamt dies eigentlich einfordern, da die Rente ja als Einkommen die Grusi mindert.
Wenn das Sozialamt hier seit 2023/24 keine Rentenerhöhung berücksichtigt hat, kann es wg der Rentenerhöhungen gut sein, dass du nicht zu wenig sondern zuviel Leistung erhältst.
Wenn du keinen Bescheid über den aktuellen Bewilligungszeitraum hast und das JC diesen verweigert bzw Bitten dazu ignoriert, kannst du beim Sozialgericht die Bescheiderstellung einklagen.
Danke für die Antwort.
Wie gesagt, die Grundsicherung wird angepasst, wird also weniger, wenn die Rente steigt. Das funktioniert komischerweise noch. Bemerkt man auch, da die geminderte Grusi Anfang... und die erhöhte Rente erst Ende des Monats kommt.
Okay, dann also Anwalt und Sozialgericht, ohne geht es wohl nicht mehr.
Wie Ottmar, erwähnt hat zum Sozialgericht.
Du kannst jetzt schon eine Untätigkeit Klage gegen das Sozialamt auf Bescheid Erstellung beim Sozialgericht einreichen.
Gleichzeitig würde ich eine Dsgvo Anfrage an das Sozialamt stellen ( damit du die verbleibenden gespeicherte Daten erhälst zum Nachweis)
Und Geschäftsführung anschreiben Dienstaufsicht Beschwerde verbleibt der Akte
Zitat von: WoKaBe2008 am 28. August 2026, 11:05:17Wie gesagt, die Grundsicherung wird angepasst, wird also weniger, wenn die Rente steigt. Das funktioniert komischerweise noch.
ja so ist es
Automatischer Datenabgleich: Die Sozialleistungsträger gleichen ihre Daten regelmäßig mit den Rentenbehörden ab. Sobald die Rente zum 1. Juli angepasst wird, liegt dem Amt die Information meist vor.
Zitat von: WoKaBe2008 am 28. August 2026, 11:05:17Okay, dann also Anwalt und Sozialgericht, ohne geht es wohl nicht mehr.
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