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Hilfebereich => Fragen und Antworten zu anderen Problemen => Thema gestartet von: Katrin am 28. August 2026, 08:17:01

Titel: Falschangabe Steuererklärung
Beitrag von: Katrin am 28. August 2026, 08:17:01
Hallo liebe Leute,

in der Einkommensteuererklärung habe ich angegeben, dass ich 97 Tage die Arbeit aufgesucht habe. Das Finanzamt wollte darüber einen Beleg vom Arbeitgeber. Der Arbeitgeber stellte mir diesen aus, aber nur mit 90 Tagen. Soll ich den Beleg jetzt noch beim Finanzamt einreichen? Könnte mir das Finanzamt das als Falschangabe auslegen? Wenn ja, mit welchen Konsequenzen?
Danke für Rat!
Titel: Aw: Falschangabe Steuererklärung
Beitrag von: Sheherazade am 28. August 2026, 10:07:27
Reich das Ding ein und gut ist es. Bei einer Differenz von nur 7 Tagen passiert nichts, ausser das man den vom AG bestätigten Wert zur Berechnung nimmt. Da hast du dich eben verrechnet.