100.000 Fälle in Deutschland.Wie kann es sein, dass mit Haftbefehl gesuchte Personen weiter Solzialleistungen beziehen? Das fragt sich nun auch ein CDU-Politiker. Er übt heftige Kritik an Bärbel Bas.
https://www.t-online.de/nachrichten/deutschland/innenpolitik/id_101412296/baerbel-bas-kritik-an-spd-ministerin-wegen-buergergeld-skandals.html
wie kann das wohl sein..??udn jetzt einen auf empört tun.. :wand:
Zitat von: selbiger am 31. August 2026, 05:06:10wie kann das wohl sein..??udn jetzt einen auf empört tun.. :wand:
Bärbel Bas
:hae: :suspect:
Das Berufungsgericht hat zutreffend entschieden, dass der Kläger bereits nach § 7 Abs 4 Satz 2 SGB II wegen des Aufenthalts in einer Einrichtung zum Vollzug richterlich angeordneter Freiheitsentziehung von SGB II-Leistungen ausgeschlossen war.
B 4 AS 58/20 R
Gericht
Bundessozialgericht