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Aktuelles zum Bürgergeld => Aktuelle Nachrichten => Thema gestartet von: selbiger am 31. August 2026, 17:19:15

Titel: Verheiratete erhalten weniger Grundrente: BSG erlaubt Anrechnung des Partnereink
Beitrag von: selbiger am 31. August 2026, 17:19:15
Wer Jahrzehnte in die Rentenkasse eingezahlt und nur wenig verdient hat, hat Anspruch auf den Grundrentenzuschlag. Dessen Höhe bemisst sich nach dem Einkommen. Auch das Einkommen des Ehepartners mindert den Zuschlag oder zehrt ihn gänzlich auf.  So urteilte das Bundessozialgericht (B 5 R 9/24 R)

https://www.gegen-hartz.de/urteile/verheiratete-erhalten-weniger-grundrente-bsg-erlaubt-anrechnung-des-partnereinkommens

oh oh..sehr bedenklich wohin die reise geht..wenn man jahrelang beiträge geleistet hat und denn nur wegen dem einkommen des partners weniger rente bekommt..die sollen die finger von der rente lassen die sich die leute jahrelang erarbeitet haben.. :teuflisch: