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Hilfebereich => Fragen und Antworten zum Bürgergeld (ehem. Hartz IV/ALG II) => Thema gestartet von: Nina1963 am 02. September 2026, 16:17:30

Titel: Enkel lebt bei Oma (Rentnerin)
Beitrag von: Nina1963 am 02. September 2026, 16:17:30
Hallo

Mein Enkel lebt bei mir und bis vor ein paar Monaten war ich Bürgergeldempfängerin. Für meinen Enkel bekomme ich Erziehungsbeistandshife -Pflegegeld. Da er aber volljährig ist, fällt das bald weg. Vom Finanziellen hat mir das Jobcenter  Miete und Nebenkosten halbiert als er bei mir eingezogen ist.

Nun bin ich Rentnerin , bekomme 850 Euro Rente und  für ihn vom Jugendamt Pflegegeld, das aber bald abläuft.
Mein Enkel hatte letztes Jahr seinen Hauptschulabschluss gemacht und eine Ausbildung angefangen.
Aus gesundheitlichen Gründen hat er die Ausbildung vor einiger Zeit abgebrochen. (Er hat eine Muskelkrankheit, die noch nicht genau Diagnostiziert ist- bisher wurde nur einiges ausgeschlossen wie ALS oder MS - es stehen noch weitere Untersuchungen aus) Er hat sich jetzt bei einer Abendschule angemeldet um seinen Realschulabschluss zu machen, die wir selbst bezahlt haben und die im September anfängt.

Meine Frage wäre : Wie geht das jetzt weiter ? Seine Eltern können nichts zu seinem Lebensunterhalt beisteuern .

Kann er Bürgergeld beantragen und wenn ja - kann ich mit ihm einen Mietvertrag als Untermieter machen oder sind wir eine Bedarfsgemeinschaft ?
Wie gesagt, ich bekomme nicht viel Rente und habe einen Hund, ich komme aber mit meinem Geld gut zurecht da ich noch einen kleinen Minijob mache.

Liebe Grüße,

Nina
Titel: Aw: Enkel lebt bei Oma (Rentnerin)
Beitrag von: Sheherazade am 02. September 2026, 16:38:21
Hast du dich schon beim Jugendamt erkundigt wegen einer Verlängerung des Pflegegeldes? Unter bestimmten Voraussetzungen kann das Pflegegeld auch für junge Volljährige bis zum 21. Geburtstag (in begründeten Einzelfällen sogar bis zum 27. Geburtstag) weitergewährt werden, wenn die Hilfe zur Erziehung fortgesetzt wird (z. B. bei einer noch andauernden Schulausbildung oder Berufsausbildung und wenn das Kind weiterhin im Haushalt der Pflegeeltern lebt).

Zitat von: Nina1963 am 02. September 2026, 16:17:30Kann er Bürgergeld beantragen und wenn ja - kann ich mit ihm einen Mietvertrag als Untermieter machen

Ja, kann er. In eurem Fall wäre eine einfache Kostenbeteiligungsvereinbarung sinnvoller als ein Untermietvertrag. Und Nein, ihr seid in keinem Fall eine Bedarfsgemeinschaft.
Titel: Aw: Enkel lebt bei Oma (Rentnerin)
Beitrag von: Dwight Manfredi am 02. September 2026, 18:06:15
Ja, dein Enkel kann nach dem Wegfall des Pflegegeldes Bürgergeld beantragen. Großeltern und Enkelkinder gehören laut § 7 SGB II rechtlich nicht zu einer Bedarfsgemeinschaft. Dein Enkel bildet somit seine eigene Ein-Personen-Bedarfsgemeinschaft. Das Jobcenter darf deine Rente und das Geld aus deinem Minijob nicht heranziehen, um den Lebensunterhalt deines Enkels zu finanzieren.
Titel: Aw: Enkel lebt bei Oma (Rentnerin)
Beitrag von: Nina1963 am 03. September 2026, 07:25:07
Danke für eure schnellen Antworten.

Wir haben tatsächlich das Pflegegeld schon einmal ein halbes Jahr verlängert bekommen. Die Frau vom Jugendamt hat uns aber damals schon gesagt es wäre fraglich ob das noch einmal genehmigt wird. Jetzt findet wieder ein Hilfeplangespräch statt und ich rechne schon einmal damit das der Folgeantrag nicht mehr genehmigt wird.

Man muss ja im Vorfeld schon Fragen beantworten wie selbstständig der Jugendliche ist und da wurde uns das letzte Mal schon gesagt, er wäre ja schon sehr selbstständig.
Evtl hat sich das jetzt durch die Abendschule und die Muskelkrankheit geändert. Die Diagnose dauert aber noch-da er eine Überweißung zu einem speziellen Muskelarzt muss und da sind erst nächstes Jahr Termine frei.

Dann bin ich aber erst mal beruhigt das es einen Plan B gibt und wir eine Kostenbeteiligungsvereinbarung machen können.

Liebe Grüße

Nina
Titel: Aw: Enkel lebt bei Oma (Rentnerin)
Beitrag von: Sheherazade am 03. September 2026, 11:05:08
Sollte es eine Ablehnung der verlängerten Jugendhilfe bzw. des Pflegegeldes geben, diesen Ablehnungsbescheid in Kopie dem Antrag auf Bürgergeld beilegen. Damit vermeidet man zeitfressende Nachfragen.