Hallo zusammen,
ich brauche mal eure fundierte Einschätzung und rechtliche Hiltestellung zu einem ziemlich unverschämten Fall von Schikane und Überrumpelung durch meine Sachbearbeiterin (SB) bei der Agentur für Arbeit (ALG I). Da ich sehr viele Jahre überhaupt nichts mehr mit der Agentur für Arbeit zu tun hatte, bin ich mit den aktuellen Abläufen, den Gesetzen und meinen eigenen Rechten leider gar nicht mehr vertraut.
Zudem finde ich die offizielle Internetseite des Amtes (das Online-Portal) total unübersichtlich, sodass ich dort kaum verlässliche Informationen finde.
Zu meiner Situation:
Ich bin seit Anfang März 2026 arbeitslos. Die eigentliche Arbeitslosmeldung fand damals noch in Bayern statt. Im Februar bin ich zu meinem Freund nach Sachsen-Anhalt (sehr ländlicher Raum) gezogen, woraufhin meine Akte digital übertragen wurde. Ich hatte im April mein erstes Gespräch und gestern mein zweites – beides waren reine Videocalls. Ich habe meine SB noch nie persönlich gesehen. Mittlerweile bin ich frisch im 7. Monat der Arbeitslosigkeit.
Was im gestrigen Gespräch passiert ist:
Die SB gab zu Beginn des Videocalls offen zu, dass sie vorher keine Zeit hatte, sich meine Akte anzuschauen. Das hat man auch im Verlauf des Gesprächs massiv gemerkt: Obwohl ich keine formale Berufsausbildung habe, war ich jahrelang im Logistikbereich tätig und besitze hervorragende Zeugnisse (u.a. langjährige Erfahrung mit EDV wie Microsoft Dynamics Navision, modernem Pick-by-Light und sogar zeitweiser Teamleitung von Kleingruppen). Das hat sie alles komplett ignoriert und mich einfach als ungelernten "Produktionshelfer / Lagerarbeiter" abgestempelt.
Als ich ihr erklärte, dass ich im ländlichen Raum in Sachsen-Anhalt wohne und die Anbindung mit den öffentlichen Verkehrsmitteln hier extrem schlecht ist, schaltete sie auf stur.
Anstatt darauf einzugehen, hat sie während des Gesprächs meinen Suchradius im System einfach von vorher 30 km auf 50 km erhöht. Zudem drohte sie mir direkt mit Sperrzeiten.
Ich habe dann am Rande erwähnt, dass mein Partner (wir sind ein schwules Paar) und ich eventuell irgendwann in Erwägung ziehen, in eine größere Stadt zu ziehen. Daraufhin hat sie sofort Magdeburg (ca. 85 km entfernt) als festen Suchraum in mein Profil eingetragen und klipp und klar gesagt, dass ich mich ab sofort dort bewerben muss, sobald von ihr entsprechende Vermittlungsvorschläge kommen.
Dass ein Umzug eine langfristige Sache ist, die viel Planung, Zeit und vor allem Geld kostet (das man im ALG-I-Bezug nicht mal eben so herumliegen hat), hat sie völlig ausgeblendet.
Zu allem Überfluss wurde mir im Gespräch noch mitgeteilt, dass sich nun auch plötzlich meine zuständige Sachbearbeiterin (SB) ändert.
Mein Freund saß während des Videocalls als Beistand im Raum (ohne dass ich sie vorab darüber informiert habe). Sie hörte ihn irgendwann kurz, fragte misstrauisch nach, ob da jemand sei, was ich in der Situation verneint habe. Nach exakt 30 Minuten wurde der Videocall automatisch getrennt.
Das zweite Telefonat & die Grenzüberschreitung:
Kurz darauf rief sie mich per normalem Telefon an – und plötzlich war ihr Tonfall komplett ausgewechselt. Sie war auf einmal total nett und meinte (wohl als Reaktion darauf, dass sie gemerkt hat, dass ich nicht allein im Raum bin), dass es für ein schwules Paar in einer Großstadt wie Magdeburg ja sowieso viel besser sei als auf dem ländlichen Raum. Ich finde das eine absolute Frechheit – meine private Lebensführung und meine Partnerschaft gehen die Sachbearbeiterin absolut nichts an und haben in einer beruflichen Vermittlung überhaupt nichts zu suchen! Sie versucht hier offenbar, ihre rechtswidrige Erhöhung des Suchradius als ,,gut gemeinten privaten Rat" zu tarnen.
Heute hatte ich die Post im Kasten (Erstelldatum 02.09.2026):
Die SB hat die mündlichen Drohungen sofort in Schriftform gegossen:
1. Eine neue Eingliederungsvereinbarung (EGV): Gültig bis 01.04.2027. Unter "Ziele" hat sie mir reingeschrieben: ,,Ich möchte eine Tätigkeit als Lager- und Transportarbeiter/in oder alternativ Produktionshelfer in meiner Region/ im Tagespendelbereich bis 50 km um meinen Wohnort oder im Umkreis Magdeburg bei Nutzung des ÖPNV aufnehmen." Das habe ich mündlich nie so vereinbart!
Ich habe mir daraufhin meine alte EGV vom April angeschaut (die ich übrigens nie unterschrieben oder zurückgeschickt habe, obwohl unten Unterschriftenfelder drauf sind). In der alten EGV stand als Ziel klipp und klar: Lager- und Transportarbeiter (ohne Produktionshelfer) und ein Suchradius von maximal 30 km bei Nutzung des ÖPNV!
Ich werde die neue EGV natürlich NICHT unterschreiben, da ich sonst Magdeburg und die 50 km freiwillig absegne.
2. Eine feste Zuweisung in eine Maßnahme (§ 45 SGB III) als Verwaltungsakt: Vom 14.09. – 18.09.2026 (5 Tage Vollzeit) "Bewerbungsmanagement" bei der Oskar-Kämmer-Schule im Nachbarort. Da dieser Ort per Bus erreichbar ist, werde ich die Maßnahme wohl antreten müssen, um die 3 Wochen Sperrzeit zu umgehen.
Meine rechtlichen Bedenken & Fragen an euch:
1. Suchradius Magdeburg / 50 km in der EGV: Vom ländlichen Sachsen-Anhalt nach Magdeburg sind es mit Bus und Bahn pro Strecke oft 1:40 bis über 2 Stunden. Das bedeutet eine tägliche Pendelzeit von 3,5 bis über 4 Stunden! Nach § 140 SGB III sind bei Vollzeit doch maximal 2,5 Stunden insgesamt zumutbar. Da ich die neue EGV wegen dieses unzumutbaren Ziels nicht unterschreibe: Wie wehre ich mich am besten, wenn sie das als Verwaltungsakt (VA) erlässt? Und was mache ich, wenn jetzt sofort die ersten verbindlichen Vermittlungsvorschläge für Magdeburg eintrudeln, auf die ich mich laut ihrer mündlichen Ansage sofort bewerben muss? Kann ich die allein wegen der Fahrzeit ablehnen?
2. Einstufung als Hilfskraft trotz Fachkraft-Qualifikation: Darf das Amt mich einfach unter Wert in der EGV als Helfer vermitteln und meine Arbeitszeugnisse ignorieren, nur weil ich jetzt frisch im 7. Monat der Arbeitslosigkeit bin und nichts gelernt habe (trotz jahrelanger Praxis auf Fachkraft-Niveau)? Kann die neue SB mich jetzt wegen des Monatswechsels erst recht wahllos in jede Helferstelle oder Zeitarbeit drücken, selbst wenn die Pendelzeiten unzumutbar sind?
3. Beistand im eigenen Wohnraum: Sie schien sichtlich nervös, als sie merkte, dass mein Freund im Raum war. Ich muss in meiner eigenen Wohnung bei einem von der AfA verlangten Videocall doch niemandem Rechenschaft darüber ablegen, wer im Zimmer sitzt oder den Lautsprecher hört, oder?
4. Führerschein: Auf meine Nachfrage bezüglich einer Förderung für den Führerschein (da die Öffis hier so mies sind) blockte sie sofort ab: Dafür müsste ich selber sparen, das Amt hilft da nicht. Stimmt das so, oder lohnt sich hier ein schriftlicher Antrag aus dem Vermittlungsbudget (§ 44 SGB III) mit einer Einstellungszusage?
5. Umgang mit der Maßnahme: Der Bescheid kam als Verwaltungsakt mit Rechtsfolgenbelehrung. Macht es Sinn, dagegen Widerspruch einzulegen, oder sollte ich die 5 Tage einfach absitzen, um keinen Ärger zu bekommen (Fahrtkosten werden vom Träger erstattet)? Worauf muss ich beim Maßnahmeträger achten (Stichwort: Verträge unterschreiben)?
Eigentlich hatte ich mir vorgenommen, der Erhöhung des Suchradius jetzt schriftlich per Überprüfungsantrag/sachlicher Erklärung zu widersprechen und die unzumutbaren ÖPNV-Fahrzeiten detailliert aufzulisten.
Haltet ihr dieses Vorgehen für den richtigen ersten Schritt oder wie würdet ihr strategisch vorgehen, um Magdeburg, die 50 km und den Helferstatus wieder aus dem System zu bekommen – besonders vor dem Hintergrund, dass ich nachweislich in der alten EGV noch die 30 km stehen hatte und nun ein Sachbearbeiterwechsel ansteht?
Vielen Dank für eure Hilfe und eure Einschätzungen!
RmL1988
Zitat von: RmL1988 am 03. September 2026, 14:26:322. Einstufung als Hilfskraft trotz Fachkraft-Qualifikation:
Du bist erst eine Fachkraft ohne formale Ausbildung, wenn du eine Externenprüfung abgelegt hast. Dafür benötigst du meist 4,5 Jahre Berufserfahrung in dem entsprechenden Berufsfeld. Ohne eine abgelegte und bestandene Prüfung bist du ein ungelernter Produktionshelfer / Lagerarbeiter im System.
Inwieweit es klug war, ohne Führerschein an den A... der Welt zu ziehen (und dann noch in ein Bundesland mit doppelt so hoher Arbeitslosenquote), lasse ich mal dahin gestellt. Logischerweise musst du deinen Suchradius den Gegenheiten anpassen.