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Hilfebereich => Fragen und Antworten zum Bürgergeld (ehem. Hartz IV/ALG II) => Thema gestartet von: ReGa741 am 10. September 2026, 10:49:06

Titel: neues (Zweit-)girokonto zum Ausprobieren - > sofort angeben müssen?
Beitrag von: ReGa741 am 10. September 2026, 10:49:06
Hallo,

muss man ein neues, weiteres Girokonto sofort dem Jobcenter melden, wenn man es nur erst einmal testen möchte, sprich, die Eingänge auf das Girokonto erfolgen nur vom anderen eigenen Girokonto, dazu ein paar Testüberweisungen und Testabhebungen bzw. -abbuchungen.

Oder reicht einfach die "Meldung" dann bei einem neuem BWZ mit den dazugehörigen Kontoauszügen vom neuen Testkonto, versteht sich.

Danke.
Titel: Aw: neues (Zweit-)girokonto zum Ausprobieren - > sofort angeben müssen?
Beitrag von: Sheherazade am 10. September 2026, 11:15:47
Zitat von: ReGa741 am Heute um 10:49:06Oder reicht einfach die "Meldung" dann bei einem neuem BWZ mit den dazugehörigen Kontoauszügen vom neuen Testkonto, versteht sich.

Ja, das reicht.
Titel: Aw: neues (Zweit-)girokonto zum Ausprobieren - > sofort angeben müssen?
Beitrag von: ReGa741 am 10. September 2026, 11:24:38
Lieben Dank.