Folgende Situation. Bis Mitte Juli war ich Student. Habe bestanden und wurde exmatrikuliert. Während dieser Zeit habe ich Wohngeld bezogen.
Der Bescheid wäre wie das Studium noch bis September gültig gewesen. Das letzte mal Wohngeld erhielt ich am 31.07.2026 für den August. Mein Bewilligungsbescheid für das Jobcenter erfolgte jedoch erst ab 01.08.2026. Das Wohngeld in Höhe von 210,00 € wurde auf meine Leistung mit 180,00 angerechnet. 30 € durfte ich behalten. Die Minderung begründet das JC damit das ja das Wohngeld geflossen sei für August und das JC eine Zahlung zum Ausgleich der Leistung an die Wohngeldstelle vornehmen würde. Dies bestätigte mir auch die Wohngeldstelle.
Meine Frage ist daher: ist das alles so korrekt abgelaufen oder habe ich durch das Recht des Zuflussprinzips das Recht darauf das das JC mir das "Wohngeld" nun doch schuldet? Auch Nachfrage wurde mir Seitens des JC mitgeteilt das ich keinen Anspruch hätte, da das Wohngeld ja für August gedacht wäre. Was ist nun richtig, kann ich mich wehren?
Hofnarr1988
Zitat von: Hofnarr1988 am 11. September 2026, 12:12:52Das letzte mal Wohngeld erhielt ich am 31.07.2026 für den August. Mein Bewilligungsbescheid für das Jobcenter erfolgte jedoch erst ab 01.08.2026.
Das passt dann schon.
Wohngeldbezug und ALG2 Bezug gleichzeitig ist nicht möglich.
Wenigstens hast du 30.- behalten dürfen.
MfG FN
Zitat von: Hofnarr1988 am 11. September 2026, 12:12:52Auch Nachfrage wurde mir Seitens des JC mitgeteilt das ich keinen Anspruch hätte, da das Wohngeld ja für August gedacht wäre. Was ist nun richtig, kann ich mich wehren?
Die Wohngeld Auszahlung erfolgt immer monatlich im Voraus. Das Geld muss am ersten Werktag des Monats auf dem Konto sein. Für August Wohngeld
JC KDU für August
Zitat von: Hofnarr1988 am 11. September 2026, 12:12:52Meine Frage ist daher: ist das alles so korrekt abgelaufen
Ja.
Vielen Dank für eure Antworten.