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Hilfebereich => Fragen und Antworten zum Bürgergeld (ehem. Hartz IV/ALG II) => Thema gestartet von: Begleiter21 am 12. September 2026, 18:17:26

Titel: Vorher Kontoauszüge alle 6 Monate,jetzt alle 3 Monate.Zulässig?
Beitrag von: Begleiter21 am 12. September 2026, 18:17:26
Aufgrund meiner aufstockenden Selbstständigkeit habe ich die Kontoauszüge immer für den letzten Bewilligungszeitraum mit der abschließenden EKS eingereicht.Alles war lückenlos und beim WBA wurde eh erst mal vorläufig bewilligt.
 Jetzt will man bevor der WBA überhaupt bearbeitet wird, die Kontoauszüge der letzten 3 Monate sehen.

-Hat sich da jetzt irgendwas geändert?

-Wäre das, wenn ich die Kontoauszüge für die 6 Monate Bewilligungszeitraum mit der EKS einreiche nicht eine doppelte Datenerhebung?
Titel: Aw: Vorher Kontoauszüge alle 6 Monate,jetzt alle 3 Monate.Zulässig?
Beitrag von: Kopfbahnhof am 12. September 2026, 18:22:52
Zitat von: Begleiter21 am 12. September 2026, 18:17:26Jetzt will man bevor der WBA überhaupt bearbeitet wird, die Kontoauszüge der letzten 3 Monate sehen.

Eigentlich völlig üblich.
Auch bei Nichtselbstständigen werden oft diese 3 Monate beim WBA gefordert.

Zitat von: Begleiter21 am 12. September 2026, 18:17:26wenn ich die Kontoauszüge für die 6 Monate Bewilligungszeitraum mit der EKS einreiche nicht eine doppelte Datenerhebung?

Dann kannst du das JC darauf hinweisen, dass diese Auszüge bereits vorgelegt wurden.