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Hilfebereich => Fragen und Antworten zum Bürgergeld (ehem. Hartz IV/ALG II) => Thema gestartet von: ichmochtedomian12 am 14. September 2026, 17:27:51

Titel: Jobcenter terrorisiert potenziellen Arbeitgeber wegen Einfühlungsverhältnis
Beitrag von: ichmochtedomian12 am 14. September 2026, 17:27:51
Hallo liebe Community,
ersteinmal danke, dass ich hier aufgenommen wurde. Mein Weg hierher führte aber über ein Problem.

Ich habe vor Monaten eine Bewerbung an einen Betrieb gesendet. Als ich neulich nochmals telefonisch nachfragte wurde mir angeboten tags drauf einmal in den Betrieb rein zu schnuppern. Es war klar, dass ich kein Geld bekomme und - da ich fachfremd bin - erstmal nur den betrieblichen Alltag kennen lerne. Nach zwei Stunden war das Ganze auch schon wieder vorbei.
Ich hätte aber zur gleichen Zeit einen Termin beim Jobcenter gehabt und hatte, weil sich das so kurzfristig ergeben hatte, der Sachbearbeiterin nicht mehr Bescheid geben können. Es kam jetzt natürlich ein Anhörungsbogen auf dem ich notierte, dass ich kurzfristig dort Probearbeiten war. Ja, das ist natürlich etwas anderes als ein Einfühlungsverhältnis, der Begriff war mir aber da einfach noch nicht bekannt. Ich habe auch gleich meinen Ansprechpartner dort angegeben.

Jetzt habe ich erfahren, dass die Sachbearbeiterin dort angerufen hat und sich unfassbgar aufgeführt hat. Zuerst einmal hat sie verlagt sofort den obersten Chef zu sprechen. Auch Nachfrage worum es geht blaffte sie meinen Ansprechpartner (der Leiter der Zweigstelle in meiner Heimatstadt, wo ich auch gewesen bin) nur an er habe ihr sofort den Chef zu geben. Auf mehrmalige Nachfrage legte sie einfach auf und rief in der Hauptstelle an, machte auch dort einen riesen Wind, bedrohte schließlich den Chef, er bekomme Ärger wegen Schwarzarbeit. Dann rief sie wieder meinen Ansprechpartner an, bedrohte auch ihn sie werde gerichtlich gegen ihn vorgehen und er "wisse gar nicht worauf er sich da eingelassen hätte", er hätte Anträge stellen müssen und er solle zugeben, dass ich gar nicht dort gewesen wäre (was nicht stimmt). Zuvor hatte sie noch einen anderen Mitarbeiter am Telefon angeblafft und bedroht. Insgesamt sprach sie mit fünf verschiedenen Leuten in der Firma die sie alle unfassbar behandelt hat (Aussage eines MA "die Frau ist verrückt")

Der Arbeitgeber hat sich jetzt bei mir gemeldet und natürlich gefragt ob das normal ist, dass er solchen Stress bekommt wenn er jemanden mal in den Betrieb schnuppern lässt und was um alles in der Welt ich dem Jobcenter da erzählt hätte. Mag sein, dass ich nicht "Probearbeiten" auf den Anhörungsbogen hätte schreiben sollen, aber das war dann eben eine Ungenauigkeit. Jetzt ist er natürlich verschreckt. Nachdem ich mich jetzt belesen habe kann ich sagen: Es war die Definition von "Einfühlungsverhältnis". Ich bekam kein Geld, hatte keine Arbeitsaufträge zu leisten und habe einfach ein bisschen erklärt bekommen wie das Arbeiten dort aussieht, durfte den Mitarbeitern mal über die Schulter gucken - das wars.

Hätte der Arbeitgeber da etwas beantragen müssen? Die Sachbearbeiterin brüllte wohl noch etwas von Unfallsversicherung. Die ist doch aber bei einem Einfühlungsverhältnis gar nicht vorgeschrieben.
Ich bin echt entsetzt darüber. Vor allem hat der AG jetzt natürlich nach dem Drama kein Interesse mehr an mir. Kann mir jemand erklären wie wir das aufklären ohne dass einer von uns da noch bestraft wird, obwohl wir alle nichts in Richtung Schwarzarbeit im Sinn hatten?

Hätte ich irgendwas beantragen müssen? Bin immer davon ausgegangen das JC wäre froh wenn die Leute zumindest schon mal in einer Firma reinschnuppern und eventuell dabei zu einem Arbeitsplatz kommen. Aber die wollen einfach nur Stress machen. Finde so ein Auftreten ungehörig.
Titel: Aw: Jobcenter terrorisiert potenziellen Arbeitgeber wegen Einfühlungsverhältnis
Beitrag von: Sheherazade am 14. September 2026, 17:34:11
Zitat von: ichmochtedomian12 am 14. September 2026, 17:27:51Hätte der Arbeitgeber da etwas beantragen müssen? Die Sachbearbeiterin brüllte wohl noch etwas von Unfallsversicherung. Die ist doch aber bei einem Einfühlungsverhältnis gar nicht vorgeschrieben.

Richtig, du hast aber beim Jobcenter Probearbeit angegeben. Und die muss dir vorher in Form einer Maßnahme genehmigt werden aus versicherungstechnischen Gründen.
Titel: Aw: Jobcenter terrorisiert potenziellen Arbeitgeber wegen Einfühlungsverhältnis
Beitrag von: Dwight Manfredi am 14. September 2026, 17:39:13
Ein Einfühlungsverhältnis ist rechtlich gesehen ein reines Kennenlernen ohne Arbeitspflicht und ohne Vergütung, während eine echte Probearbeit als Probearbeitsverhältnis eine tatsächliche Mitarbeit mit Weisungsrecht und Anspruch auf Lohn darstellt.

Das Verhalten deiner Sachbearbeiterin ist absolut nicht normal, völlig unprofessionell und eine massive Grenzüberschreitung. Dass ein Betrieb, der dir eine Chance gibt, derart am Telefon schikaniert und bedroht wird, musst du nicht hinnehmen. Betone noch einmal, dass es sich um ein rechtlich zulässiges, unentgeltliches Einfühlungsverhältnis von nur zwei Stunden handelte, bei dem keine Arbeitsleistung erbracht wurde daher keine Schwarzarbeit und keine vorherige Genehmigungspflicht für den Betrieb.

Dieses Verhalten darf für die Mitarbeiterin nicht folgenlos bleiben. Du solltest umgehend eine Dienstaufsichtsbeschwerde wegen persönlichem Fehlverhalten und verhaltensbedingter Geschäftsschädigung einreichen. Rechtlich gesehen hättest du den Termin absagen müssen, aber die Reaktion der Mitarbeiterin ist völlig unverhältnismäßig. Da du den Anhörungsbogen schon abgegeben hast, warte ab, was als Nächstes kommt. Sollte ein Sanktionsbescheid eintrudeln z.B. 10 % Kürzung wegen des verpassten Termins, lege sofort Widerspruch ein und verweise auf deine Dienstaufsichtsbeschwerde und den Nachweis des Betriebs.

Titel: Aw: Jobcenter terrorisiert potenziellen Arbeitgeber wegen Einfühlungsverhältnis
Beitrag von: ichmochtedomian12 am 14. September 2026, 18:02:17
Zunächst mal vielen Dank für eure Antworten!  :sehrgut:

Zitat von: Sheherazade am 14. September 2026, 17:34:11
Zitat von: ichmochtedomian12 am 14. September 2026, 17:27:51Hätte der Arbeitgeber da etwas beantragen müssen? Die Sachbearbeiterin brüllte wohl noch etwas von Unfallsversicherung. Die ist doch aber bei einem Einfühlungsverhältnis gar nicht vorgeschrieben.

Richtig, du hast aber beim Jobcenter Probearbeit angegeben. Und die muss dir vorher in Form einer Maßnahme genehmigt werden aus versicherungstechnischen Gründen.

Das stelle ich nicht in Abrede. Mir war aber gar nicht klar, dass das was ich da gemacht habe eigentlich ein "Einfühlungsverhältnis" ist. Für mich war so was immer landläufig "Probearbeiten". Muss ein ALG-2-Empfänger da arbeitsrechtlich so geschult sein? Ich habe mir über diese Formulierung gar keine Gedanken gemacht.

Besonders verstehe ich aber nicht, warum da jetzt der Arbeitgeber beschuldigt wird. Der hat ja keinen Einfluss darauf was ich auf einen Anhörungsbogen schreiben. Ich hätte theoretisch auch schreiben können ich sei mit der Firma an dem Tag zum Mars gelfogen, für mein "Geschreibsel" ist er doch nicht verantwortlich.

Zitat von: Dwight Manfredi am 14. September 2026, 17:39:13Rechtlich gesehen hättest du den Termin absagen müssen


Ja? Das ergab sich ja alles kurzfristig und ich hatte leider auch kein Guthaben auf dem Handy, um anzurufen. Es lag doch durch das Einfühlungsverhältnis ein gewichtiger Grund vor.

Zitat von: Dwight Manfredi am 14. September 2026, 17:39:13Dieses Verhalten darf für die Mitarbeiterin nicht folgenlos bleiben. Du solltest umgehend eine Dienstaufsichtsbeschwerde wegen persönlichem Fehlverhalten und verhaltensbedingter Geschäftsschädigung einreichen

Meine Sorge ist, dass sie dann noch mehr "durchdreht". Ich will keinen Ärger für den AG produzieren, nachher soll er vielleicht noch dazu aussagen. Und diese Leute haben sicher anderes zu tun als Stellungnahmen zu verfassen und rgendwo hin zu kommen und etwas auszusagen.
Titel: Aw: Jobcenter terrorisiert potenziellen Arbeitgeber wegen Einfühlungsverhältnis
Beitrag von: Dwight Manfredi am 14. September 2026, 18:14:00
Zitat von: ichmochtedomian12 am 14. September 2026, 18:02:17Ja? Das ergab sich ja alles kurzfristig und ich hatte leider auch kein Guthaben auf dem Handy, um anzurufen. Es lag doch durch das Einfühlungsverhältnis ein gewichtiger Grund vor.

Rechtlich gesehen ist die Situation leider zweigeteilt. Während das Einfühlungsverhältnis selbst ein starker Grund für eine Terminverschiebung ist, sind die fehlende Absage und das fehlende Handyguthaben vor dem Gesetz das Problem. Das Problem liegt bei der Meldepflicht. Auch bei kurzfristigen Ereignissen fordert der Gesetzgeber, dass das Amt so schnell wie möglich informiert wird. Dass du den Termin gar nicht abgesagt hast, gilt rein formal als Meldeversäumnis.

Kein Handyguthaben das wird rechtlich als persönliches Lebensrisiko gewertet. Das Amt argumentiert hier meist, dass eine Absage über alternative Wege z. B. kostenlose Online-Nachricht über das Jobcenter.digital-Portal im WLAN, eine E-Mail, ein öffentliches Telefon oder die Bitte an Freunde/Familie, kurz Bescheid zu sagen zumutbar gewesen wäre.
Titel: Aw: Jobcenter terrorisiert potenziellen Arbeitgeber wegen Einfühlungsverhältnis
Beitrag von: Sheherazade am 14. September 2026, 18:22:38
Zitat von: ichmochtedomian12 am 14. September 2026, 18:02:17Ich will keinen Ärger für den AG produzieren

Der bekommt keinen Ärger für deinen Fehler.
Titel: Aw: Jobcenter terrorisiert potenziellen Arbeitgeber wegen Einfühlungsverhältnis
Beitrag von: ichmochtedomian12 am 14. September 2026, 18:50:48
Zitat von: Sheherazade am 14. September 2026, 18:22:38
Zitat von: ichmochtedomian12 am 14. September 2026, 18:02:17Ich will keinen Ärger für den AG produzieren

Der bekommt keinen Ärger für deinen Fehler.


Okay, du kannst aber sicher nachvollziehen dass er, wenn er so bedroht und beschuldigt wird, natürlich erstmal besorgt ist, oder?

Zitat von: Dwight Manfredi am 14. September 2026, 18:14:00
Zitat von: ichmochtedomian12 am 14. September 2026, 18:02:17Ja? Das ergab sich ja alles kurzfristig und ich hatte leider auch kein Guthaben auf dem Handy, um anzurufen. Es lag doch durch das Einfühlungsverhältnis ein gewichtiger Grund vor.

Rechtlich gesehen ist die Situation leider zweigeteilt. Während das Einfühlungsverhältnis selbst ein starker Grund für eine Terminverschiebung ist, sind die fehlende Absage und das fehlende Handyguthaben vor dem Gesetz das Problem. Das Problem liegt bei der Meldepflicht. Auch bei kurzfristigen Ereignissen fordert der Gesetzgeber, dass das Amt so schnell wie möglich informiert wird. Dass du den Termin gar nicht abgesagt hast, gilt rein formal als Meldeversäumnis.

Kein Handyguthaben das wird rechtlich als persönliches Lebensrisiko gewertet. Das Amt argumentiert hier meist, dass eine Absage über alternative Wege z. B. kostenlose Online-Nachricht über das Jobcenter.digital-Portal im WLAN, eine E-Mail, ein öffentliches Telefon oder die Bitte an Freunde/Familie, kurz Bescheid zu sagen zumutbar gewesen wäre.


Gut, dann ist das eben mein Fehler. Wenn man da unbedingt ein Meldeversäumnis draus machen will werd' ich es nicht verhindern können. Ehrlich gesagt finde ich das dann pedantisch und überzogen, aber okay.

Was ich nicht okay finde ist, dass da Druck auf den AG gemacht wird. Kann ich das irgendwie unterbinden?

Und wie ist eine solche Unterstellung, ich sei gar nicht da gewesen und wolle nur einer Sanktion entgehen, zu bewerten? Die SA behauptete ja sie "weiß" das. Das kratzt doch eigentlich schon an Verleumdung.

Kann ich angesichts der beschriebenen Ausfälligkeiten dafür sorgen, dass mir eine andere Sachbearbeiterin zugeteilt wird. Mit jemandem der mich so diffamiert und mögliche Arbeitgeber bedroht und beschuldigt ist ja nun wirklich keine fruchtbare Zusammenarbeit möglich.
Titel: Aw: Jobcenter terrorisiert potenziellen Arbeitgeber wegen Einfühlungsverhältnis
Beitrag von: Dwight Manfredi am 14. September 2026, 19:31:13
Zitat von: ichmochtedomian12 am 14. September 2026, 18:50:48Was ich nicht okay finde ist, dass da Druck auf den AG gemacht wird. Kann ich das irgendwie unterbinden?

Nein, vollständig unterbinden kannst du den Kontakt zwischen Behörde und Arbeitgeber nicht, wenn das Amt den Sachverhalt prüfen will.
Titel: Aw: Jobcenter terrorisiert potenziellen Arbeitgeber wegen Einfühlungsverhältnis
Beitrag von: Eichhörnchen am 14. September 2026, 19:43:45
"Einfühlungsverhältnis" !?!?  :mocking:
Hab ich auch noch nie gehört !!
Und ein "Einfühlungsverhältnis" das nur 2 Stunden dauert !?  :mocking:  :mocking:

Also ich muss sagen, diese Deine Story da ist ja eine richtige "Wallraff-Sory" - oder ein Drehbuch für einen fiesen Sozialtriller !
Ein bedürftiger Arbeitsloser auf Sozialhilfe bewirbt sich bei einer Firma, wird schließlich zu einem Kennenlernen in die Firma eingeladen. Gleichzeitig hätte der Arbeitslose sich bei seinem "Arbeitsvermittlungssozialamt" melden müssen. Konnte sich aber kurzfristig nicht melden, weil sein Handy leer war. Hat dann im Nachhinein diesem Amt dann doch noch bescheid gegeben. Dieses Amt telefoniert diese Firma an, die den Arbeitslosen eingeladen hat und macht denen da die Hölle heiß (wegen Schwarzarbeit). Gleichzeitig wirft sie dem Arbeitslosen Lüge vor, dass er in Wirklichkeit gar nicht in der Firma war, und droht mit Sanktion deswegen dem Arbeitslosen (Meldeversäumnis)...
Und am Ende könnte diese Firma den Arbeitslosen womöglich noch wegen Verleumdung oder Falschaussage bei diesem "Arbeitsvermittlungssozialamt" ("Jobcenter") da verklagen (angebliche Probearbeit) !?!?

Ich kann ja nich mehr !
Das is Stephen King !

Gehe mit Deiner Story doch mal zu Deinem Wahlkreisbüro der "Linken" in Deiner Gegend. Für DIE dürfte das ein Festessen sein (für ihre politischen Ambitionen - wenn Du verstehst was ich meine).
Oder geh mal zu Deinem regionalen Fernsehsender zu den Regionalnachrichten.
Die könnten einen Beitrag in den Abendnachrichten über "Wie das Jobcenter einen Grundsicherungsbezieher, der sich um eine Arbeitsstelle bemüht, TROTZDEM die Hölle heiß machen kann" machen !
Titel: Aw: Jobcenter terrorisiert potenziellen Arbeitgeber wegen Einfühlungsverhältnis
Beitrag von: Dwight Manfredi am 14. September 2026, 20:04:56
Zitat von: ichmochtedomian12 am 14. September 2026, 18:50:48Kann ich angesichts der beschriebenen Ausfälligkeiten dafür sorgen, dass mir eine andere Sachbearbeiterin zugeteilt wird. Mit jemandem der mich so diffamiert und mögliche Arbeitgeber bedroht und beschuldigt ist ja nun wirklich keine fruchtbare Zusammenarbeit möglich.

Nein, du hast kein gesetzliches Recht darauf, dir deine Sachbearbeitung selbst auszusuchen. Wenn sich die Sachbearbeiterin dir gegenüber jedoch nachweislich diffamierend verhält und potenzielle Arbeitgeber bedroht oder beschuldigt, musst du das nicht hinnehmen. In so einem extremen Fall gibt es rechtliche und administrative Hebel, um einen Wechsel der Sachbearbeitung durchzusetzen.

Wenn eine objektive, sachliche Bearbeitung deines Falls nicht mehr möglich ist, kannst du einen Antrag wegen Besorgnis der Befangenheit nach § 17 SGB X stellen. Parallel oder vorgeschaltet kannst du eine Dienstaufsichtsbeschwerde direkt an die Geschäftsführung bzw. die Behördenleitung richten. Stelle einen Antrag auf ein Teamleiter-Gespräch. Erkläre sachlich, dass das Vertrauensverhältnis nachhaltig zerstört ist und die Handlungen der Sachbearbeiterin deine Arbeitsaufnahme aktiv boykottieren, statt sie zu fördern. Bitte um die Zuweisung in ein anderes Team oder zu einer anderen Fachkraft.
Titel: Aw: Jobcenter terrorisiert potenziellen Arbeitgeber wegen Einfühlungsverhältnis
Beitrag von: Birgit63 am 15. September 2026, 06:39:21
Für mich klingt das alles sehr abenteuerlich. Solche Sachen wie anblaffen, unhöflich sein etc. sind Empfindungen, die jeder anders interpretiert. Vielleicht hat sich der "neue" Arbeitgeber auch nur geärgert, dass sich das Jobcenter reingehangen hat.
Titel: Aw: Jobcenter terrorisiert potenziellen Arbeitgeber wegen Einfühlungsverhältnis
Beitrag von: Sheherazade am 15. September 2026, 09:54:26
Zitat von: ichmochtedomian12 am 14. September 2026, 18:50:48Was ich nicht okay finde ist, dass da Druck auf den AG gemacht wird. Kann ich das irgendwie unterbinden?

Und wie ist eine solche Unterstellung, ich sei gar nicht da gewesen und wolle nur einer Sanktion entgehen, zu bewerten?

Hier steht mir persönlich viel zu viel Hörensagen und Emotionalität im Raum.
Titel: Aw: Jobcenter terrorisiert potenziellen Arbeitgeber wegen Einfühlungsverhältnis
Beitrag von: ichmochtedomian12 am 15. September 2026, 12:01:12
Zitat von: Eichhörnchen am 14. September 2026, 19:43:45"Einfühlungsverhältnis" !?!?  :mocking:


Dann mach dich doch erstmal mit dem Thema vertraut, bevor du dich da mit unsachlicher Polemik blamierst. Hier hast du was zum nachlesen:
https://www.haufe.de/id/beitrag/einfuehlungsverhaeltnis-HI9362129.html (https://www.haufe.de/id/beitrag/einfuehlungsverhaeltnis-HI9362129.html)

Zitat von: Eichhörnchen am 14. September 2026, 19:43:45Und ein "Einfühlungsverhältnis" das nur 2 Stunden dauert !?  :mocking:  :mocking:

Kannst du ja nicht wissen, da du dich mit dem Thema ja nicht auskennst. Es geht darum den Betrieb und seine Branche überhaupt kennen zu lernen. Deshalb schrieb ich ja auch, dass ich fachfremd bin.
Hattest du jetzt genug Aufmerksamkeit?

Zitat von: Birgit63 am 15. September 2026, 06:39:21Solche Sachen wie anblaffen, unhöflich sein etc. sind Empfindungen, die jeder anders interpretiert

Es lässt keinen Raum für Interpretationen, wenn mitten im Gespräch einfach aufgelegt wird. Wenn mit gerichtlichem Vorgehen gedroht wird oder wörtlich gesagt wird, man wisse ich sei gar nicht dort gewesen.

Zitat von: Birgit63 am 15. September 2026, 06:39:21Vielleicht hat sich der "neue" Arbeitgeber auch nur geärgert, dass sich das Jobcenter reingehangen hat.

Was genau hat das mit "reinhängen" zu tun. Eine SA hat nicht das Recht sofort mit einem Firmenchef verbunden zu werden. Sie darf auch nicht bedrohen und beschuldigen. Das nennt man nicht "reinhängen" - sondern Schikane.

Zitat von: Dwight Manfredi am 14. September 2026, 20:04:56Wenn eine objektive, sachliche Bearbeitung deines Falls nicht mehr möglich ist, kannst du einen Antrag wegen Besorgnis der Befangenheit nach § 17 SGB X stellen.

Nochmals danke für deine hilfreichen und sachlichen Antworten. Hat denn ein solcher Antrag Aussicht auf Erfolg?
Schon bei der Dienstaufsichtsbeschwerde heißt ja immer sie sei formlos, fristlos - und fruchtlos.
Titel: Aw: Jobcenter terrorisiert potenziellen Arbeitgeber wegen Einfühlungsverhältnis
Beitrag von: Ottokar am 15. September 2026, 12:26:56
@ichmochtedomian12
Du hast nichts falsch gemacht, sondern das JC.

Der Begriff "Probearbeit" ist rechtlich nicht definiert und wird synonym mit den Begriffen Einfühlungsverhältnis, Kennenlern– oder Schnuppertag verwendet. Die Behauptung, dass Probearbeit regelmäßig auch Arbeitsverhältnis bedeutet, ist rechtlich falsch.
Das Bundessozialgericht hat mit Urteil vom 20.08.2019, B 2 U 1/18 R (https://www.bsg.bund.de/SharedDocs/Entscheidungen/DE/2019/2019_08_20_B_02_U_01_18_R.html), sehr klar herausgearbeitet, das bzw wann eine sog. Probearbeit eben kein Arbeitsverhältnis darstellt (siehe Rz 10 ff ebd).
Insbesondere wenn vereinbart wurde, dass kein Entgeld gezahlt wird, spricht das gegen eine Arbeitsleistung.
Das wird leider von vielen Jobcenter nach wie vor falsch dargestellt und behauptet, es bestehe ein unabdingbarer Vergütungsanspruch, was den Straftatbestand der Schwarzarbeit erfüllt.
Ebenso falsch ist, dass Probearbeiten vom Jobcenter vorab genehmigt werden muss, weil sonst kein Versicherungsschutz bestehen würde. Wie das BSG im og Urteil klarstellte, besteht auch bei einer Probearbeit grundsätzlich Versicherungsschutz als sog "Wie-Beschäftigter" gemäß § 2 Abs 2 Satz 1 SGB VII kraft Gesetzes.
Das dritte Argument, das gern von JC und Arbeitsämtern gebracht wird, ist die Behauptung, dass man während einer Probearbeit nicht mehr arbeitslos wäre und nicht mehr der Vermittlung zur Verfügung stehe, womit man den Anspruch auf Arbeitslosengeld/Bürgergeld verlieren würde.
Auch diese Behauptung hält keiner näheren Überprüfung stand.
Wenn während einer Probearbeit kein Arbeitsverhältnis besteht, wie das BSG klargestellt hat, besteht auch der Status als Arbeitslos weiter fort. Und im SGB II steht sogar eine Vollzeitbeschäftigung der Verfügbarkeit für das Jobcenter nicht entgegen, ebensowenig ist eine lediglich stundenweise Abwesenheit von Zuhause genehmigungspflichtig.

Die MA des JC hat hier also eklatantes Fehlverhalten bewiesen.
Zunächst mal hätte sie den potentiellen AG gar nicht anrufen dürfen. Indem sie das tat, hat sie erheblich gegen den Sozialdatenschutz verstoßen, da sie den AG damit darüber in Kenntnis setzte, dass du Bürgergeld beziehst.
Mit der Bedrohung des potentiellen AG hat sie sich nicht nur im Ton vergriffen, sondern vermutlich auch nach § 241 StGB strafbar gemacht.

Was du hier machen kannst ist eine Dienstaufsichtsbeschwerde über das Fehlverhalten der MA, die damit das Zustandekommen eines Arbeitsvertrages verunmöglicht hat.
Außerdem kannst du dich beim Bundesdatenschutzbeauftragen, oder wenn es sich um eine sog. Optionskommune handelt beim Landesdatenschutzbeauftragten, über den Datenschutzverstoß beschweren.
Titel: Aw: Jobcenter terrorisiert potenziellen Arbeitgeber wegen Einfühlungsverhältnis
Beitrag von: GoetzB am 15. September 2026, 14:06:05
Der alten XX wäre zu wünschen, das die gefeuert wird.
Titel: Aw: Jobcenter terrorisiert potenziellen Arbeitgeber wegen Einfühlungsverhältnis
Beitrag von: Eichhörnchen am 15. September 2026, 22:36:22
Zitat von: ichmochtedomian12 am 15. September 2026, 12:01:12Hattest du jetzt genug Aufmerksamkeit?

Genug Aufmerksamkeit !?!?  :scratch:
Rembrandt ?
Ich wollte damit nur etwas humoristisch zum Ausdruck bringen, dass ich darauf ebenfalls reingefallen wäre, und das ebenfalls als Probearbeit oder Probetag oder so bezeichnet hätte.

Diese Wortschöpfung "Einfühlungsverhältnis" im gewerblichen abhängigen Beschäftigungsverhältnis finde ich aber dennoch tatsächlich sehr - tja wie soll ich sagen - sagen wir mal, wirklich sehr speziell !
Ich muss da auf jeden Fall mindestens an Loriot denken: https://youtu.be/90-3Vv5OMsY?t=53  :grins: