Bürgergeld Forum - hartz.info

Aktuelles zum Bürgergeld => Aktuelle Nachrichten => Thema gestartet von: Rotti am 16. September 2026, 15:08:12

Titel: Aktenzeichen L 9 AS 2644/26 ER-B
Beitrag von: Rotti am 16. September 2026, 15:08:12
Leitsätze
1. Bei der Berechnung der einjährigen Karenzzeit nach § 22 Abs. 1 Satz 2 SGB II zählen auch Monate mit, in denen Leistungen nach dem SGB II bezogen wurden, diese aber später durch einen Dritten (hier: dem früheren Arbeitgeber des Leistungsbeziehers) erstattet werden.


https://www.sozialgerichtsbarkeit.de/entscheidungen/180858