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Hilfebereich => Fragen und Antworten zu anderen Problemen => Thema gestartet von: uek67 am 20. September 2026, 13:31:58

Titel: Ploetzlich Gebuehren fuers Benutzen der obligatorischen Waschkueche
Beitrag von: uek67 am 20. September 2026, 13:31:58
Hallo,
seit nunmehr 16 Jahren bewohne ich ein Appartment in deinen Gebaeude in eem der ASB Baden-Wuerttemberg als sog. Generalmiter mit Untervermietungsvollmacht auftritt also Vermieter ist ohne Eigentuemer zu sein. Beim Einzug vor 16 Jahren wurde der Mietvertrag noch mit der damaligen Hausverwaltung geschlossen. Mangels Aufstellungsmoeglichkeit in dr sog. Wohnung  bin ich gezwungen die Gemeinschaftswaschkueche zu benutzen was anfaendlich gut funktionierte, bis 2015 der ASB zum Vermieter wurde. Erst wurden die Leerstaende im Haus durch die Aufnahme von Personen kompensiert, die niemand als Nachbarn haben moechte, was zu massiven Sachbeschaedigungen m Haus besonders im Bereich der Waschkuecje gefuehrt hat. Mit dieser Begruendung und den sich draus ergebenden Kosten sei das kostenlose Waschen nicht mehr moeglich teile mit der ASB mit Schreiben vom 30.07.2026 mit. Ich konnte bios dato nicht ermitteln, ob ein solcher Eingriff in einen bestehnenden Mietvertrag (ich muss diese Maschinen ja nutzen) rechtlich ueberhaupt so zulaessig ist. Ich hhabe daraufhin bein Jobcenter Antrag auf Mehrbedarf gestelt und auf weitere eklatante Maengel hingewiesen (Schimmelbefall). Dieser Antrag wurde mit Schreiben vom 17.09. erwartungsgem. unter Verweis auf Paragraf 20 Abs. 1 SGB II abgelehnt.  Da ich mit keienn Anwalt leisten kann und auch kein Anwalt hier bereit ist auf Bertungshilfeschein zu arbeiten, meine Frage an euch was ich hier tun sollte. Widersprucgh und Klage beim Sozg. werde ich auf jeden Fall einreichen.   DANKE Uli
Titel: Aw: Ploetzlich Gebuehren fuers Benutzen der obligatorischen Waschkueche
Beitrag von: Sheherazade am 20. September 2026, 14:11:36
Wo war die kostenlose Waschküchennutzung denn festgehalten, im Mietvertrag und/oder in der Hausordnung? Gab es bei Eigentümerübernahme eine neue Hausordnung?