Guten Abend,
ich warte aktuell auf einen Therapieplatz, weshalb ich im Moment nicht arbeiten kann. Bisher konnte ich Krankmeldungen beim JC vorlegen. Aktuell wird mir wieder ein Termin zur Jobvermittlung mitgeteilt. Darin wird jedoch darauf verwiesen, dass eine einfache AU nicht mehr reichen würde und ich eine Wegeunfähigkeitsbescheinigung vorlegen müsste, sollte ich den Termin nicht wahrnehmen können.
Bekomme ich diese Bescheinigung auch bei schweren Depressionen, denn einer Arbeit kann ich im Moment überhaupt nicht nachgehen oder muss ich da etwas beachten?
Lieben Gruß
Ja, eine Wegeunfähigkeitsbescheinigung kann man auch bei schweren Depressionen erhalten, da psychische Erkrankungen den Weg zu einem Termin rechtlich und medizinisch genauso unmöglich machen können wie körperliche Gebrechen.
An den behandelnden Hausarzt oder Psychiater wenden, der der dich bisher krankgeschrieben hat. Erkläre ihm das Schreiben des Jobcenters. Der Arzt stellt dann ein kurzes, formloses Attest aus.
Als Alternative kannst du oder der Sachbearbeiter eine Begutachtung durch den Ärztlichen Dienst der Bundesagentur für Arbeit anfordern. Wenn der Ärztliche Dienst feststellt, dass du z. B. für die nächsten 6 Monate weniger als 3 Stunden am Tag arbeiten kannst, hast du erst einmal Ruhe vor Vermittlungsgesprächen und Bewerbungsauflagen, behältst aber deinen Leistungsanspruch.
Zitat von: Larasahara am 21. September 2026, 00:24:51ich warte aktuell auf einen Therapieplatz
Und DAS kann dauern ....
Ja, auch ein Hausarzt kann das ausstellen. Hast du derzeit denn schon einen Therapieplatz? Bzw. du musst zwar nicht, aber eventuell kannst du das deinen Sachbearbeiter ja mitteilen, auch die Diagnose. Wenn du einfach nur immer eine Krankmeldung zum Termin schickst, wird er dich höchstwahrscheinlich immer erneut einladen. Weil da steht ja kein Grund drauf. Außerdem bist du derzeit nicht dauerhaft krankgeschrieben, wenn ich das richtig verstehe? Das kann ein Hausarzt eigentlich auch, also für eine Weile zumindest.
:offtopic: Mir und auch einem Arzt ist eine Wegeunfägkeitsbescheinigung unbekannt! SOWAS GIBT ES NICHT! (Originalaussage der Gemeinschaftspraxis von meinem Hausarzt) Er kann höchstens ein Attest ausstellen, das man einen Weg/ Reise nicht antreten kann. Das kostet aber! Eine AUB muss reichen!! :yes:
Larasahara
Zitat von: Larasahara am 21. September 2026, 00:24:51ich warte aktuell auf einen Therapieplatz, weshalb ich im Moment nicht arbeiten kann. Bisher konnte ich Krankmeldungen beim JC vorlegen.
Weiß das JC/SB das du auf einen Therapieplatz wartest?
Gibt es schon etwas vom Amtsärztlichen Dienst dazu oder überhaupt etwas?
Zitat von: Dwight Manfredi am 21. September 2026, 04:07:52Als Alternative kannst du oder der Sachbearbeiter eine Begutachtung durch den Ärztlichen Dienst der Bundesagentur für Arbeit anfordern. Wenn der Ärztliche Dienst feststellt, dass du z. B. für die nächsten 6 Monate weniger als 3 Stunden am Tag arbeiten kannst, hast du erst einmal Ruhe vor Vermittlungsgesprächen und Bewerbungsauflagen, behältst aber deinen Leistungsanspruch.
das ist so falsch!
Ab Antragstellung egal ob vom JC oder dir selber gilt die erwähnte
Regelung da das JC davon ausgehen muss das deine Erwerbstätigkeit nicht feststeht und daher auch noch keine Verpflichtung.
Und zur Thematik noch ein Kommentar von Ottokar im Anhang!
MfG FN
Zitat von: Larasahara am 21. September 2026, 00:24:51Darin wird jedoch darauf verwiesen, dass eine einfache AU nicht mehr reichen würde und ich eine Wegeunfähigkeitsbescheinigung vorlegen müsste, sollte ich den Termin nicht wahrnehmen können.
Wurdest du in dem Schreiben auch auf die Kostenübernahme für das Attest durch das Jobcenter hingewiesen?
Das JC Zahlt, soweit ich noch weis, Maximal 6 Euro für ein Attest bin mir aber nicht mehr ganz Sicher.
Wenn du eins Bekommst, würde ich dir aus eigener Erfahrung Empfehlen, es von jemanden, der sich damit auskennt, überprüfen zu lassen, um zu wissen, ob das Attest auch wirklich auf dich zutrifft bzw nichts drinn steht, das du nicht verstehst und dir Ärger mit dem JC einbringen kann.
Selbst wenn du kein Attest bekommst, schickst du eine AU Hin und teilst mit, das es unzumutbar ist, das du Krank dort erscheinst, weil du ja die Leute anstecken kannst, die dort im Gebäude sind, wenn dein FM Nicht weis, das es um deine psychisch geht.
Das JC muste das bei mir auch Akzeptieren.
Zitat von: superMeier am 21. September 2026, 10:01:46Ja, auch ein Hausarzt kann das ausstellen.
Blöd nur, das der Arzt solch eine Bescheinigung gar nicht kennt. Und wenn du auf einen Arzt stößt, der etwas gegen Erwerbslose hat (und davon gibt es nicht wenige), bekommst du diese Bescheinigung nicht.
Manche Ärzte WOLLEN die WUB nicht kennen. Eine Wegeunfähigkeitsbescheinigung (auch ,,Bett-Attest") ist keine offizielle, im Sozial- oder Vertragsarztrecht fest verankerte Kassenleistung oder Standardbescheinigung, sondern ein formloses kostenpflichtiges Zusatzattest.
Warum Ihr Arzt das Dokument oft nicht kennt oder ausstellt: Es gibt keinen standardisierten Vordruck wie bei der normalen Arbeitsunfähigkeitsbescheinigung (AU). Ärzte argumentieren oft zu Recht, dass jemand, der es schafft, in die Praxis zu kommen, rein logisch meist auch in der Lage ist, einen anderen Weg (wie zum Amt) zu bewältigen. Eine echte, dauerhafte Unfähigkeit, das Haus zu verlassen, liegt nur bei extremen Ausnahmefällen vor (z. B. bei hoch ansteckenden Infektionskrankheiten oder bettlägerigen Akutfällen).
Für die WUB Bescheinigung gilt eine Gebührenordnung.
In der Regel die Ziffer 70 der Gebührenordnung für Ärzte (GOÄ).Diese Ziffer deckt eine ,,kurze Bescheinigung" oder ein ,,kurzes Zeugnis" ab.Kostenstruktur nach GOÄ-Ziffer 70.
Insofern kann oder sollte das kein Arzt oder Praxis in Abrede stellen.
Wenn das trotzdem versucht wird- dann will sich der Arzt damit offensichtlich nicht befassen.
Da hilft dann nur - Arzt wechseln!
Oder ggf. einen blanko Vordruck oder Verlinkung mitbringen:
Gibt es im Internet zum Download.
https://de.bescheinigung-aktuell.com/wegeunfahigkeitsbescheinigung-arzt/
Zitat von: Schnuffel01 am 21. September 2026, 14:48:04Blöd nur, das der Arzt solch eine Bescheinigung gar nicht kennt. Und wenn du auf einen Arzt stößt, der etwas gegen Erwerbslose hat (und davon gibt es nicht wenige), bekommst du diese Bescheinigung nicht.
Doch, die Ärzte kennen das schon, sind aber eventuell zu faul, das auszustellen. Vor allem, wenn das jemand öfters braucht. Macht halt paar Minuten extra Arbeit. In der Regel fordert das JC ja keine WUB, da müssen schon paar Termine "ausfallen", hat die Fragestellerin aber ja auch ehrlich so beschrieben. Bzw. notfalls ist eine normale Krankmeldung auch trotzdem noch besser als gar nichts.
Zitat von: Andre am 21. September 2026, 14:37:07Selbst wenn du kein Attest bekommst, schickst du eine AU Hin und teilst mit, das es unzumutbar ist, das du Krank dort erscheinst, weil du ja die Leute anstecken kannst, die dort im Gebäude sind, wenn dein FM Nicht weis, das es um deine psychisch geht.
Das JC muste das bei mir auch Akzeptieren.
Ich würde nicht absichtlich die Unwahrheit schreiben, bzw. wenn du schreibst du hast eine Erkältung, wirst du ganz sicher bald wieder einen Termin bekommen. Abgesehen davon ist es auch nicht unbedingt glaubwürdig, immer bei Terminen erkältet zu sein, wenn man sonst nicht krankgeschrieben ist. Also da wird das mit den Einladungen weitergehen.
Vielleicht warten wir erstmal auf eine Antwort von ihr. Meiner Ansicht nach wäre es am naheliegendsten, wenn sie den Fallmanager etwas über ihre Probleme informiert oder sie zu sogar einem Termin geht um dem Fallmanager eben die Situation mitteilt, dass sie sich derzeit nicht arbeitsfähig fühlt. Und dass sie derzeit auf der Suche nach einem Therapieplatz ist oder was auch immer. Umso konkreter, umso besser. Dann wird der Fallmanager sie erstmal "hinten anstellen" und nicht immer einladen.
Bzw. den Hausarzt würde ich nicht extra wechseln, wenn sie sonst mit ihm zufrieden ist, nur weil er eventuell keine WUB ausstellen möchte, aber soweit sind wir ja auch noch gar nicht, eigentlich sollte das kein Problem sein.