Fünf Euro mehr im Monat für denselben Internetvertrag: Viele Vodafone-Kunden zahlen diesen Aufschlag seit 2023. Jetzt hat der Europäische Gerichtshof die Position der Verbraucherschützer gestärkt. Mit Urteil vom 10. September 2026, Aktenzeichen C-669/24, stellt er klar, dass die europäische Telekommunikationsrichtlinie Anbietern kein eigenständiges Recht gibt, laufende Verträge einseitig zu ändern.
https://www.gegen-hartz.de/urteile/vodafone-kunden-koennen-jetzt-geld-zurueckbekommnen-eugh-staerkt-verbraucherrechte