Das Landessozialgericht Berlin-Brandenburg hat entschieden, dass der AV-Wohnen 2026 ein schlüssiges Konzept zur Bestimmung der abstrakt angemessenen Aufwendungen für die Unterkunft zugrunde liegt – hier für einen Einpersonenhaushalt (Beschluss vom 12.05.2026 – L 34 AS 495/26 B ER).
https://www.gegen-hartz.de/urteile/grundsicherung-in-berlin-gericht-bestaetigt-mietgrenze-doch-sie-bleibt-umstritten
diesen richtern ist allen anschein nicht bewust das man für 450 kalt faktisch nichts ausser ne alte garage bekommt.. :wand:
denen ists doch egal..die haben ja alles was das herz begert..