Jetzt sollen Jobcenter auch Vermieter enteignen dürfen.
https://www.gegen-hartz.de/news/schrott-wohnungen-fuer-buergergeld-bezieher-jetzt-sollen-jobcenter-auch-vermieter-enteignen-duerfen
Wer prüft eigentlich den Unsinn der in den News verbreitet wird?
Jobcenter dürfen Vermieter gar nicht enteignen selbst wenn sie es wollten.
Da werden wieder zwei unterschiedliche Schlagzeilen vermischt. Die geplante Novelle des Baugesetzbuches (BauGB) zur Bekämpfung von Schrottimmobilien und den neuen Aktionsplan gegen Sozialleistungsmissbrauch.
Die geplante Gesetzesreform des Städtebau- und Raumordnungsrechts sieht einen zusätzlichen Enteignungszweck im Baugesetzbuch vor. Dieses Recht liegt jedoch ausschließlich bei den Kommunen (Städten und Gemeinden) und keineswegs bei den Jobcentern.
Stellt ein Jobcenter fest, dass ein Vermieter Bürgergeld-Bezieher in unhaltbaren ,,Schrott-Wohnungen" unterbringt oder Mietzahlungen für nicht existierenden Wohnraum kassiert, meldet es dies den zuständigen Bau- und Ordnungsbehörden. Das Jobcenter selbst hat keinerlei Befugnis, Eigentum zu beschlagnahmen oder Vermieter zu enteignen.
Am Ende ist der Mieter sowieso der Dumme und der Vermieter der lachende Gewinner.
Hmm .. da steht doch mit keiner Silbe das Jobcenter selbst "enteignen" dürfen ?!
Es wird sich doch ausdrücklich auf den "Gesetzentwurf zur Modernisierung des Städtebau- und Raumordnungsrechts" in der Meldung bezogen, auf die Kooperation der Jobcenter mit den dafür zuständigen Behörden.
EdIT: Und das ist doch erstmal ne gute Sache?!
EdIT 2: Achsoo .. du meinst die Überschrift!
Zitat von: Robert22 am 22. September 2026, 16:04:13Hmm .. da steht doch mit keiner Silbe das Jobcenter selbst "enteignen" dürfen ?!
Es wird sich doch ausdrücklich auf den "Gesetzentwurf zur Modernisierung des Städtebau- und Raumordnungsrechts" in der Meldung bezogen, auf die Kooperation der Jobcenter mit den dafür zuständigen Behörden.
EdIT: Und das ist doch erstmal ne gute Sache?!
EdIT 2: Achsoo .. du meinst die Überschrift!
zitat aus dem verlinktem artikel....Jetzt sollen
Jobcenter auch Vermieter
enteignen dürfen..ganz breit in der überschrift sogar.
also für mich klingt das ganz klar danach..
Zitat von: Dwight Manfredi am 22. September 2026, 15:59:22Wer prüft eigentlich den Unsinn der in den News verbreitet wird?
Jobcenter dürfen Vermieter gar nicht enteignen selbst wenn sie es wollten.
deshalb steht ja..das die es bald dürfen sollen..
Das die es bald dürfen sollen steht da eben nicht, im Artikel selber.
Lediglich die Überschrift ist etwas marktschreierisch.
So ein JC hat nur Interesse daran nicht mehr als nötig an Unterkunft kosten zu zahlen. Sämtliche Nachweise muss der Mieter beibringen. Wenn er das nicht kann oder die Kosten zu hoch sind wird eben einfach nicht bezahlt so einfach ist das. Von wegen JC tritt an den Vermieter heran. Machen die nicht mit der Ausrede wir sind nicht der Vertragspartner.
Zitat von: Robert22 am 22. September 2026, 18:01:28Lediglich die Überschrift ist etwas marktschreierisch.
Das ist da leider öfter mal so.
JC können da gar nichts, außer die wären selbst der VM und würden sich selbst enteignen. :grins:
Der Schlaue Vermieter mit Schrottwohnungen nimmt doch sehr gerne Leute mit Grundsicherung auf,kein Normaler Arbeitnehmer geht doch in eine Schimmelwohnung und die neuen Sozialwohnungen sind für Kriegsflüchtlinge und Großfamilien reserviert früher waren das mal Beamte.
Zitat von: Dwight Manfredi am 22. September 2026, 18:31:56So ein JC hat nur Interesse daran nicht mehr als nötig an Unterkunft kosten zu zahlen. Sämtliche Nachweise muss der Mieter beibringen. Wenn er das nicht kann oder die Kosten zu hoch sind wird eben einfach nicht bezahlt so einfach ist das.
die Wohnung ist dann für die Frau oder Mann ungeeignet weil zu schön schöne Wohnungen sind eben teuer.