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Hilfebereich => Fragen und Antworten zum Bürgergeld (ehem. Hartz IV/ALG II) => Thema gestartet von: Heidi1978 am 24. September 2026, 11:30:56

Titel: Rückforderung vom Inkasso Jobcenter. Was tun?
Beitrag von: Heidi1978 am 24. September 2026, 11:30:56
Hallo

Ich arbeite seit über einem Jahr, und habe immer alles denen geschickt. Jetzt wo ich kein Hartz4 bekomme, wollen die einen Teil zurück.

Ich bin bei der VDK und werde da einen Termin machen. Gibt es sonst noch etwas was ich tun kann? Einspruch erheben?

Sie wollen insgesamt 3120,41 Euro zurück.

Vielen Dank im voraus.

Heidi
Titel: Aw: Rückforderung vom Inkasso Jobcenter. Was tun?
Beitrag von: Andre am 24. September 2026, 15:32:50
Ja, du must es Zurück Bezahlen, weil es ein zuflussprinzip ist.
Du must aber nicht alles auf einmal zurückzahlen, mach eine Ratenzahlung mit dem Inkasso des JC aus sag denen, das du 5 Euro Im MOnat zurackzahlen kannst.

Verweigern kann man dir den Betrag nicht, da du Freiwillig das Geld Zurückzahlst.

Die vom Inkasso vom Jc Sind recht Freundlich meiner Erfahrung nach.
Titel: Aw: Rückforderung vom Inkasso Jobcenter. Was tun?
Beitrag von: Dwight Manfredi am 24. September 2026, 15:47:27
Zitat von: Andre am Heute um 15:32:50Du must aber nicht alles auf einmal zurückzahlen, mach eine Ratenzahlung mit dem Inkasso des JC aus sag denen, das du 5 Euro Im MOnat zurackzahlen kannst.

Verweigern kann man dir den Betrag nicht, da du Freiwillig das Geld Zurückzahlst.

Selten so einen Quatsch gehört. Zwar sind Ratenzahlungen beim Inkasso-Service der Bundesagentur für Arbeit grundsätzlich möglich, aber das Inkasso darf einen Betrag von 5 Euro im Monat sehr wohl verweigern.
 Wenn du weiterhin Bürgergeld beziehst, behält das Jobcenter bei einer Aufrechnung üblicherweise 10 % des maßgebenden Regelsatzes ein. Bei einer freiwilligen Ratenvereinbarung direkt mit dem Inkasso-Service falls du kein Bürgergeld mehr beziehst, werden meist Raten ab mindestens 10 bis 30 Euro akzeptiert vorausgesetzt, du legst deine finanzielle Notlage offen.