Guten Tag ans Forum,
ein Mann lebte in einer Ehe mit 2 leiblichen Kindern der Frau zusammen.
Es kam nun zur Scheidung. Die Scheidung wurde vor dem Gericht am 10.09.2026 beschlossen. In dieser wurde das Ende der Ehe auf den 31.01.2026 terminiert. Der Scheidungsbeschluss ist aber noch nicht rechtskräftig, da gegen den Beschluss innerhalb eines Monates Beschwerde eingelegt werden kann. Der Mann zog am 21.03.2026 aus dem gemeinsam bewohnten Haushalt in eine eigene Wohnung aus.
Wegen des Zusammenlebens mit den leiblichen Kindern der ehemaligen Ehefrau, wurden dem Mann 2 Kinderfreibeträge zugestanden und er musste auch nicht den PV-Kinderlosenzuschlag zahlen. Dass die Ehe am 10.09.2026 geschieden wurde, hat er heute dem Personalbüro seines Arbeitgebers mitgeteilt, um die Gehaltsabrechnung um die Kinderfreibeträge und um den PV-Kinderlosenzuschlag zu korrigieren.
Muss die Information der Scheidung auch dem Finanzamt oder einer anderen Behörde mitgeteilt werden?
Wie verhält es sich mit dem Umstand, dass der Mann bereits seit dem 21.03.2026 einen eigenen Haushalt bewohnt?
Dass die Ehe offiziell am 31.01.2026 endete wurde aber erst am 10.09.2026 in der Scheidungsverhandlung vor Gericht beschlossen.
Danke für Rat!