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Hilfebereich => Fragen und Antworten zu anderen Sozialleistungen => Thema gestartet von: Puddingwackler am 28. September 2026, 14:19:21

Titel: Ich rechne und rechne und rechne...
Beitrag von: Puddingwackler am 28. September 2026, 14:19:21

Halllo zusammen,

als EM-Rentner der Grundsicherung bezieht, habe ich wie jedes Jahr einen Weiterbewilligungsantrag gestellt, inklusive der nötigen Bereitstellung einer Summe zur Beschaffung von festem Brennstoff (Holz o. ä.). Es wird von der Gemeinde mittlerweile gefordert, zwei Monate vor Ablauf der GruSi diesen Antrag zu stellen, was auch geschehen ist. Da ewig nichts passierte, habe ich dies an eine höhere Instanz weitergegeben, woraufhin plötzlich dann ein Antwortschreiben eintrudelte. Soweit, so schön. Zum einen ist es so, dass ich - trotz dass ich im Alltag so schon Schmerzen habe (die sich in Attacken auch erhöhen) - in der Vergangenheit stets eine gewisse, allgemein berechnete Summe zur Bestellung erhielt, die dann bis April aufgebraucht oder zurückgegeben werden musste. Hat funktioniert. Mittlerweile verlangt man von mir aber einen Kostenvoranschlag - oder ich soll das Geld vorstrecken, was bei meinem Budget auch schon letztes Jahr nicht möglich war und auch nicht ist. Es gibt immer weniger Lieferanten, und die Nachfrage ist aktuell wohl enorm. Ein Kostenvoranschlag wäre vermutlich für einen Händler bei der aktuellen Nachfrage egal, dann kauft jemand anderes. Um das soll es aber in meiner Frage auch nicht gehen. Die Liste an Problemen wäre nämlich damit nicht zu Ende.

Das ganze geht nämlich noch weiter. (Achtung, die Zahlen sind anonymisiert!) Bei der Bearbeitung meines Antrages wurde wohl festgestellt (so schrieb man), dass man die Hausratversicherung doppelt eingerechnet habe - und verlangt nun rund 130 € zurück. Die Versicherungskosten in dieser Zeit lagen aber lediglich bei deutlich unter 50 €. Eine genaue Aufschlüsselung, wo denn der zusätzliche, deutlich die Versicherung übersteigende Betrag herkommt, wird nicht geliefert. Und: ich habe doch nicht zu verantworten, wenn man sich verrechnet. Bin nun seit knapp einer Woche mit Haufen an Zetteln, Bescheiden, und Rechnungen am Werk, und musste schon 2 x Tabletten deswegen einwerfen. Ich kann mich in Schmerzattacken nicht mehr konzentrieren, muss aber weiter etwas rechtfertigen, was ich gar nicht verschuldet habe. Wenn ich sowas einfach mal so schaffen würde, wäre ich nicht EM-Rentner. Um das ganze überhaupt aufzudröseln habe ich zwei Tage gebraucht. Und was auch seltsam ist: selbst wenn man diese Versicherung rausrechnen würde, müsste dank der (wie an vielen Stellen) erhöhten Grundbesitzabgaben usw. (Mitte des Jahres, rückwirkend) der ausgezahlte Betrag nach meiner Schätzung höher liegen als zuvor. Dem ist aber nicht so. Irgendwie ist hier der Wurm drin.

Auch wenn das (noch) nicht ärztlich attestiert ist: es deutet alles in die Richtung, dass ich im Asperger Spektrum liege, und solche ungelösten Dinge erzeugen im Kopf eine Dauerschleife. Bis gefühlt der Kopf platzt. Auch habe ich Probleme irgendwo anzurufen. Meist versteht man mein Anliegen nicht mal richtig. Ich habe zwar gelernt, für die Umwelt "normal" zu wirken, aber wenn es aus dem Bereich des Üblichen geht, klappt das nicht mehr.

Was soll ich jetzt tun?  :weisnich:


Grüße vom Puddingwackler
Titel: Aw: Ich rechne und rechne und rechne...
Beitrag von: Tami am 28. September 2026, 22:18:51
Als erstes tust du Widerspruch einlegen, um die Frist zu wahren. Wenn der Rückforderungsbescheid kommt, hast du einen Monat Zeit. Die Begründung lieferst du nach, es erst mal nur darum, die Frist zu wahren und Zeit zu gewinnen.
Gleichzeitig forderst du Akteneinsicht & Aufschlüsselung. Da die Behörde den Betrag von 130 € nicht nachvollziehbar berechnet hat (wenn die Versicherung selbst unter 50 € lag), ist der Bescheid inhaltlich fehlerhaft und nicht bestimmt genug. Sollte sich herausstellen, dass der Fehler bei der Behörde lag, kannst du  darauf vertrauen, dass dir das Geld zusteht – besonders, wenn die Grundsicherung bereits für den Lebensunterhalt verbraucht ist und keine falschen Angaben gemacht wurden.
Die Vorstreckung von Brennstoffkosten ist für Grundsicherungsempfängern unzumutbar. Wenn Händler keine Kostenvoranschläge ausstellen, reiche eine schriftliche Erklärung dazu ein sowie aktuelle Preisbelege/Angebote aus dem Internet.