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Hilfebereich => Fragen und Antworten zum Bürgergeld (ehem. Hartz IV/ALG II) => Thema gestartet von: LieschenMülller am 29. September 2026, 17:44:34

Titel: Muss ich da hin und wenn ja, wie ?? (Leider keine Scherzfrage)
Beitrag von: LieschenMülller am 29. September 2026, 17:44:34
Moin

Hier das geschwärzte Einladungsschreiben im Original:
https://www.directupload.eu/file/d/9422/vwgvjq75_jpg.htm

Das Jobcenter bietet unter gewissen Umständen an, die Fahrtkosten zu Meldeterminen zu übernehmen.
Weiß jemand, ob die auch Zeitmaschinen erstatten ?

Habe ich die Rechtsfolgebelehrung richtig verstanden, dass nach den neuen Regeln dieses erste Meldepflichtversäumnis nicht sanktioniert werden kann?
(mal abgesehen davon, dass das nach § 33 SGB X ohnehin nicht möglich wäre.)

Und ist es richtig, dass auf Grund der nun wieder möglichen 30%-Sanktionen dagegen auch wieder einstweilge Rechtschutzverfahren (eA, aW) möglich wären?
Oder hat sich da auch was geändert?



Zur Vorgeschichte (die auch hier im Forum besprochen wurde und die ich verlinken wollte, bin dafür aber zu blöd):
Ich bin seit zig Jahren ,,Kunde" beim Jobcenter.
Bei meinem ersten Termin bei diesem damals neuen Sachbearbeiter wollte dieser mich wohl auch schon veräppeln (= Einladung ohne RFB, anschließend aber behauptet ich wäre trotz schriftlicher RFB nicht erschienen.)
Zwei Termine später war er angeblich nicht da (das Fenster in der Bürotür war aber von Innen mit einer Jacke verhangen) und es gab eine Auseinandersetzung mit seiner ,,Vertretung", die bei mir in eine mittelgradige Depression führte.
Nach Hinzuziehung der Geschäftsführung bin ich nun wieder bei dem eigentlichen Sachbearbeiter.
Bei dem dann folgenden Termin vor einem halben Jahr saß allerdings die ,,Vertretung" mit in seinem Büro
(ich bin erst rein, als die raus war).
Es wurde vereinbart, dass die mich 6 Monate in Ruhe lassen, damit ich aus der Depri rauskomme.

Nun habe ich den Verdacht, dass auch dieses Zeitreise-Ding wieder irgendeine Falle ist...
Titel: Aw: Muss ich da hin und wenn ja, wie ?? (Leider keine Scherzfrage)
Beitrag von: Sheherazade am 29. September 2026, 18:23:30
Zitat von: LieschenMülller am 29. September 2026, 17:44:34Nun habe ich den Verdacht, dass auch dieses Zeitreise-Ding wieder irgendeine Falle ist...

Das ist nur Blödheit vom Ersteller der Einladung, keine Falle. Was soll daran eine Falle sein? Du kannst jetzt nachfragen, was das soll oder einfach ignorieren bis die sich wieder melden. Man kann da noch nicht mal erraten, welches Datum gemeint sein könnte. Als Nachweis hast du ja das Schreiben.
Titel: Aw: Muss ich da hin und wenn ja, wie ?? (Leider keine Scherzfrage)
Beitrag von: Dwight Manfredi am 29. September 2026, 20:02:53
Eine Einladung zu einem Meldetermin nach § 59 SGB II in Verbindung mit § 309 SGB III ist ein sogenannter Verwaltungsakt. Damit dieser rechtlich bindend ist, muss er inhaltlich hinreichend bestimmt sein § 33 SGB X. Ein falsches Datum z. B. ein Tag, der bereits in der Vergangenheit liegt, oder ein offensichtlich falsches Jahr macht die Einladung fehlerhaft. Da du den Termin aufgrund des Fehlers der Behörde gar nicht ordnungsgemäß wahrnehmen kannst, liegt kein schuldhaftes Meldeversäumnis vor.
Also Anhörungsbogen abwarten und dann Foto oder eine Kopie des fehlerhaften Briefes inklusive des Briefumschlags, falls der Poststempel wichtig ist als Beweis für die Unterlagen.