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Hilfebereich => Fragen und Antworten zum Bürgergeld (ehem. Hartz IV/ALG II) => Thema gestartet von: SarahBonn am 30. September 2026, 17:30:36

Titel: Zusammenzug
Beitrag von: SarahBonn am 30. September 2026, 17:30:36
Hallo zusammen,

ich bekomme derzeit ergänzend zu meinem Einkommen eine Aufstockung vom Jobcenter. Nun überlege ich, mit meinem neuen Partner zusammenzuziehen. Wir sind allerdings erst seit relativ kurzer Zeit zusammen.

Mir ist wichtig, dass mein Partner nicht finanziell für mich aufkommen muss. Deshalb würde ich gerne wissen, wie das in dieser Situation beim Jobcenter gehandhabt wird.

Wird sein Einkommen direkt bei meinem Leistungsanspruch berücksichtigt, nur weil wir zusammenziehen? Oder gibt es gerade bei einer noch relativ frischen Beziehung eine Möglichkeit, dass ich weiterhin meine Aufstockung bekomme und sein Einkommen nicht bzw. nicht vollständig angerechnet wird?

Ich habe Sorge, dass mir durch seinen Verdienst am Ende ungefähr 400 € monatlich fehlen und er dadurch indirekt für mich aufkommen müsste.

Hat jemand Erfahrungen mit einem solchen Fall oder kann mir erklären, worauf es für das Jobcenter bei einem Zusammenzug mit einem neuen Partner ankommt?

Danke euch!
Titel: Aw: Zusammenzug
Beitrag von: Kopfbahnhof am 30. September 2026, 17:38:10
Zitat von: SarahBonn am 30. September 2026, 17:30:36Oder gibt es gerade bei einer noch relativ frischen Beziehung eine Möglichkeit, dass ich weiterhin meine Aufstockung bekomme und sein Einkommen nicht bzw. nicht vollständig angerechnet wird?

Es gibt ein sogenanntes Probejahr.

In diesem Jahr darf das JC noch keine Bedarfsgemeinschaft aus euch machen.
Man muss es denen aber oft sehr deutlich klar machen.
Aber die KdU werden auf beide aufgeteilt.

Ab dem zweiten Jahr gilt man als BG.

Anders kann es sein, wenn ihr schon gemeinsame Kinder habt oder gemeinsame Konten.
Dann gilt das Probejahr nicht.
Titel: Aw: Zusammenzug
Beitrag von: SarahBonn am 30. September 2026, 18:25:31
Das hört sich gut an. Sind die denn da sehr streng? Wollen die dafür irgendwelche Beweise? Und wenn ja, in welcher Form?

Kinder haben wir nicht und gemeinsames Konto auch nicht