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Hilfebereich => Fragen und Antworten zum Bürgergeld (ehem. Hartz IV/ALG II) => Thema gestartet von: Unwissender am 05. Oktober 2026, 08:58:15

Titel: WBW Kontoauszüge für ein Jahr
Beitrag von: Unwissender am 05. Oktober 2026, 08:58:15
Da in letzter Zeit (in meinem Bekanntenkreis)immer öfter die Auszüge für ein ganzes Jahr verlangt werden, wollte ich wissen, ob das zulässig ist und wenn nicht, was man machen kann!  :weisnich:

Schließlich heisst es in dem Schreiben vom JC, das ohne die Angeben der Antrag nicht bearbeitet werden kann!
Titel: Aw: WBW Kontoauszüge für ein Jahr
Beitrag von: Dwight Manfredi am 05. Oktober 2026, 09:33:02
Dazu müsste man wissen aus welchen Gründen die mehr verlangen als die üblichen 3 Monate.
6 Monate Zulässig bei Selbstständigen, Aufstockern oder Personen mit stark schwankendem Einkommen.
12 Monate oder länger Nur zulässig, wenn ein konkreter Verdacht auf Leistungsmissbrauch, sozialwidriges Verhalten oder unvollständige Angaben im Raum steht. Das Jobcenter muss diesen Verdacht bzw. die Anforderung schriftlich begründen.
Titel: Aw: WBW Kontoauszüge für ein Jahr
Beitrag von: Kopfbahnhof am 05. Oktober 2026, 17:00:44
Zitat von: Unwissender am 05. Oktober 2026, 08:58:15)immer öfter die Auszüge für ein ganzes Jahr verlangt werden, wollte ich wissen, ob das zulässig ist

Ohne begründeten Verdacht, ganz klar Nein.

Wenn die 12 Monate haben wollen, müssen sie auch eine konkrete Begründung dafür mitliefern, warum.

Wenn es also um einen ganz normalen WBA geht, dann einfach nur die 3 Monate nachweisen.