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Aktuelles zum Bürgergeld => Aktuelle Nachrichten => Thema gestartet von: selbiger am 05. Oktober 2026, 11:51:58

Titel: Wie viel Bankguthaben darf ich haben, wenn ich Grundsicherung beantragen möchte?
Beitrag von: selbiger am 05. Oktober 2026, 11:51:58
Wer Grundsicherung beantragen möchte, muss nicht erst sein gesamtes Konto leeren. Ein bestimmter Betrag bleibt als sogenanntes Schonvermögen geschützt und darf für unerwartete Ausgaben, notwendige Anschaffungen oder persönliche Rücklagen behalten werden.

https://www.gegen-hartz.de/news/wie-viel-bankguthaben-darf-ich-haben-wenn-ich-grundsicherung-beantragen-mchte

das ist ein klarrer beweis seit 2005..das es gewolt ist bg empfänger in armut zu halten..somit sind sie formbarer wenn man sie in abhängigkeit hält.. :wand:
Titel: Aw: Wie viel Bankguthaben darf ich haben, wenn ich Grundsicherung beantragen möchte?
Beitrag von: Thomas69 am 05. Oktober 2026, 12:48:34
Ab 50 Jahre 20 000 €. Musste etwas damals etwas abheben damit es passt. Mann muss auch aufpassen bei den monatlichen Zahlungen das es nicht drüber kommt.
Titel: Aw: Wie viel Bankguthaben darf ich haben, wenn ich Grundsicherung beantragen möchte?
Beitrag von: selbiger am 05. Oktober 2026, 13:20:11
Zitat von: Thomas69 am 05. Oktober 2026, 12:48:34Ab 50 Jahre 20 000 €. Musste etwas damals etwas abheben damit es passt. Mann muss auch aufpassen bei den monatlichen Zahlungen das es nicht drüber kommt.


ja bei bg..aber nicht sgb 12..schlimm wie sich die dinge hier entwickeln..
Titel: Aw: Wie viel Bankguthaben darf ich haben, wenn ich Grundsicherung beantragen möchte?
Beitrag von: Sheherazade am 05. Oktober 2026, 14:10:35
Zitat von: selbiger am 05. Oktober 2026, 13:20:11schlimm wie sich die dinge hier entwickeln..

Verstehe ich nicht. Meinst du, man darf jetzt im SGB12 zuviel Schonvermögen haben? Ich finde die Entwicklung diesbezüglich nicht schlimm, immerhin 4 Mal so viel Schonvermögen wie vor 9 Jahren.

Das Schonvermögen (der Freibetrag für kleinere Barbeträge oder sonstige Geldwerte) im SGB XII (Sozialhilfe / Grundsicherung im Alter und bei Erwerbsminderung) hat sich historisch wie folgt entwickelt:
• Seit dem 1. Januar 2023 bis heute (2026): 10.000 Euro für jede volljährige Person (zuvor gab es eine Unterscheidung zwischen Alleinstehenden und Ehepartnern, mittlerweile gilt dieser Betrag einheitlich pro Person, also 20.000 Euro für Ehe- oder Lebenspartner).
• Vom 1. April 2017 bis 31. Dezember 2022: 5.000 Euro für Alleinstehende und 10.000 Euro für Paare.
• Vor dem 1. April 2017: Der Freibetrag lag davor sehr niedrig bei lediglich 2.600 Euro für Alleinstehende (bzw. 1.600 Euro je nach genauer Hilfeart) und 3.214 Euro für Ehepaare (bzw. 2.214 Euro).
Titel: Aw: Wie viel Bankguthaben darf ich haben, wenn ich Grundsicherung beantragen möchte?
Beitrag von: selbiger am 05. Oktober 2026, 14:50:45
Zitat von: Sheherazade am 05. Oktober 2026, 14:10:35Verstehe ich nicht. Meinst du, man darf jetzt im SGB12 zuviel Schonvermögen haben? Ich finde die Entwicklung diesbezüglich nicht schlimm, immerhin 4 Mal so viel Schonvermögen wie vor 9 Jahren.

nein..man darf ebend nicht viel haben..es währe nur gerecht dem agb12 wo sich viele unverschuldet befinden die schonvermögens grenzen dem sgb2 gleich zu tun..es sind immer indirekte abstrafungen für unverschuldete situationen in der sich leute befinden..es gibt sicherlich auch die es verschuldet haben..aber das ist nicht die regel.was meinst du wovon sollen die sich vorsogre leisten..?das währe einer von zig punkten warum sich sehr viele zb keine vorsorge leisten könen..wen man bürger auf oberlippe unterlippe hält..das denoch runter treten ist da eher kontraproduktiv..