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Hilfebereich => Fragen und Antworten zum Bürgergeld (ehem. Hartz IV/ALG II) => Thema gestartet von: Peter_Lustig am 06. Oktober 2026, 17:59:26

Titel: Nebenkostenabrechnung: Nachzahlung und Erhöhung - droht Ärger?
Beitrag von: Peter_Lustig am 06. Oktober 2026, 17:59:26
Hallo zusammen,

heute flatterte meine Nebenkostenabrechnung ins Haus, die es in sich hat. Vorab, mein Vermieter ist eine Genossenschaft, daher gehe ich davon stark aus, dass hier alles mit rechhten Dingen zu geht.

Bisher zahlte ich an NK 89,00 €. Nun werden es 115,00 €. Dazu eine happige Nachzahlung von über 300 €. Soweit die Zahlen.

Ich wohne als Single in einer 45,5qm-Wohnung.
Die Miete war bisher: 287 Grund + 89€ NK = 376
Die Grundmiete bleibt: 287 Grund + 115 NK = 402

Laut Tacheles ist in meiner Kommune die KdU wiefolgt ab 2025:
7,09 € Grund pro qm und 2,23 NK pro qm
Dies würde für meine 45,5 qm bedeuten: 322,95 Grund + 101,46 NK = 424,06

Zusammengerechnet bin ich mit meinen 402 € also im grünen Bereich.
Wenn ich aber Grund und NK einzeln rechne, bin ich bei Nk um grob 13,50 € drüber.

Zum einen: für die NK kann ich doch nichts
Zum anderen: Brutto kalt wäre doch alles ok.

Oder könnte sich das JC quer stellen?

Danke
Titel: Aw: Nebenkostenabrechnung: Nachzahlung und Erhöhung - droht Ärger?
Beitrag von: Sheherazade am 06. Oktober 2026, 18:24:53
Da ist alles im grünen Bereich, wenn deine Bruttokaltmiete (Grundmiete + kalte Nebenkosten) innerhalb der Angemessenheit liegt. Reiche die Nebenkostenabrechnung ein und gut ist es. Deine Nebenkosten haben sich um genau den Betrag erhöht, den du für das vergangene Abrechnungsjahr nachzahlen musst, 25€ im Monat, ist eben alles teurer geworden.
Titel: Aw: Nebenkostenabrechnung: Nachzahlung und Erhöhung - droht Ärger?
Beitrag von: Harald53 am 06. Oktober 2026, 18:37:29
Zitat von: Peter_Lustig am 06. Oktober 2026, 17:59:26Zum einen: für die NK kann ich doch nichts
Danke
Die Nebenkosten entstehen unter anderem aus deinem Verbrauch von Warmwasser/Heizung.
Am besten mal in deinen letzten Bewilligungsbescheid schauen, dort steht drin bis zu welcher Verbrauchshöhe deine Nebenkosten übernommen werden.

Aber selbst wenn man mal drüber ist passiert nicht gleich was, zumindest hier nicht, kann natürlich von Region zu Region oder von SB zu SB unterschiedlich sein.

Ich hab im Jahr 2024 über 1000kWh mehr verbraucht an Warmwasser/Heizung als "erlaubt". Gem. Bewilligungsbescheid werden für einen Single 5600kWh übernommen.
Es kam dann ein Schreiben vom JC das "ausnahmsweise" für das Jahr 2024 auch der erhöhte Verbrauch übernommen wird.
Beim nächsten mal muss ich dann aber antelig die Nachzahlung aus dem Regelsatz mit finanzieren hieß es.

Und dieses Jahr kam die Abrechnung für 2025, auch wieder 600kWh mehr als erlaubt aber man hat es wieder "ausnahmsweise" übernommen.

Also von daher brauchste wahrscheinlich keine Panik haben wenn du mal etwas über deinem vorgesehenen Verbrauch liegst.
Titel: Aw: Nebenkostenabrechnung: Nachzahlung und Erhöhung - droht Ärger?
Beitrag von: Peter_Lustig am 06. Oktober 2026, 20:13:51
Zitat von: Harald53 am 06. Oktober 2026, 18:37:29Die Nebenkosten entstehen unter anderem aus deinem Verbrauch von Warmwasser/Heizung.

Falsch - bei mir. ich habe einen Gastherme im Bad mit der ich sowohl heize als auch Warmwasser erzeuge.