Guten Tag!
Seit ungefähr einem Jahr beziehe ich Bürgergeld. Da ich noch unter 25 Jahren alt bin und bei meinem Vater wohne, bilde ich mit ihm eine Bedarfsgemeinschaft und somit werden meine Leistungen abhänging von seinem Einkommen eingeschränkt.
Nun habe ich herausgefunden, dass wenn mein Vater nicht mehr als hilfebedürftig im Sinne des Bürgergelds gilt und gleichzeitig mich nicht finanziell unterstützt, so kann das Jobcenter meinen persönlichen Regelbedarf nicht mehr kürzen.
Würde mein Vater beispielsweiße Wohngeld beantragen, so hätte er keinen Anspruch auf Bürgergeld, würde keine Bedarfsgemeinschaft mit mir bilden und sein Einkommen könnte nicht mehr auf mich übertragen werden. Dann müsste man noch widerlegen, dass ich finanzielle Unterstützung von ihm bekomme und mein Regelbedarf würde mir ungekürzt zustehen.
Da ich mich mit der Materie wenig auskenne, wollte ich eigentlich nur nachfragen, ob ich das richtig verstanden habe und ob es auch nur theoretisch möglich ist, diesen Weg zu gehen? Bzw. ob ich auch nur irgendetwas tun kann, da mit den Gehaltserhöhungen meines Vaters mir immer weniger übrig bleibt. Persönliche Erfahrungen würde ich auch gern nachlesen.
Viele Grüße
Zitat von: 232323 am 12. Oktober 2026, 12:30:19Nun habe ich herausgefunden, dass wenn mein Vater nicht mehr als hilfebedürftig im Sinne des Bürgergelds gilt und gleichzeitig mich nicht finanziell unterstützt, so kann das Jobcenter meinen persönlichen Regelbedarf nicht mehr kürzen.
So die Theorie. Dazu habe ich eine Frage: Hätte dein Vater denn überhaupt Anspruch auf Wohngeld für 50% der Miete?
Sozialleistungen sind nachrangig. Wenn dein Vater durch sein gestiegenes Gehalt und eventuell durch die Beantragung von Wohngeld seinen eigenen Bedarf komplett selbst decken kann, fällt er aus dem Bürgergeld-Bezug heraus. Fällt dein Vater aus dem Bürgergeld heraus, bildet er mit dir keine Bedarfsgemeinschaft mehr. Stattdessen entsteht automatisch eine Haushaltsgemeinschaft.
Bei einer Haushaltsgemeinschaft vermutet das Gesetz automatisch, dass Verwandte sich gegenseitig finanziell unterstützen. Das Jobcenter wird daher standardmäßig versuchen, das Einkommen deines Vaters über bestimmten Freibeträgen weiterhin bei dir anzurechnen.
Eine eigene Ausbildungs- oder Arbeitsaufnahme wäre der sicherste Weg da rauszukommen.