Wer eine Erwerbsminderungsrente bezieht und daneben arbeitet, soll 2027 mehr verdienen können, ohne dass die Rente allein wegen des Einkommens gekürzt wird. Grundlage ist die vom Bundeskabinett am 7. Oktober 2026 beschlossene Sozialversicherungsrechengrößen-Verordnung für 2027. Danach soll die monatliche Bezugsgröße von derzeit 3.955 Euro auf 4.130 Euro steigen.
https://www.gegen-hartz.de/news/erwerbsminderungsrente-2027-hoehere-hinzuverdienstgrenzen-geplant
um diese summen zu verdienen..muss man vollzeit arbeiten..und einen relativ guten lohn über mindestlohn bekommen..für mich klingt das auch son bissel wie..so werden wir sehen werd diese möglichkeiten ausschöpft..und sehen daran das dieser mehr wie 3h täglich arbeiten kann..so können wir all denen die erwerbsminderungsrente wieder streichen..
Zitat von: selbiger am 13. Oktober 2026, 07:52:04mehr wie 3h täglich arbeiten kann..so können wir all denen die erwerbsminderungsrente wieder streichen..
Natürlich sollte man dann wieder streichen und zwar komplett. Entweder ich kann arbeiten oder nicht.
Zitat von: Dwight Manfredi am 13. Oktober 2026, 09:08:05Natürlich sollte man dann wieder streichen und zwar komplett. Entweder ich kann arbeiten oder nicht.
ja aber muss man den so von hinten herangehen um genau diese leute herausszufiltern.??hoffnungen sähen wo keine sind..geh aufs eis..es ist dick genug..vertraue mir..
Zitat von: selbiger am 13. Oktober 2026, 07:52:04und sehen daran das dieser mehr wie 3h täglich arbeiten kann..so können wir all denen die erwerbsminderungsrente wieder streichen..
Das nennt man dann eine Last weniger im Rentenpool.