Hallo mein Bekannter, bekommt trotz Au und Pflege Grad 3 Einladung zum JC. Sie möchten ihn in die vorzeitige Rente schicken ( die es auch für Menschen gibt wenn er einen Anspruch hat, den er nicht hat die Rente nehmen kann)
Nun will das JC mit ihn über seine Gesu ndheitlichen Probleme reden und Einschaltung zum ärztlichen Dienst und drohen mit Einstellung der Leistung.
Und verlangen eine Wege Unfähigkeit Bescheinigung wenn er weiterhin Au ist.
Nach meinem Kenntnis ist Au ein wichtiger Grund
Was kann er tun? Er möchte nicht früh verrentet werden
Zitat von: Bimimaus5421 am 13. Oktober 2026, 10:50:14Was kann er tun? Er möchte nicht früh verrentet werden
Nicht viel. Die gesetzliche Schutzregel gegen Zwangsverrentung § 12a SGB II läuft am 31. Dezember 2026 aus. Ab dem 1. Januar 2027 dürfen Jobcenter rein rechtlich Bezieher von Grundsicherungsgeld ehemals Bürgergeld ab 63 Jahren wieder dazu drängen, eine vorzeitige Altersrente mit Abschlägen in Anspruch zu nehmen.
Zitat von: Dwight Manfredi am 13. Oktober 2026, 11:32:46Zitat von: Bimimaus5421 am 13. Oktober 2026, 10:50:14Was kann er tun? Er möchte nicht früh verrentet werden
Nicht viel. Die gesetzliche Schutzregel gegen Zwangsverrentung § 12a SGB II läuft am 31. Dezember 2026 aus. Ab dem 1. Januar 2027 dürfen Jobcenter rein rechtlich Bezieher von Grundsicherungsgeld ehemals Bürgergeld ab 63 Jahren wieder dazu drängen, eine vorzeitige Altersrente mit Abschlägen in Anspruch zu nehmen.
Danke die Schutz Regel kenne ich. Die gilt ja noch diese Jahr
Die Frage ist ja auch was soll der Äd feststellen und all das ist dem JC bekannt die DRV lädt nur zur Begutachtung ein wenn sie den Auftrag vom JC bekommen
Ich verstehe es so dazu muss doch mein Bekannter sein ok geben ohne den können sie doch gar nicht zum Äd schicken und seit wann ist der Sb Arzt?
Es gilt die Schweigepflicht
Die Krankheiten gehen dem Sb nix an
Ich schätze es geht darum nur die Leistungen zu Versagen
Das komische ist das in der Melde Aufforderung drine steht zwei melde Termine die mein bekannter gar nicht erhalten hat
Ein Sachbearbeiter ist kein Arzt und hat absolut kein Recht, medizinische Diagnosen zu erfahren.
Dass das Jobcenter mit der Leistungseinstellung droht und zwei verpasste Termine erfindet, die nie angekommen sind, ist eine bekannte, wenn auch extrem unfaire Einschüchterungstaktik. Es riecht hier stark danach, dass das JC einen Vorwand sucht, um die Leistungen wegen fehlender Mitwirkung zu versagen.
Die Weiterleitung zum ÄD hierzu braucht das JC keine Erlaubnis. Nach § 44a SGB II ist das Jobcenter sogar verpflichtet, den ÄD einzuschalten, wenn jemand sehr lange AU ist, um festzustellen, ob die Person überhaupt noch erwerbsfähig ist also mind. 3 Stunden am Tag arbeiten kann.
Die Schweigepflichtentbindungen und der Gesundheitsfragebogen hierfür braucht das JC zwingend das OK deines Bekannten. Das Ausfüllen des Fragebogens und das Unterschreiben der Schweigepflichtentbindungen sind absolut freiwillig.
Die Untersuchung selbst wenn der ÄD ihn zu einer persönlichen Begutachtung einlädt, muss dein Bekannter dort hingehen das gehört zur gesetzlichen Mitwirkungspflicht.
Bimimaus5421
Zitat von: Bimimaus5421 am 13. Oktober 2026, 10:50:14Nun will das JC mit ihn über seine Gesu ndheitlichen Probleme reden und Einschaltung zum ärztlichen Dienst und drohen mit Einstellung der Leistung.
Wenn keine medizinische Stellungsnahme vom JC/AfA o. RV Träger vorliegt dann sollte er den Termin wahrnehmen.
Allerdings kann er dem SB sagen was das JC eh schon weiß solange nichts neues dazugekommen ist und damit hat sich das Mitteilen von Gesundheitssachen erledigt. Danach hat der SB die Neugier einzustellen (Klappe halten) und die Amtsärztliche Untersuchung anzuleiern.
Bei Leistungseinstellung gleich mit Beschwerde und Anzeige drohen
das fällt ja schon unter Nötigung die er (tatsächlich?) schriftlich hat.
Zitat von: Bimimaus5421 am 13. Oktober 2026, 10:50:14Und verlangen eine Wege Unfähigkeit Bescheinigung wenn er weiterhin Au ist.
Das geht auch nicht so ohne weiteres aber da fehlt der Werdegang dahinter. s. Anhang
Zitat von: Dwight Manfredi am 13. Oktober 2026, 13:25:50Das Ausfüllen des Fragebogens und das Unterschreiben der Schweigepflichtentbindungen sind absolut freiwillig.
Das war einmal. Heutzutage kann wegen fehlender Mitwirkung eingestellt werden.
MfG FN
Zitat von: Dwight Manfredi am 13. Oktober 2026, 11:32:46Ab dem 1. Januar 2027 dürfen Jobcenter rein rechtlich Bezieher von Grundsicherungsgeld ehemals Bürgergeld ab 63 Jahren wieder dazu drängen, eine vorzeitige Altersrente mit Abschlägen in Anspruch zu nehmen.
Aber eben erst ab Januar, sollte diese Regelung nicht doch verlängert werden.
Bis dahin ist noch gar nichts zu tun.
Zitat von: Fettnäpfchen am 13. Oktober 2026, 13:51:03Das war einmal. Heutzutage kann wegen fehlender Mitwirkung eingestellt werden.
Aber nicht, wenn man das nur gegenüber dem JC verweigert.
Man kann das auch beim med. Dienst oder der RV machen.
Dort ist man dann allerdings zur Mitwirkung verpflichtet, auch gegenüber dem JC.
Wenn die einen dazu auffordern, dort hinzugehen.