Ich habe hier einen Arbeitgeber, der immer weiter merkwürdige Zufallsstörungen produziert. Es sieht so aus, als wolle der Arbeitgeber, daß ich von selbst kündige. In der Arbeitsstelle hatte der Arbeitgeber die Kollegen dazu gebracht, lauter gemachte Geräusche zu produzieren, um mein Wohlbefinden zu verschlechtern. Im HomeOffice hat er die Kollegen dazu gebracht, immer weiter Fragen nicht zu beantworten, so daß sich mein Wohlbefinden verschlechtert und sich meine Arbeiten künstlich in die Länge ziehen. Ich würde den Arbeitgeber ganz gerne von selbst kündigen.
Über eine längere Zeit dachte ich, daß ich einen fehlerhaften Arbeitgeber einfach so kündigen könne. Mit einer Sperrzeit oder Sanktion sei es danach aber auch erledigt. Jetzt habe ich vom "Ersatzanspruch nach § 34" erfahren. Hier heißt es auf einmal, daß für ein- und das selber Vergehen, in diesem Fall "Eigene Kündigung ohne Grund" nicht nur eine Sanktion/Sperrzeit verhängt werden könne, sondern auch gleichzeitig schwerwiegendes sozialwidriges Verhalten vorgeworfen werden kann. Dann könne das komplette Bürgergeld/CDU Grundsicherung viel später auf einen Zug zurückverlangt werden. Mit Erschrecken lese ich auch einzelne Urteile, wo bei jemand tatsächlich Ersatzanspruch nach § 34 benutzt wurde, und das, weil die Angabe wie "unangenehmes Mobbing-Artiges Verhalten, schlechtes Arbeitsklima, ekelhafte Arbeitskollegen" offensichtlich noch nicht Mobbing genug war.
Was meint ihr dazu? Wie oft kommt so ein Ersatzanspruch nach § 34 vor? Wieso erfahre ich davon erst jetzt?
Kann ich jetzt etwa gar nicht einfach so kündigen? Mir die Arbeitsstelle in Ruhe so zu suchen, ohne mich wärend der Bewerbungsgespräche noch auf einen unangenehmen Arbeitgeber zu konzentrieren, wäre für mich besser.
Hier die beiden Fälle:
https://voris.wolterskluwer-online.de/browse/document/82c9ef75-aaac-404a-8184-1ec93ddc1b4f
https://www.landesrecht-hamburg.de/bsha/document/NJRE001413181
Ich verstehe nicht, warum es in den beiden Fällen nicht mit einer einzelnen Sanktion getan war.