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Hilfebereich => Fragen und Antworten zum Bürgergeld (ehem. Hartz IV/ALG II) => Thema gestartet von: ReGa741 am 22. Oktober 2026, 09:28:17

Titel: § 42 SGB Vorschuss bei WBA? Gegeben?
Beitrag von: ReGa741 am 22. Oktober 2026, 09:28:17
Hallo,

ich habe vor 4 Wochen meinen WBA eingereicht für BWZ ab November 2026, unter anderem mit neuer Bankverbindung ab November, ebenso mit Gehaltsnachweisen. Vor einer Woche dann noch von selbst aus fehlende Gehaltsnachweise nachgereicht, die BK-Abrechnung nachgereicht, etc., ohne, dass das JC danach fragte, weil ich wusste, dass diese Dokumente noch nicht verfügbar waren bei Antragssstellung vor 4 Wochen aber mit dazu gehören werden.

Bisher kam vom JC nur ein Infobrief, dass man die neue Bankverbindung aufgenommen hat, bisher sonst gar nichts, also kein "alles gut, wird bearbeitet" und auch kein "wir brauchen noch das und das".

Könnte hier ein Antrag auf Vorschuss § 42 SGB I greifen?

Dieser wird ja nur gewährt, wenn ein Anspruch "dem Grunde nach besteht", wie es heißt.

Doch vom JC habe ich ja noch gar nichts erhalten, dass man bspw. noch das und das und das braucht um zu überprüfen, ob überhaupt ein Anspruch besteht oder aber dass er besteht, die Höhe aber noch unklar ist.

Also Antrag stellen, obwohl ich gar nicht weiß, wo der Schuh drückt beim JC bzw. wie die Lage ist?
Titel: Aw: § 42 SGB Vorschuss bei WBA? Gegeben?
Beitrag von: Sheherazade am 22. Oktober 2026, 09:44:09
Zitat von: ReGa741 am <strong>Heute</strong> um 09:28:17Könnte hier ein Antrag auf Vorschuss § 42 SGB I greifen?

Wenn überhaupt, dann erst ab Anfang November.
Titel: Aw: § 42 SGB Vorschuss bei WBA? Gegeben?
Beitrag von: ReGa741 am 22. Oktober 2026, 09:45:49
Zitat von: Sheherazade am <strong>Heute</strong> um 09:44:09
Zitat von: ReGa741 am <strong>Heute</strong> um 09:28:17Könnte hier ein Antrag auf Vorschuss § 42 SGB I greifen?

Wenn überhaupt, dann erst ab Anfang November.

Warum erst ab Anfang November, wenn es jetzt so aussieht, als ob es länger dauert? Immerhin hat das JC nach Antragstellung noch immer einen Monat Zeit, den Vorschuss auszuzahlen. Und dann bin ich garantiert in Verzug, was die Miete angeht.

Oder schriftlich anfragen beim JC, wie lange es noch dauert, ob alles gut ist, Antwort abwarten von denen und dann einen Antrag stellen? Dann ist bestimmt schon Dezember.
Titel: Aw: § 42 SGB Vorschuss bei WBA? Gegeben?
Beitrag von: Sheherazade am 22. Oktober 2026, 10:31:42
Zitat von: ReGa741 am <strong>Heute</strong> um 09:45:49Warum erst ab Anfang November

Weil erst nachweislich der Anspruch besteht, wenn am 1. November um 0 Uhr keine Leistung bei dir angekommen ist.

Du könntest allerdings persönlich, telefonisch oder per Email/Onlinedienst nachfragen, wie der Bearbeitungsstand des WBA ist.