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Hilfebereich => Fragen und Antworten zum Bürgergeld (ehem. Hartz IV/ALG II) => Thema gestartet von: Denise_BY am 24. Oktober 2026, 12:31:15

Titel: erforderlicher Umzug / Angemessenheit der neuen Wohnung / Genehmigung
Beitrag von: Denise_BY am 24. Oktober 2026, 12:31:15
Ich habe von meinem Vermieter eine Kündigung wegen Eigenbedarfs erhalten und einen Beratungstermin mit dem Mieterbund vereinbart. Ergebnis: Kündigung ist rechtlich in Ordnung.

Daraufhin habe ich beim Jobcenter um einen Termin gebeten weil ich Fragen zum Umzug hatte. (Kündigung habe ich vorgelegt; Erfoderlichkeit des Umzuges wurde natürlich anerkannt.) Dabei habe ich fleißig mitgeschrieben, den Zettel in die Jacke gesteckt und die Jacke am nächsten Tag mitsamt dem Zettel gewaschen :-(

Deshalb bitte ich zur Sicherheit um Bestätigung dass ich mir die Auskünfte des JC-Mitarbeiters richtig gemerkt habe (oder eben um eine Korrektur wenn das nicht so sein sollte):


1. die neue Wohnung darf teurer sein als die bisherige (bis zur Angemessenheitsgrenze), weil der Umzug erfoderlich ist

2. wenn ich eine Wohnung finde bei der die Bruttokaltmiete über der Angemessenheitsgrenze liegt, genehmigt das Jobcenter den Umzug in diese Wohnung nicht. Ich darf zwar diese Wohnung mieten, erhalte aber nur den angemessenen Maximal-Betrag und muss die Differenz zur tatsächlichen Miete selber zahlen. In diesem Fall erhalte ich künftig auch keine Nebenkostennachzahlungen erstattet.

3. wenn ich ohne vorherige Zusicherung des JC umziehe, also einfach einen Mietvertrag unterschreibe und dies dem JC erst hinterher mitteile, übernimmt das JC trotzdem die neue Miete bis zur Angemessenheitsgrenze, weil der Umzug ja erfoderlich war. Weil aber keine Zustimmung vorlag, übernimmt das JC keine Umzugskosten und keine Kaution

4. All das gilt auch, sollte ich in den Zuständigkeitsbereich eines anderen Jobcenters ziehen. Höhere Miete muss auf jeden Fall bis zur Angemessenheitsgrenze übernommen werden, weil der Umzug wegen Eigenbedarfs des Vermieters ja erfoderlich war.

Habe ich mir das so richtig gemerkt?

Vielen Dank schon mal für Eure Hilfe!
Titel: Aw: erforderlicher Umzug / Angemessenheit der neuen Wohnung / Genehmigung
Beitrag von: Sheherazade am 24. Oktober 2026, 12:51:04
Im großen und ganzen hast du dir das richtig gemerkt. Bei Nr. 2 fehlt noch, dass in dem Fall auch keine Umzugskoten gezahlt werden vom Jobcenter.

Ich verstehe aber diesen Satz nicht
Zitat von: Denise_BY am 24. Oktober 2026, 12:31:15Weil aber keine Zustimmung vorlag, übernimmt das JC keine Umzugskosten und keine Kaution

Oder sollte das "weil" ein "wenn" sein?
Titel: Aw: erforderlicher Umzug / Angemessenheit der neuen Wohnung / Genehmigung
Beitrag von: Denise_BY am 24. Oktober 2026, 18:33:46
Das war grammatikalisch / stilistisch unsauber formuliert von mir, sorry dafür. Genau so war es gemeint.
(Wobei: der Umzugskot ist aber auch nicht schlecht. Ich hoffe es fällt nicht allzu viel davon an , grins!)

Vielen Dank für die Antwort!
Titel: Aw: erforderlicher Umzug / Angemessenheit der neuen Wohnung / Genehmigung
Beitrag von: Sheherazade am 24. Oktober 2026, 18:36:13
 :lachen:  Hab ich gar nicht gesehen.
Titel: Aw: erforderlicher Umzug / Angemessenheit der neuen Wohnung / Genehmigung
Beitrag von: Fettnäpfchen am 25. Oktober 2026, 10:32:33
Denise_BY

Zitat von: Denise_BY am 24. Oktober 2026, 12:31:15Dabei habe ich fleißig mitgeschrieben, den Zettel in die Jacke gesteckt und die Jacke am nächsten Tag mitsamt dem Zettel gewaschen :-(
Ratgeber Umzug (http://hartz.info/index.php?topic=24.0)

MfG FN