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Ratgeber, Beispielschreiben, Formulare, Gesetze, Weisungen, Urteile => Beispielschreiben => Thema gestartet von: Wolf27 am 15. September 2010, 16:22:05

Titel: Terminabsage an ARGE für schulpflichtiges minderjähriges Kind
Beitrag von: Wolf27 am 15. September 2010, 16:22:05
Hallo Eltern,

das Problem ist bekannt und taucht immer wieder auf: Sobald Jugendliche das 14. oder 15. Lebensjahr vollendet haben, erhalten diese i. d. R. ein Einladungsschreiben der ARGEn/JobCenter, um die berufliche Zukunft zu besprechen. Da ein Eingliederungsversuch in Arbeit während der Schulpflicht allerdings völlig sinnfrei ist, hier mal ein Vordruck für eine Erwiderung.

===Beginn Beispiel===

Absender Erziehungsberechtigter

Anschrift ARGE

Datum

Ihr Schreiben vom xx.xx.2010
- Einladung meiner Tochter / meines Sohnes zu einem Gesprächstermin -

Sehr geehrte Damen und Herren,

zu Ihrem o. g. Schreiben, hier eingegangen am xx.xx.2010, nehme ich als Erziehungsberechtigte/r wie folgt Stellung:

Als Erziehungsberechtigte/r weise ich Sie darauf hin, dass meine minderjährige Tochter / mein minderjähriger Sohn [Vorname, Name] noch der Schulpflicht unterliegt. Sie / Er besucht zu der von Ihnen vorgegebenen Zeit den Schulunterricht und kann daher den Termin nicht wahrnehmen.

[Vorname] wird die Schule voraussichtlich bis zum Jahr X besuchen. Somit ist eine berufliche Vermittlung momentan nicht angezeigt. Als Anlage sende ich Ihnen in Kopie die Schulbescheinigung zur Kenntnisnahme.*

Mit freundlichen Grüßen

[Unterschrift]


Anlage

===Ende Beispiel===

Nichtzutreffende Textteile müssen natürlich entfernt werden, damit das Schreiben passt.  :zwinker:

* Sollte die aktuelle Schulbescheinigung bereits eingereicht worden sein, dann den folgenden Satz einsetzen:
Eine gültige Schulbescheinigung liegt Ihnen bereits nachweislich vor.