Hallo Eltern,
das Problem ist bekannt und taucht immer wieder auf: Sobald Jugendliche das 14. oder 15. Lebensjahr vollendet haben, erhalten diese i. d. R. ein Einladungsschreiben der ARGEn/JobCenter, um die berufliche Zukunft zu besprechen. Da ein Eingliederungsversuch in Arbeit während der Schulpflicht allerdings völlig sinnfrei ist, hier mal ein Vordruck für eine Erwiderung.
===Beginn Beispiel===
Absender Erziehungsberechtigter
Anschrift ARGE
Datum
Ihr Schreiben vom xx.xx.2010
- Einladung meiner Tochter / meines Sohnes zu einem Gesprächstermin -
Sehr geehrte Damen und Herren,
zu Ihrem o. g. Schreiben, hier eingegangen am xx.xx.2010, nehme ich als Erziehungsberechtigte/r wie folgt Stellung:
Als Erziehungsberechtigte/r weise ich Sie darauf hin, dass meine minderjährige Tochter / mein minderjähriger Sohn [Vorname, Name] noch der Schulpflicht unterliegt. Sie / Er besucht zu der von Ihnen vorgegebenen Zeit den Schulunterricht und kann daher den Termin nicht wahrnehmen.
[Vorname] wird die Schule voraussichtlich bis zum Jahr X besuchen. Somit ist eine berufliche Vermittlung momentan nicht angezeigt. Als Anlage sende ich Ihnen in Kopie die Schulbescheinigung zur Kenntnisnahme.*
Mit freundlichen Grüßen
[Unterschrift]
Anlage
===Ende Beispiel===
Nichtzutreffende Textteile müssen natürlich entfernt werden, damit das Schreiben passt. :zwinker:
* Sollte die aktuelle Schulbescheinigung bereits eingereicht worden sein, dann den folgenden Satz einsetzen:
Eine gültige Schulbescheinigung liegt Ihnen bereits nachweislich vor.