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Ratgeber, Beispielschreiben, Formulare, Gesetze, Weisungen, Urteile => Formulare, Gesetze, Weisungen, Urteile => Urteile des BSG => Thema gestartet von: Ottokar am 22. Februar 2009, 11:14:40

Titel: Kontoauszüge
Beitrag von: Ottokar am 22. Februar 2009, 11:14:40
Kontoauszüge
- Urteil vom 19.09.2008, Az. B 14 AS 45/07 R:
Die Forderung der Vorlage von Kontoauszügen der letzten 3 Monate sowohl bei Erst- als auch bei Wiederholungsanträgen ist zulässig ist.
Geschwärzt werden dürfen sensible Daten nach § 67 Abs 12 SGB X iVm § 67a Abs 1 Satz 2 SGB X, außer wenn "in auffälliger Häufung oder Höhe Beträge überwiesen werden".

- Urteil vom 19.02.2009 - B 4 AS 10/08 R
Die Forderung der Vorlage von Kontoauszügen der letzten 3 Monate sowohl bei Erst- als auch bei Wiederholungsanträgen ist zulässig ist.
Geschwärzt werden dürfen sensible Daten nach § 67 Abs 12 SGB X iVm § 67a Abs 1 Satz 2 SGB X, außer wenn "in auffälliger Häufung oder Höhe Beträge überwiesen werden".

- Urteil vom 14.05.2020, B 14 AS 7/19 R
Die Forderung der Vorlage von Kontoauszügen der letzten 3 Monate sowohl bei Erst- als auch bei Wiederholungsanträgen ist zulässig ist.
Geschwärzt werden dürfen sensible Daten nach § 67 Abs 12 SGB X iVm § 67a Abs 1 Satz 2 SGB X, außer wenn "in auffälliger Häufung oder Höhe Beträge überwiesen werden".
Das Jobcenter muss bei der Mitwirkungsaufforderung auf die Möglichkeiten der Schwärzung hinweisen, sonst ist diese rechtswidrig.
Kontoauszüge dürfen für die Dauer von 10 Jahren gespeichert werden.

siehe auch: Ratgeber Kontoauszüge (https://hartz.info/index.php?topic=1844.0)



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