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Ratgeber, Beispielschreiben, Formulare, Gesetze, Weisungen, Urteile => Formulare, Gesetze, Weisungen, Urteile => Urteile des BGH => Thema gestartet von: Ottokar am 07. November 2010, 14:14:44

Titel: Rückgaberecht bei Fernabsatzverträgen
Beitrag von: Ottokar am 07. November 2010, 14:14:44
- Urteil des BGH vom 03.11.2010, Az. VIII ZR 337/09:
Der Bundesgerichtshof hat hier erstmals eine Entscheidung zur Wertersatzpflicht eines Verbrauchers bei Widerruf eines Fernabsatzvertrags getroffen.
Einen Wertverlust, der allein aufgrund der Prüfung der Ware durch der Käufer zurückzuführen ist, muss der Verkäufer tragen. Der Kunde kann trotzdem den vollen Kaufpreis zurückverlangen.
Zur Begründung führte der BGH aus: Der Verbraucher soll nach Art. 6 der Richtlinie 97/7/EG (Fernabsatzrichtlinie) und der sie umsetzenden deutschen Regelung (§ 357 Abs. 3 S. 2 BGB) grundsätzlich Gelegenheit haben, die durch Vertragsabschluss im Fernabsatz gekaufte Ware zu prüfen und auszuprobieren, weil er die Ware vor Abschluss des Vertrags nicht sehen konnte. Dies schließt die Ingebrauchnahme ein, soweit sie zu Prüfzwecken erforderlich ist, selbst wenn sie zu einer Wertminderung der Ware führt. Eine davon abweichende bzw. diese Rechte einschränkende Regelung ist ungültig.