- Urteil vom 02.11.2007, Az. B 1 KR 38/ 06 R:
Wenn während einer Arbeitsunfähigkeit der ALG I Bezug endet und der Betroffene am Tag der ärztlich bescheinigten Arbeitsunfähigkeit grundsätzlich krankengeldberechtigt war, hat der Betroffene Anspruch auf volle 78 Wochen Krankengeld.