Hallo,
ich möchte etwas weitergegen.
Ich habe heute einen Neuen Personalausweis beantragt. Die Gebühr für diesen Ausweis ist ca. 28,- Euro.
Bei der Beantragung wurde ich gefragt, ob "ich denn die 28.- Euro gleich dabei hätte?"
Ich sagte, ich sei in der Grundsicherung (SGB XII) und hätte meinen aktuellen Bescheid dabei. Die Sachbearbeiterin schaute kurz auf den Bescheid
und sagte mir dann, das der Neue Ausweis für mich nichts kosten würde.
Dies möchte ich weitergegen.
Mein alter Ausweis ist noch bis 01.11.2019 gültig, aber die Information ist für viele 28,00€ Wert!
Danke! :ok:
Sicher? Oder nur im SGB-XII-Bereich?
Betrag der regelbedarfsrelevanten Verbrauchsausgaben in Abteilung 12 sowie für Mitgliedsbeiträge für Erwachsene,
Andere Waren und Dienstleistungen, Zeile 82: Sonstige Dienstleistungen, nicht genannte
durchschnittliche monatliche Ausgaben der Referenzhaushalte: 2,44 Euro
regelbedarfsrelevanter Anteil: nur Personalausweis
regelbedarfsrelevante Verbrauchsausgaben: 0,25 Euro
Un nu?
@ gery: Einfach bei der Beantragung Bescheid mitnehmen und versuchen, Ermäßigung oder Erlaß der Gebühren zu erhalten!!!
Ansonsten: Muss natürlich weitergeben heißen und nicht weitergegen.
MfG
Klar, steve01, versuchen kann man es immer. Vielleicht hattest Du auch Glück und die transparente und verfassungsfeste Neuberechnung der Regelsätze hatte sich noch nicht bis in Dein Bürgerbüro herumgesprochen ... Jetzt musst Du nur noch aufpassen, dass Dir die 28 Euronen nicht in Form eines Einkommens in Geldeswert angerechnet werden :zwinker:
Stimmt, gery, versuchen kann man es tatsächlich mal, denn:
ZitatGebührenbefreiung/-ermäßigung sowie abweichende Gebühren:
Die Gebühr kann ermäßigt oder von ihrer Erhebung kann abgesehen werden, wenn die gebührenschuldende Person bedürftig ist. Die Gebühr kann abweichen, wenn beispielsweise ein noch länger gültiger Personalausweis gestohlen oder verloren wurde. Auskünfte erteilt die zuständige Behörde (in der Regel das Einwohnermelde-, Passamt oder Bürgerbüro bzw. die Stadt- oder Gemeindeverwaltung).
Quelle (http://www.bundesdruckerei.de/de/service/service_buerger/buerger_gebhr/index.html)
*Vielleicht lebt steve01 in einer Region, in der diese Gebühren erlassen werden, Du hingegen nicht ... wer weiß.
Erfahrungen von anderen zusätzlich wären hier interessant.
LG Elsi
* Link führt zwar noch zum Herausgeber des Zitats, aber leider ist der Text dort nicht mehr auffindbar. War ja schon 2011 ...
Ich lasse das Zitat dennoch stehen, denn der Inhalt ist weiterhin gültig. Bitte beachtet auch die Thread-Beiträge mit Beispielen aus den verschiedenen Regionen. Es hängt nun mal von den Regelungen der jeweiligen Region ab, ob man zu den Glücklichen gehört oder nicht.
LG Elsi :bye:
Hallo,
laut der Nachricht von Tacheles e.V. (Erwerbslosen- und Sozialhilfeverein)
"läßt die neue Verordnung zum Passgesetz dies zu."
(das zumindest bei SGB XII-Situation die Gebühr erlassen wird).
MfG
Hi, lese gerade diesen Thread, da fällt mir ein, dass bei meiner Anmeldung in meiner "neuen" Stadt die Dame vom Bürgerbüro feststellte, dass mein Perso bald abläuft.
Auf Nachfrage hiess es, "für Hartz IV Empfänger gebührenfrei - bringen Sie ein Foto mit und den Bewilligungsbescheid vom Jobcenter".
Ich glaube das nicht, werde aber bei meinem nächsten Besuch der städt. Bücherrei, gleich daneben ist ein s. g. Bürgerbüro, nachfragen. Mein Perso gilt nämlich auch nur bis 01.01.2012.
HG Irene
Die Gebührenbefreiung für deutsche Hartz4-Empfänger kann ich bestätigen. Ausländische Mitbürger müssen Passgebühren grundsätzlich ansparen. Wenn sie dies aus besonderen Gründen nicht konnten, haben sie die Möglichkeit das Geld ( Passgebühren + Foto ) auf Darlehensbasis von der Arge zu bekommen. Fahrtkosten zur Botschaft müssen selbst getragen werden. ( Urteil v. Sozialgericht v. 11.04.11 für einen nigerianischen Staatsbürger )
Mir wurde mitgeteilt, dass wenn ich einen neuen Perso benötige, nur meinen s. g. "... Aktiv Pass" vorzeigen müsste. Dann sollte/müsste ich auch keine Gebühren dafür zahlen. - Ohne Gewähr - .
LG Irene
Moin Moin ....
Also der Ausweis meiner Freundin ist abgelaufen, und meiner hält sich nur noch bis Oktober. Ich war nun letzte Woche extra bei uns im Bürgerbüro und habe nachgefragt, wie sich das nun mit den Kosten bei Hartz 4 Bezug verhällt .........
Die ernüchterne Antwort war " es ist EGAL ob man H4 bekommt oder nicht ALLE müssen die 28,80 zahlen"... :no: :no: :no: :schock:.. Angeblich hatte das Bürgerbüro das sogar schriftlich vom Innenministerium aus Kiel bekommen .....
LG Kontio
Zitat von: Kontio am 20. April 2011, 07:44:09Angeblich hatte das Bürgerbüro das sogar schriftlich vom Innenministerium aus Kiel bekommen .....
Da kann ich nur sagen: Zeigen lassen das gute (Schrift-)Stück!
Du hast vielleicht das Pech, dass die Verantwortlichen in Deiner Region kein Verständnis für 'Bedürftige' haben. :empathy:
Denn die
Möglichkeit, die Gebühren zu erlassen, hätten sie allemal:
aus Bürgerservice - Gebühren auf einen BlickLG Elsi
Link korrigiert ... leider nicht mehr gültig. Siehe meine Fußnote weiter oben. Elsi :bye:
Hallöchen,
war hier in Bochum im Bürgerbüro, neuen Perso beantragt und gleichzeitig noch einen vorläufigen Ausweis mitgenommen , insgesamt 38,80 bezahlt.
Dame sagte mir dass ich die gesamte Summe erstattet bekomme wenn ich den Perso abhole und meinen Bescheid vom Jobcenter vorlege.
Wenn es soweit ist werde ich noch einmal hier berichten
LG aus Bochum
Andrea
Hallo zusammen,
ich finde das ja sowieso eine Frechheit, dass dieser neue Ausweis (http://www.personalausweisportal.de/DE/Intro/meine-wichtigste-karte_node.html) so teuer ist. einerseits ist man verpflichtet dieses Ding zu besitzen und andererseits muss man es selbst bezahlen. Ich bekomme zwar kein ALGII lebe aber mit meinen zwei kleinen Kindern auch am Existenzminimum. Weiß jemand, ob man das auch ohne JobCenter-Bescheid erstattet bekommt?
Viele Grüße,
Katja
Ich hatte meinen Ausweis schon vor llanger Zeit beantragt aber ihn noch gar nicht abgeholt. Weißt du noch ob man beim Antrag zahlen muss oder beim Abholen?
Ich denke, beim Beantragen. Klingt bei falterchen´s Beitrag genauso.
Ach jo stimmt. Hm naja ist so lange her da reite ich nicht auf den Gebühren herum. Du weißt nicht zufällig wie lange die so einen Personalausweis aufbewahren? :)
Normalerweise wird man angeschrieben, wenn der Ausweis da ist. So war es bei mir.
Macht sicher auch jede Behörde anders.
Ich war mal mit einer Freundin mit beim Amt und da hiess es bis zu 6 Wochen und " Sie bekommen Post, wenn er zur Abholung bereit liegt ".
Am besten direkt beim Einwohnermeldeamt / bzw. entsprechender Behörde nachfragen, wie es gehandhabt wird :yes: .
Ich habe einen Zettel mitbekommen wo ich Online den Status prüfen kann. Da die Seite down war hatte ich nach 4 Wochen angerufen. Nun liegt er da schon ungefähr 6 Monate :scratch:
Hallo Katja,
ich verweise noch einmal auf das Zitat in diesem Beitrag (http://hartz.info/index.php?topic=31635.msg277046#msg277046).
Soll heißen:
Erkundige Dich bitte mal in Deiner Gemeinde. Das wird sicher überall unterschiedlich gehandhabt.
LG Elsi
Ich war gestern in meiner Stadt auf dem Ortsamt, mir wurde gesagt, dass ich die Kosten als h4-Empfänger für den neuen Ausweis selber zu tragen hätte. Also "sowas" im Regelsatz mit drin sei. :nea:
Wir hatten am letzten Dienstag ein Treffen hier in Kiel, Betroffene und zwei Anwälte. Auch in Kiel sind die Kosten für den neuen Personalausweis von Verhartzten selbst zu zahlen. Das sind die Kosten für das biometrische Foto genauso, wie die 28,00€ Gebühr.
@ Lutz § Biene11
Fragt einfach nach, was passiert, wenn ihr den neuen Perso beantragt, die Kosten aber nicht gleich bezahlt.
Zitat von: Gast3481 am 25. Juni 2011, 10:08:02
.. was passiert, wenn ihr den neuen Perso beantragt, die Kosten aber nicht gleich bezahlt.
Also kann ich dir sagen: Du bekommst den neuen PA nur ausgehändigt, wenn die Kohle auf dem Tisch liegt, bzw. wie hier üblich, am Automat bezahlt wurde. Regelleistungen bekommst Du nur, wenn Du Dich mit einem gültigen Ausweis bei Antragstellung ausweisen kannst UND im Nachhinein ist mir jetzt auch klar, warum sich das nette Kotzbröckchen im Jobcenter auch das Ablaufd atum meines PA notiert hatte. Damals wollten die bei Abgabe des Weiterbewilligungsbescheides auch gleich den neuen Ausweis sehen. Ich hatte Glück, meiner war kurz vor Toresschluss noch die billige Variante...
Zitat von: Lutz am 25. Juni 2011, 10:13:55Du bekommst den neuen PA nur ausgehändigt, wenn die Kohle auf dem Tisch liegt, bzw. wie hier üblich, am Automat bezahlt wurde.
... dann müßte man das vermutlich durchklagen, weil die Ausstellung eines gesetzlich vorgeschriebenen Ausweisdokumentes nicht von der Bezahlung der Gebühren abhängig gemacht werden darf.
Zitat von: Lutz am 25. Juni 2011, 10:13:55Regelleistungen bekommst Du nur, wenn Du Dich mit einem gültigen Ausweis bei Antragstellung ausweisen kannst
OK!
Damit dürfte das dann aber entfallen:
Zitat von: Lutz am 25. Juni 2011, 10:13:55auch das Ablaufd atum meines PA notiert hatte. Damals wollten die bei Abgabe des Weiterbewilligungsbescheides auch gleich den neuen Ausweis sehen.
... weil diese Forderung gesetzlich nicht gedeckt ist.
Meine ARGE wollte damals auch immer eine Kopie meines RP haben. Aber irgendwann wurde diese Forderung fallen gelassen.
Liebe Leute,
in diesem Thread geht es um
- Gebührenzahlungen bzw. Befreiung davon und in dem Zusammenhang
- Erfahrungen und Tips zu diesem Thema.
Eine Diskussion über Ausweispflicht gehört demzufolge nicht in diesen Thread und auch nicht in die Rubrik "Tips zu HartzIV / AlgII". Ich habe deshalb aus den letzten Beiträgen ein neues Thema erstellt. Weiter diskutieren könnt Ihr nun in dem Thread (http://hartz.info/index.php?topic=34822.0).
Hier im Thema geht's bitte nur weiter mit "Erfahrungen bezüglich Gebühren für den Perso" bzw. Tips dazu.
Weitere Diskussionsbeiträge weg vom eigentlichen Thema werde ich an dieser Stelle rigoros löschen.
Danke für Euer Verständnis !
LG Elsi :bye:
Huhu!
Also mein Personalausweis ist im April abgelaufen und ich musste nach Vorlage meines Bescheides nichts für den neuen bezahlen. Nun brauchte ich nach meiner Namensänderung durch Eheschließung wieder einen neuen :schaem: den musste ich heute beim beantragen bezahlen, weil mir gesagt worden ist das diese Ausnahmeregelung sowieso nur in einigen Städten herrschte und nun müssten alle zahlen. :smile:
Hallo pino,
mir ging es genauso wie Dir. Ich musste den neuen Personalausweis ebendfalls bezahlen (28,80€). Mir wurde gesagt das denn jetzt alle bezahlen müssten auch sozial schwache das dieses Geld schon im Regelsatz ernthalten sein soll.
lg
REIN INFOHALBER
im Salzlandkreis wird gegen Vorlage des aktuellen ALGII - Bescheides der Bertag von 28,00€
auf 22,50€ gesenkt. Weitere Infos kann man bei jedem Bürgerinformationsbüro erfragen und dort teilweise(je nach Stadtverwaltungsaufteilung) gleich den neuen Ausweis beantragen.
Gilt für alle ROSTOCKER
Leider ist mein Perso schon zum 22.6.11 abgelaufen, hat mich die dame am 20.6.11 beim hartz amt drauf hingewiesen. auf Grund der hohen kosten, hab ich mich vorab informieren wollen ob ich diese erstattet bekomme oder nicht - davon mal ab hatte ich so schnell gar nicht die möglichkeit die biomet. Fotos machen zu lassen.
Als ich mich im Hartz Callcenter erkundigte (die dame müsse z.Z. auch einen neuen perso beantragen) meinte es gibt einen Antrag auf "Übernahme der Kosten für Nachweise". mein Bearbeiter meinte dieser gilt nur, falls ich für eine arbeit einen Gesundheitsausweis benötige, werden dann die Kosten übernommen. Aber nicht für den perso!!!
Dann versteh ich nicht, warum Gesundheitspass nicht zu den normalen Bewerbungskoseten zählt, für den es ja auch einen extra Antrag gibt....
In der neuen Passverordnug steht, das Bedürftige eine ermäßigung oder befreiung bei den Länder beantragen können. habe heute im ortsamt angerufen und nachgefragt, sie meinte ich könne beim amt für jugend und soziales ein darlehen beantragen, was dann natürlich zu 100% zurückgezahlt werden muss. Die Stadt ROSTOCK handhabt das so und nicht anders!!!!!!!
Ich habe keine Ahnung wie teuer die biom. Fotos werden.... Und ich nehme meinen Bescheid trotzdem mit zum ortsamt - ein Versuch ist es mir wert. ich berichte dann wieder
Zitat von: wonny am 30. Juni 2011, 09:48:08Ich habe keine Ahnung wie teuer die biom. Fotos werden....
Ich hatte vor einiger Zeit mit einer ganz normalen Kamera verschieden große Fotos vor einem hellen Hintergrund machen lassen. Nach dem Entwicklen hatte ich auch ein passendes Fotos gefunden, welches ich noch für die Passgröße zugeschnitten hatte. Ohne Probleme hat mein Passamt diese Foto akzeptiert. Nun weiss ich, welches Foto ich für ausweisähnliche Dokumente benutzen kann. Das ganze hat somit nur 4 Euro gekostet.
Hi, ich glaube Du musst selber zahlen ! die sind da widerlich. Alles gute.
ich habe meinen Ausweiss verloren. auf dem Bürgeramt wurde mir mitgeteilt das die Gebühren seit Anfang des Jahres im Warenkorb berücksichtigt seien, ich müsse also den vollen Betrag zahlen.
Wenn ich also davon ausgehe das ich seit Januar 2011 für meinen Perso 0,25 € habe zurücklegen müssen, so komme ich jetzt, am 31.7.2011 auf 1,75€ die ich für diesen Notfall "schon" beiseite gelegt habe ;-)
Ich werde mich die Woche noch mal auf ins Amt machen und nachfragen ob ich mit einem neuen Perso noch warten kann bis ich die kompletten Gebühren zusammengespart habe, oder ob ich monatlich die 25 Cent vorbei bringen, oder überweisen soll. Im Notfall können sie das auch per Bankeinzug machen....................
Ach ja, und wenn das beim Bürgeramt nicht so klappt, dann werde ich beim Jobcenter um einen entsprechenden Kredit bitten den sie dann mit monatlich 25 Cent Abzug verrechnen können.
Eigentlich müsste mindestens Vorhaben 2 ja klappen ;-))))))
Ich werde Euch berichten was bei dieser Aktion raus kommt !!!!!!!!!!!!!!
Und noch was: weiss einer von Euch was sie noch alles so zusätzlich in den Warenkorb gepackt haben seit wir diese wahnsinnigen 5 € mehr bekommen ????
Hallo abraxahh!
:offtopic:
Zu Deiner Frage nach den Warenkorb-Inhalten wirst Du hier (http://hartz.info/index.php?topic=7.0) fündig werden - Abschnitt "Was ist in der Regeleistung enthalten?".
Wenn Du weitere Fragen außerhalb des Thread-Themas hast, erstelle bitte dafür einen eigenen Thread in der passenden Rubrik :zwinker: .
LG Elsi
Zitat von: abraxahh am 31. Juli 2011, 10:26:29Ich werde mich die Woche noch mal auf ins Amt machen und nachfragen ob ich mit einem neuen Perso noch warten kann bis ich die kompletten Gebühren zusammengespart habe,
... womit über 9 Jahre vergehen würden, wenn du die 25 ct. jeden Monat auf die Seite legst.
Also mein Personal ausweis läuft diesen Monat ab und 28,80€ ist schon eine Menge Geld....(kommen ja auch noch Fotos dazu)
Währe echt toll wenn es denn so ist, werde da morgen gleich mal anrufen und mich erkundigen!
Oder weiss jemand wie es in Hannover diesbezüglich aussieht?
LG
Zitat von: Deathangel am 04. August 2011, 22:45:58kommen ja auch noch Fotos dazu
... womit du es mit Antwort # 31 versuchen kannst. :zwinker:
Zitat von: Gast3481 am 31. Juli 2011, 15:41:02
Zitat von: abraxahh am 31. Juli 2011, 10:26:29Ich werde mich die Woche noch mal auf ins Amt machen und nachfragen ob ich mit einem neuen Perso noch warten kann bis ich die kompletten Gebühren zusammengespart habe,
... womit über 9 Jahre vergehen würden, wenn du die 25 ct. jeden Monat auf die Seite legst.
Anders ausgedrückt, werden hier evtl. 19 Bewilligungszeiträume lang das gute Geld des Steuerzahlers den Hartzis hinterhergeschmissen, obwohl diese möglicherweise überhaupt keinen PA brauchen.
Und was ist, wenn direkt nach dem 19. BWZ jemand aus der Förderung aussscheidet? Dann ist das Geld unwiderruflich verloren. So kann man doch nicht mit öffentlichen Mitteln umgehen. Empörend, nicht wahr? :cool:
Im Ernst: Habe vor 4 Wochen auch zahlen müssen. Kann man dagegen nicht angehen? Diese Regelung ist doch völlig weltfremd und unsinnig.
Zitat von: kleine unruh am 01. September 2011, 20:05:18
... obwohl diese möglicherweise überhaupt keinen PA brauchen. ...
In der Tat könnte das bald passieren. Die Zentrale zur Überwachung von entlassenen Strafgefangenen, mit einer Fussfessel, ist ja prinzipiell fertig. Es ist also eine Frage der Zeit, bis für den offenen Strafvollzug Hartz IV die Personalausweise bei Beantragung eingezugen werden und als Ersatz die Fussfessel umgeschnallt wird.
Sicherlich kann man dagegen angehen, wie Du weiter fragst. Berechne den bisher im Regelsatz bezahlten Anteil für den PA, minus Deine Dir entstandenen Kosten, dann hast Du die Summe für den derzeitigen Mehrbedarf. Den dann beantragen, gegen die unweigerlich folgende Ablehnung vielleicht nach 5 Monaten, dann einen Widerspruch einreichen, nach weiteren vielleicht 5 Monaten, kannst Du dann den Rechtsweg beschreiten. Die Frage ist dabei auch: Kommt die Fussfessel schneller als der Rechtsweg abzulaufen ist?
Wenn Du es so aufrechnest, dann liest sich es schon desillusionierend.
Ich würde es trotzdem sinnvoll finden, sich dagegen zu wehren. Deswegen wäre es interessant zu wissen, ob da schon mal jemand gegen angegangen ist.
Zitat von: kleine unruh am 02. September 2011, 00:38:09
Wenn Du es so aufrechnest, dann liest sich es schon desillusionierend.
Oh, das war nicht mein Ziel. Ich kenne auch niemanden, die diese Gebühren mal vor Gericht eingefordert hätte. Gegenwehr und Gegenwind halte ich auch für sinnvoll. Vielleicht findet sich aber mal einer, der gerade die Gebühren vom Regelsatz bezahlen soll und den Rechtsweg beschreitet.
Hallöchen.
Das Thema trifft mich auch gerade. Wie sollte es anders sein, JC hat abgelehnt. Habe recherchiert, dass lt. SGB XII Nichtdeutsche die Pässe kostenlos erhalten, daher sollte beim Grundsicherungsträger ein Antrag erfolgen. Habe mich auf die lfd. Gewährung dieser Kosten für ausländische Mitbürger gem. § 73 SGB XII berufen, die wiederum auf § 3 AufenthG beruht. Hierzu existieren Urteile, die sogar hohe Anfahrtkosten ins Ausland beinhalten.
Aber auch der wurde abgelehnt: Für H4-ler würde NUR das SGB II gelten. Was natürlich Blödsinn ist.
Nun ist Rat gefragt: Soll ich Antrag stellen, dass mir die Pflicht einen gültigen Perso. zu haben, die nächsten 9 (12 Mon. * 0,25 € = 3 € - 28,80 €/3 = 9,6) Jahre erlassen wird? Der Ausweis ist ja nur 10 Jahre gültig.
Wer hat sich sowas ausgedacht von unseren hochbezahlten Genies in der BRD?
Wenn das Thema, wie zu lesen ist, nicht überall gleich gehandhabt wird, empfinde ich eine Ablehnung bei einigen H4-lern als Diskriminierung. Dazu noch ein Link: http://www.personalausweisportal.de
Lt. Bundesministerium des Innern : Bedürftige Personen können ganz oder teilweise von den Gebühren befreit werden. Ob und in welchem Umfang dies möglich ist, liegt im Ermessen der Kommune.
Und somit schon wieder eine Verfassungswidrigkeit. :sleep: :sleep: Oder wie seht Ihr das?
LG
Im Raum Ostriesland genau gesagt Emden, wurde mir gesagt das man mir, wegen Hartz 4, den Ausweis für 22.80 Euro
verkaufen könnten , es wären die kosten die die Stadt auch hätte. Da sie nix weiter im Angebot hatten habe ich den genommen
Immerhin 6.00 Euro gespart.
Aber dennoch wieder mal zwang, meiner war noch voll ok, nur halt abgelaufen :sleep:
Hallöchen.
Habe heute eine Antwort auf meine Beschwerde vom BMI erhalten. Kann aber leider nicht schwärzen, sende diese Antwort also bei Anfrage per PM. Gleichzeitig hatte ich -frech weg- Antrag auf Befreiung der Pflicht einen Perso. zu haben gestellt, wurde aber nicht beantwortet.
So viel aber: Aufgrund des Problems, dass angeblich erst seit 01.03.11 (war doch 01.01.11, oder?) ein Betrag von 0,25 € im Regelsatz enthalten sei, hat man wegen einer Übergangsfrist die Möglichkeit der Kostenerstattung bzw. des Kostenerlasses geschaffen.
Angeblich ist es Ländersache. Ich warte noch, was NRW dazu sagt.
Scheint wohl eher eine Sache wie auf einem Bazar zu sein, wer handeln kann!!! LG
Zitat von: Gast13947-gepeinigt am 19. Oktober 2011, 19:46:29
Angeblich ist es Ländersache.
Liest man hier auch immer wieder. Selbst einzelne Kommunen haben verschiedene Vorschriften hatten sie mal im Fernsehen gebracht.
Hier noch ein Link zum neuen Personalausweis -->>
http://www.personalausweisportal.de/DE/Der_Neue_Ausweis/Steckbrief/steckbrief_node.html (http://www.personalausweisportal.de/DE/Der_Neue_Ausweis/Steckbrief/steckbrief_node.html)
Auf der Seite unter " Fragen und Antworten " findet man weitere Infos und auch Preise.
Das neue Ding ist ja mächtig teuer und die machen ihr Geschäft damit, denn jeder Bürger muss einen besitzen und irgendwann laufen auch die alten Ausweise ab und man hat keine Wahl.
Meiner so ungefähr in zehn Jahren... :grins:
Zitat von: HartzIV-gepeinigt am 19. Oktober 2011, 01:41:37Habe mich auf die lfd. Gewährung dieser Kosten für ausländische Mitbürger gem. § 73 SGB XII berufen, die wiederum auf § 3 AufenthG beruht. Hierzu existieren Urteile, die sogar hohe Anfahrtkosten ins Ausland beinhalten.
Du kannst die Beantragung eines deutschen Perso nicht mit der Beantragung eines ausländischen Reisepasses vergleichen. Die Kosten und der damit verbundene Aufwand ist wesentlich höher, als die eines Perso. Gleichzeitig stellt das Fehlen eines gültigen Reisepasses einen Ausweisgrund dar.
Zitat von: Gast3481 am 19. Oktober 2011, 22:04:11
Du kannst die Beantragung eines deutschen Perso nicht mit der Beantragung eines ausländischen Reisepasses vergleichen. Die Kosten und der damit verbundene Aufwand ist wesentlich höher, als die eines Perso. Gleichzeitig stellt das Fehlen eines gültigen Reisepasses einen Ausweisgrund dar.
Das will ich auch garnicht, sondern darauf hinweisen, dass es verfassungswidrig ist, wenn der eine die Kosten für einen notwendingen Pass bezahlt bekommt und der andere die geringeren Kosten für einen notwendigen Perso. eben nicht. Genauso geht aus den div. Threats ja auch hervor, dass manche unter uns den Ausweis nicht bezahlen mussten andere eben doch. Wo ist das Gleichbehandlungsprinzip des GGs.?
Nachfolg. die Mail, die ich heute vom BMI erhielt:
... vielen Dank für Ihre Anfrage vom 19. Oktober 2011 an das Bundesministerium des Innern, in der Sie sich kritisch zur Erhebung der Gebühr für den neuen Personalausweis äußern.
Die Gebühren für die Ausgabe eines in der Regel 10 Jahre gültigen Personalausweises betragen seit dem 1. November 2010 nach § 1 der Personalausweisgebührenverordnung 28,80 EUR.
Die Gebühren können im Falle der Bedürftigkeit eines Antragstellers nach § 1 Abs. 6 der Personalausweisgebührenverordnung ermäßigt bzw. von einer Erhebung kann ganz abgesehen werden. Die Entscheidung darüber, ob eine Person bedürftig ist, trifft die zuständige Personalausweisbehörde nach pflichtgemäßem Ermessen.
Zum 1. März 2011 wurde eine Aufnahme der Kosten des Personalausweises in die neuen Regelbedarfe für Hartz IV-Leistungen beschlossen. Somit sind die Kosten des Personalausweises ab dem Inkrafttreten der neuen Regelbedarfe mit abgedeckt.
E
s liegt in der Entscheidung der Bundesländer, ob und ggf. in welcher Höhe für eine bestimmte Übergangszeit die Gebühren für den Personalausweis für Empfänger von Hartz IV-Leistungen reduziert oder erlassen werden. Mit den eingenommenen Gebühren werden die Kosten, die die Bundesdruckerei für die Herstellung des Personaldokuments der Ausstellungsbehörde in Rechnung stellt und die Kosten, die in der örtlichen Verwaltung entstehen, abgegolten.
Das Bundesministerium des Innern ist sich bewusst, dass die Gebühr, die jedem Antragsteller mit dieser Gebührenregelung abverlangt wird, wesentlich höher ist als bisher. Doch scheint dies, gemessen am zusätzlichen Nutzen für den Ausweisinhaber (z.B. Praktikabilität durch Scheckkartenformat, Online-Ausweisfunktion, Unterschriftenfunktion) und der Gültigkeitsdauer, akzeptabel.
Die weiteren Kosten, die mit der Beantragung eines Personalausweises zusammenhängen wie, z.B. für die Anreise oder die Bereitstellung eines Lichtbildes, gehören zu den allgemeinen Lebenshaltungskosten und sind ausweisrechtlich nicht geregelt. Ob hier eine Erstattung aufgrund sozialrechtlicher oder anderer Vorschriften möglich ist, kann hier nicht beurteilt werden.
Vorsorglich möchte ich Sie darauf hinweisen, dass Deutsche im Sinne des Artikels 116 Abs. 1 des Grundgesetzes verpflichtet sind, einen Ausweis zu besitzen, sobald sie 16 Jahre alt sind und der allgemeinen Meldepflicht unterliegen.( § 1 Abs. 1 und 2 des Personalausweisgesetzes).
Ich hoffe, ich konnte Ihnen mit diesen Informationen weiterhelfen.
Mit freundlichen Grüßen
Im Auftrag
gez. Mr. XY
Bundesministerium des Innern
- Bürgerservice -
E-Mail: Buergerservice@bmi.bund.de
www.bmi.bund.de
www.d115.de
POSITIV zu bemerken: Die Antwort war schnell da. Also sicher Standard für etliche Anfragen.
Ich entnehme dem, dass die Übergangsphase genau die Zeit ist, bis wir nach 115,2 Mon. (also mehr als 9 Jahren) € 28,80 angespart haben. Denn der Ausweis ist ja auch nur 10 Jahre gültig. Dann kommen die nächsten Kosten. Die dt. Politikgenies haben sich das wohl nicht überlegt. Oder?
LG
Zitat von: HartzIV-gepeinigt am 19. Oktober 2011, 22:28:05Wo ist das Gleichbehandlungsprinzip des GGs.?
Es gibt keinen Gleichheitsgrundsatz. Sich darüber Gedanken zu machen, oder sich darüber aufzuregen, schadet nur deinen Nerven und bringt dich nicht weiter. Vieles kann im Ermessensfall entschieden werden.
Zitat von: steini am 19. Oktober 2011, 22:04:11einen Ausweisgrund
:schock: ...einen Personalausweisgrund? :lachen:
Sorry... :grins:
Zitat von: steini am 19. Oktober 2011, 22:37:45Es gibt keinen Gleichheitsgrundsatz.
Ähm...hast du noch nie im Grundgesetz gestöbert, steini?
Zitat von: steini am 19. Oktober 2011, 22:37:45Sich darüber Gedanken zu machen, oder sich darüber aufzuregen, schadet nur deinen Nerven und bringt dich nicht weiter.
Sich Gedanken machen, bringt auf jeden Fall weiter...sich aufregen dagegen eher nicht. Das ist immer energievernichtend... :weisnich:
Zitat von: steini am 19. Oktober 2011, 22:37:45Vieles kann im Ermessensfall entschieden werden.
Der Satz ist Quatsch... :lol: ...meintest vermutlich: "Vieles kann nach Ermessen entschieden werden"...gell? Aber sooo viel ist das auch nicht...und das richtige Wort wäre eigentlich: "Einiges"! :bye:
Zitat von: Joergl am 19. Oktober 2011, 23:46:50Zitat von: steini am 19. Oktober 2011, 22:37:45
Es gibt keinen Gleichheitsgrundsatz.
Ähm...hast du noch nie im Grundgesetz gestöbert, steini?
Sicherlich ist dir entgangen, dass das GG oftmals ein zahnloser Tiger ist. Was geschrieben steht und wie in der Praxis damit verfahren wird, wird uns täglich vor Augen geführt. Ich kann dir Urteile zitieren, die die Intressen des Staates über das GG stellen.
Neee...laß das mal besser...soviel festgefahrene "Praxisnähe" macht mich noch müder, als ich eh schon chronisch bin. :nea:
also ich hab mir vor einem Jahr noch schnell den "alten" Perso geholt, hat damals für H4 Empfänger nichts gekostet. Man sagte mir aber
da schon, das der "neue" auch für H4 Leute 28,50 Euro kostet. Hab somit noch für 9 Jahre Ruhe. :clever:
Die in diesem Forum unter Hinweis auf eine PE des BMI verbreitete Aussage, Hartz IV Bezieher müssten die vollen Ausweisgebühren für den neuen Personalausweis zahlen,
http://www.gegen-hartz.de/nachrichtenueberhartziv/hartz-iv-bezieher-muessen-ausweisgebuehren-zahlen-1627.php
ist unzutreffend. Bezeichnenderweise fehlt bei der Meldung die Angabe der Rechtsgrundlage. Tatsächlich ist die Rechtslage im Vergleich zum früheren Ausweis unverändert, nur die Praxis der Ämter hat sich offenbar - rechtswidrig - geändert.
§ 1 Personalausweisgebührenverordnung – PAuswGebV vom 1.11.2010
http://www.personalausweisportal.de/SharedDocs/Downloads/DE/Rechtliche-Grundlagen/PAuswGebV.pdf?__blob=publicationFile
(6) Die Gebühr kann ermäßigt oder von ihrer Erhebung abgesehen werden, wenn die Person, die die Gebühr schuldet, bedürftig ist.
"Kann" bedeutet pflichtgemäßes Ermessen. Die Regelung über die Befreiung IST anzuwenden. Es liegt also keineswegs im Belieben der Ämter, Landkreise oder Bundesländer, sie wegen knapper Kassen usw. nicht anzuwenden. Der Tatbestand "bedürftig" ist beim Bezug von Alg II, Sozialgeld, Sozialhilfe zum Lebensunterhalt, Grundsicherung nach SGB II oder XII zweifellos erfüllt - wer sonst sollte denn damit gemeint sein? Der Einzelfall zu prüfen wäre ggf. beim Bezug von geringen Renten, Wohngeld, Unterhaltsleistungen der Jugendhilfe, BAföG usw.
Die "kann" Regelung überhaupt nicht anzuwenden - wie offenbar vielerorts praktiziert - ist zweifellos rechtswidrig.
Zitat(6) Die Gebühr kann ermäßigt oder von ihrer Erhebung abgesehen werden, wenn die Person, die die Gebühr schuldet, bedürftig ist.
mein Sohn ist 16 geworden und ich müsste nun den Ausweis machen. Ist bzw kann ich mich bei unserem Amt noch auf das o.g. berufen?
Gerade im Fernsehen eine Liste gesehen mit Dingen die in den letzten 10 Jahren teurer geworden sind.
Darunter Restaurantbesuche, Eis, Brot, Bier, Reisen und an erster Stelle der neue Personalausweis mit dem ganzen technischen " Schnickschnack " - eine Gebührenerhöhung von 218 % :schock: .
Jeder braucht den Ausweis und da langen die Behörden natürlich zu und kassieren ab.
Also muß mein Sohn den nu doch bezahlen oder ? :heul: Wieder Geld weniger für die Familie
Zitat von: Luzie0162 am 09. Februar 2012, 17:44:59Also muß mein Sohn den nu doch bezahlen oder ?
Das sehe ich nicht so, da im Regelsatz eines Kindes kein Anteil für einen Personalausweis enthalten ist, während bei einem Erwachsenen schon.
Hi.
Meine Sache liegt jetzt bei meinem RA. Das scheint kein Problem zu sein, das ganze beim SG durchzukriegen.
Ich habe mir jetzt ein Darlehen (Grundvoraussetzung vor dem SG) geben lassen, damit ich den erstmal bezahlen kann.
Und jetzt warte ich ab.
LG
Moin Moin ...
Also ich habe eben mit dem Bürgerbüro bei uns hier Telefoniert. Da meine Verlobte und ich ja Heiraten wollen , und beide Auweise abgelaufen sind kommen da doch imense Kosten auf uns zu. Und leider so das Bürgerbüro können die einen NICHT von den Kosten befreien .... Das soll ich sogar Schriftlich bekommen .... Heißt also bummelig 40€ pro Ausweis und noch mal 11 € für einen Vorläufigen Ausweis......... :wand: :wand: :wand: :wand: :wand: :wand:
ZitatDas sehe ich nicht so, da im Regelsatz eines Kindes kein Anteil für einen Personalausweis enthalten ist, während bei einem Erwachsenen schon.
gibts dazu irgendwo was schriftliches? Kann ich pro forma einen Antrag beim JC stellen?
@Luzie0162
Die Aufstellung, wie sich der Bedarf eines Kindes zusammensetzt, ist die Rechtsgrundlage, dass hier kein Cent für einen Personalausweis enthalten ist. Sollte deine Meldebehörde die Kostenbefreiung ablehnen, sollte sie dir das schriftlich geben.
Welchen Antrag willst du beim JC stellen?
ZitatSollte deine Meldebehörde die Kostenbefreiung ablehnen, sollte sie dir das schriftlich geben.
Na eben deswegen,wenn sie ablehnen, einen Antrag auf Übernahme der Perso.Kosten?
Das JC ist nicht für die Kostenübernahme des Kinderausweises bzw. des Personalausweises für Kinder zuständig.
Du mußt gegen den Ablehnungsbescheid der Meldebehörde Widerspruch einlegen bzw. dagegen klagen.
Zitat von: Gast9716 am 26. Februar 2012, 18:22:14
ZitatDas sehe ich nicht so, da im Regelsatz eines Kindes kein Anteil für einen Personalausweis enthalten ist, während bei einem Erwachsenen schon.
gibts dazu irgendwo was schriftliches? Kann ich pro forma einen Antrag beim JC stellen?
Bt-Dr 661/10 (http://dipbt.bundestag.de/extrakt/ba/WP17/303/30306.html), im Anhang derselben sind die Beträge der, in der altersspezifischen Regelleistung enthaltenen, regelbedarfsrelevanten Verbrauchsausgaben gelistet.
Auf Seite 138 (PDF-Seite 143) findet man unter den regelbedarfsrelevanten Verbrauchsausgaben in Abteilung 12 für Jugendliche von 14 bis unter 18 Jahre als "Sonstige Dienstleistungen" den Betrag von 0,27 Euro für "nur Personalausweis".
In Abteilung 12 für Erwachsene finden sich dort 0,25 Euro (Seite 104, PDF-Seite 109).
In Abteilung 12 für Kinder von 0 bis unter 6 Jahre findet sich nichts dergleichen (Seite 120, PDF-Seite 125), ebensowenig in Abteilung 12 für Kinder von 6 bis unter 14 Jahre (Seite 129, PDF-Seite 135).
Das die 0,27 Euro nicht bedarfsdeckend sind, da man damit die Kosten für den Personalausweis (22,80€+Passbild), den man mit dem 16. Geburtstag haben muss (Ausweispflicht), nicht angespart werden können, kann schon ein Drittklässler ausrechnen: 0,27€ x 24 Monate (vom 14. - 16. Geb.) = 6,48€. Es fehlen somit 16,32€.
Und ab dem 16. Geb. muss man ja die Kosten des in 6 Jahre zu erneuernden PA ansparen, was aber - wen wunderts - auch nicht bedarfsdeckend ist:
0,27€ x 24 Monate (vom 16. - 18. Geb.) = 6,48€
0,25€ x 48 Monate (vom 18. - 22. Geb.) = 12,00€
ges. = 16,48€. Es fehlen 6,32€.
Erst bei Erwachsenen (28,80€+Passbild) mit einer Vorlaufzeit von 10 Jahren ist der Betrag bedarfsdeckend:
0,25€ x 120 Monate = 30€.
Ich spare schon :grins: wer noch?
Insgesamt ist die Aufnahme der PA-Kosten in die Regelleistung von Kindern nur als hirnrissig zu bezeichnen, allenfalls als Politikerhumor (wenn es soetwas überhaupt gibt). Die Kosten hätten als einmalige Bedarfe übernommen werden müssen.
Noch besser wäre es gewesen, ALG II- und Sozialgeldempfänger von diesen Kosten auszunehmen, und uns diese Farce zu ersparen.
Zitat von: Ottokar
Ich spare schon :grins: wer noch?
Ich auch ... bin nur am überlegen, wie ich die vielen Cents denn nun gewinnbringend anlege. Bei dem vielen Geld verliert man ja schnell der Überblick. :ironie:
Neejj, ich spare für den nächsten in 10 Jahren, brauche jetzt einen. Mein Ra. sagt: Keine Problem: Darlehen geben lassen und ab zum SG. Wir sind nur in der Warteschlange des Überprüfungsantrags.
LG
Zitat von: HartzIV-gepeinigt am 27. Februar 2012, 14:33:22Mein Ra. sagt: Keine Problem: Darlehen geben lassen und ab zum SG.
Und Ratenrückzahlung mit 0,25€ je Monat :lachen:
Darlehen m. Rückzahlung bezieht sich auf eine dritte Person.
Aber wenn die sonst nichts zu tun haben, wäre Dein Vorschlag auch nicht schlecht. Dann haben ´se beim JC nicht mehr soviel Zeit ihrer Fantasie freien Lauf zu lassen.
LG
Überflüssiges Zitat entfernt. Bitte Button 'Antwort' verwenden. Danke! LG Elsi
Mein schöner alter PA ist noch bis 01.11.2019 gültig. Ich kann davon ausgehen, dass ich vor diesem Ablauf Rente - oder vorher Herzinfarkt - bekomme.
Alsoi verprasse ich das Geld in der Zwischenzeit :mocking:
Erst mal. ich hatte mich verlesen, mein Perso gilt bis 2015.
Auf Nachfrage beim Bürgeramt wure mir gesagt/mitgeteilt, natürlich müsste ich für die Kosten des Persos aufkommen, was ich mir eigentlich einbilde. Das wäre doch Bürgerpflicht.
Ich war so perplex von dieser harten Aussage, dass ich erstmal sprachlos rausging.
HG
Irene
Soviel zum Stichwort Gebührenbefreiung.
Ich kenne jemanden, dem hat die Meldebehörde rotzfrech ins Gesicht gelogen und behauptet, sie müsse diese Gebühr fordern, denn es gäbe keine Möglichkeit der Befreiung, weil man müsse diese Gebühr direkt an die Bundesdruckerei weiterleiten. Der Hinweis auf § 1 Abs. 6 PAuswGebV (http://www.gesetze-im-internet.de/pauswgebv/BJNR147700010.html) wurde mit einem Schulterzucken beantwortet.
Ein schönes Beispiel dafür, dass der durchschnittliche Beamte offenbar noch immer denkt, der Bürger ziehe sich seine Hosen mit der Kneifzange an und würde eine solche freche Lüge nicht erkennen, geschweige denn durchschauen können.
Einfach die Wahrheit zu sagen: "Die Kommune hat eine derartige Befreiung nicht beschlossen." ist offenbar unmöglich, das Belügen der Bürger ist denen schon zu sehr in Fleisch und Blut übergegangen.
mein Ausweiss läuft jetzt dann ab,muss ich dann wirklich nicht zahlen wenn ich meinen bescheid vorlege?reicht da auch die bonuskarte?lg
ps wohne in stuttgart
Zitat von: lisa21 am 28. Februar 2012, 18:26:06muss ich dann wirklich nicht zahlen wenn ich meinen bescheid vorlege?
Ich kann hier nicht erkennen, dass du nicht bezahlen mußt.
dann mußt du beim passamt der stadt stuttgart nachfragen ob die für alg2-empfänger eine regelung haben. nachlaß oder wenn du glück hast mußt du nichts bezahlen.
In Hannover muss man "knallhart bezahlen".
Irene
:teuflisch:
Hier in Hamburg hatte ich gerade meinen Hartz-IV-Bescheid mit (PA leider nach 6 Monaten bei Reise verloren, musste neuen beantragen), wollte man gar nicht sehen: Nein, es gibt keine Befreiung, nur für Hilfsbedürftige wie z.B. im Pflegeheim, wenn man nur Taschengeld bekommt, H-4-Satz wäre so bemessen, dass man solche Ausgaben für den PA aus dem Regelsatz ersparen müsse. :schock:
....da hilft nur die Klage vor dem SG (s. oben).
Wenn die es nicht anders verstehen, muss das eben sein !!!!
LG
Zitat von: HartzIV-gepeinigt am 01. März 2012, 00:32:23....da hilft nur die Klage vor dem SG (s. oben).
Warum man bei einer abgelehnten Gebühenbefreiung vor dem SG klagen soll und nicht vor dem VG, erschließt sich mir nicht ganz.
Weil für das SGB II das SG zuständig ist.
@Ottokar
Wenn die Meldebehörde die Gebührenbereiung ablehnt und man die Ausweisgebühr bezahlen muss, kann man doch nicht beim SG klagen, um die Gebühr wieder zu bekommen.
Oder habe ich hier etwas falsch verstanden?
Als ALG II Empfänger schon, weil du sie ja aus deinem Regelsatz bezahlt hast und zusätzlich zu diesem haben willst.
Vorm VerwG kannst du hier gar nicht klagen, denn
1. steht es lt. § 1 Abs. 6 PAuswGebV im billigen Ermessen ("kann") der jeweiligen Meldebehörde, ob sie eine Härtefallregelung trifft oder nicht, und
2. bekommst du keinen Ablehnungsbescheid, den du anfechten könntest, sondern nur ein mdl. "Nein" von der Meldebehörde.
Zitat von: Ottokar am 01. März 2012, 14:22:30bekommst du keinen Ablehnungsbescheid, den du anfechten könntest, sondern nur ein mdl. "Nein" von der Meldebehörde.
Ich gehe davon aus, dass - wie auch bei einem Nein des JC - man einen schriftlichen Bescheid verlangen kann. Aber hatten wir nicht vor längerer Zeit einen User, dessen Widerspruch gegen den Ablehnungsbescheid kostenpflichtig zurückgewiesen wurde und dann die Kosten weitaus höher waren als die Kosten des Personalausweises?
:weisnich:
das ändert aber auch nichts daran, dass man eine ungebundene Ermessensleistung nicht einklagen kann
@Ottokar
Wie siehst du diese Meinung besonder das * hier?
Zitat von: gc am 19. November 2011, 17:10:44Die in diesem Forum unter Hinweis auf das BMI verbreitete Aussage, Hartz IV Bezieher müssten die Personalausweisgebühren zahlen,
http://www.gegen-hartz.de/nachrichtenueberhartziv/hartz-iv-bezieher-muessen-ausweisgebuehren-zahlen-1627.php
ist mE unzutreffend. Tatsächlich ist die Rechtslage im Vergleich zum früheren Personalausweis unverändert, nur die Ämterpraxis hat sich möglichweise - rechtswidrig - geändert.
Das BMI weist in seiner Meldung zu den Gebühren nudarauf hin, dass "auf eine in der Verordnung festgesetzte Befreiung bzw. Ermäßigung bei Bedürftigkeit für Gebühren im Zusammenhang mit der Online-Ausweisfunktion verzichtet" wird
http://www.bmi.bund.de/SharedDocs/Kurzmeldungen/DE/2010/ohneMarginalspalte/08/gebuehren_vo_perso.html
"Die Gebühr für das nachträgliche Aktivieren der Online-Ausweisfunktion, das Ändern der PIN im Bürgeramt und das Entsperren der Online-Ausweisfunktion beträgt nun für alle Bürgerinnen und Bürger 6 Euro."
Mit den Kosten für den Ausweis als solchen hat das Aktivieren und Sperren der Online Funktion erstmal nichts zu tun. Dazu sagt die Meldung des BMI nur:
"Ausstellung von Ausweisen für Bedürftige: Gebührenreduzierung oder -befreiung durch die Länder möglich"
Siehe dazu die Personalausweisgebührenverordnung:
§ 1 Personalausweisgebührenverordnung – PAuswGebV vom 1.11.2010
http://www.gesetze-im-internet.de/bundesrecht/pauswgebv/gesamt.pdf
(6) Die Gebühr kann ermäßigt oder von ihrer Erhebung abgesehen werden, wenn die Person, die die Gebühr schuldet, bedürftig ist.
*"Kann" bedeutet pflichtgemäßes Ermessen. Die Regelung über die Befreiung IST anzuwenden. Es liegt also keineswegs im Belieben der Ämter, Landkreise oder Bundesländer, sie wegen knapper Kassen usw. nicht anzuwenden. Der Tatbestand "bedürftig" ist beim Bezug von Alg II, Sozialgeld, Sozialhilfe zum Lebensunterhalt, Grundsicherung nach SGB II oder XII zweifellos erfüllt - wer sonst sollte denn damit gemeint sein? Zu prüfen wäre die Befreiung zudem beim Bezug von geringen Renten, Wohngeld, Unterhaltsleistungen der Jugendhilfe, BAföG usw.
Die "kann" Regelung in bestimmten Ländern oder Kommunen überhaupt nicht anzuwenden - wie offenbar vielerorts praktiziert - ist zweifellos rechtswidrig.
Wie ich das sehe? So :wand:
Aufgrund der Formulierung "kann" liegt hier schon mal gar kein pflichtgemäßes Ermessen vor, das wäre nur bei "soll" der Fall.
Vielmehr "kann" die Behörde nach § 1 Abs. 6 PAuswGebV selbst entscheiden, ob sie überhaupt tätig wird - d.h. ob sie Ausnahmen von der Gebührenpflicht festlegt und ob darin auch ALG II Bezieher berücksichtigt werden - oder eben nicht.
Dieses freie Ermessen wird lediglich durch die verfassungskonforme Auslegung des Gesetzes beschränkt. Um das mal an einem Beispiel zu verdeutlichen:
Angenommen im Regelsatz des ALG II wäre der PA nicht berücksichtigt worden, dann würde die verfassungskonforme Auslegung der PAuswGebV - wie beim alten PA - dazu führen, dass aufgrund der Grundsicherungspflicht des Staates eine Gebührenforderung von diesem Personenkreis nicht zulässig ist.
Das große Problem ist doch, welcher RA übernimmt solch eine Klage?
Ich selber wäre dazu nicht in der Lage.
Irene
Na toll, ich dürfte den trotz Bescheid bezahlen... :nea:
Das war mir auch neu. Habe vor 3 Monaten mein neuen Ausweiss vom Einwohnermeldeamt abgeholt, die Gebühren dafür, hätte ich mir sparen können.
:wand:
Ich habe das so verstanden, dass je Behörde selbst entscheiden kann, ob sie die Gebühren übernimmt. Wenn nicht, hat man, ich keine Klagemöglichkeit. Und wenn, wie?
HG Irene
Meine 16 jährige Tochter benötigt einen PA und mein 12 jähriger Sohn ein Kinderausweis,der je 28.-€ kostet.Wie sieht es aus,wir sind Hartz 4 Empfänger,gibt es irgendwie eine Vergütüng bei der Antragstellung des PA und Kinderausweises oder vielleicht umsonst?
Zitat von: Gast14053 am 13. März 2012, 20:52:10
Ich habe das so verstanden, dass je Behörde selbst entscheiden kann, ob sie die Gebühren übernimmt. Wenn nicht, hat man, ich keine Klagemöglichkeit. Und wenn, wie?
Erlässt, nicht "übernimmt".
Wie aus den vorangegangenen Beiträgen ersichtlich, gibt es keine Klagemöglichkeit.
Zitat von: Gast19366 am 17. März 2012, 21:56:44
Meine 16 jährige Tochter benötigt einen PA und mein 12 jähriger Sohn ein Kinderausweis,der je 28.-€ kostet.Wie sieht es aus,wir sind Hartz 4 Empfänger,gibt es irgendwie eine Vergütüng bei der Antragstellung des PA und Kinderausweises oder vielleicht umsonst?
Nein, gibt es nicht. Genau das ist die Hauptaussage dieses Themas.
Zitat von: Gast19366 am 17. März 2012, 21:56:44
Meine 16 jährige Tochter benötigt einen PA und mein 12 jähriger Sohn ein Kinderausweis,der je 28.-€ kostet.Wie sieht es aus,wir sind Hartz 4 Empfänger,gibt es irgendwie eine Vergütüng bei der Antragstellung des PA und Kinderausweises oder vielleicht umsonst?
Hallo,
es ist so, das es unter anderem darauf ankommt, wo Du wohnst.
Ich selbst wohne in Niedersachsen und habe bei dem Vorlegen meines ("Leistungs)- Bescheides die Gebühren erlassen
bekommen.
Vielleicht gibt es aber auch bei Euch in der Nähe eine ALG II (Hartz 4) Beratungsstelle, die könnten auch mehr wissen.
MfG
Ich wohne auch in Niedersachsen, und musste meinen Perso selbst bezahlen.
Irene
Zitat von: steve01 am 20. März 2012, 14:26:44Ich selbst wohne in Niedersachsen und habe bei dem Vorlegen meines ("Leistungs)- Bescheides die Gebühren erlassen
bekommen
1. Die "Erlass-Regelung" ist nicht vom Bundesland, sondern von der Meldebehörde abhängig.
2. Sofern dir die Gebühren VOR der neuen Gesetzeslage erlassen wurde, ist dies auch als normal zu betrachten.
3. Nicht jeder Mitarbeiter einer Meldebehörde ist über die aktuelle Zusammensetzung der Regelsätze informiert und hat vielleicht noch die alte Regelung im Kopf.
Hallo, ich hatte die BA direkt angefragt, hier der Schriftwechsel,
Abschließende beantwortung steht noch aus:
An die
BA Berlin
Sehr geehrte Damen und Herren,
folgendes Problem stellt sich für mich da:
Ich beziehe Hartz4 und habe keinerlei Rücklagen oder Schonvermögen.
Mein Ausweis ist mir abhanden gekommen und ich bin laut Passgesetz verpflichtet einen gültigen Personalausweis zu besitzen um mich ausweisen zu können. Reisepass habe ich auch nicht. Unstrittig ist, es besteht eine Ausweispflicht! In vielen Bundesländern sogar Bußgeldbewehrt! In einigen Bundesländern wird darauf verzichtet zb. In Hamburg etc. In NRW allerdings wird explizit auf das Bußgeld hingewiesen, sollte ich keinen gültigen Pass besitzen. Das ergab meine Anfrage bei meinem zuständigen Einwohnermeldeamt, siehe Auskunft als Email von Herrn Gxxxxr:
Sehr geehrter Herr Mxxxxxx,
leider muß ich Ihnen mitteilen, das eine Gebührenbefreiung für einen neuen
Personalausweis nicht möglich ist. Der Gesetzgeber hat die Kosten
bereits in die zu zahlenden Sozialleistungen eingerechnet.
Ist Ihr Personalausweis tatsächlich abhandengekommen, sind Sie gesetzlich
verpflichtet einen neuen Ausweis zu beantragen. Sollten Sie
dieser Verpflichtung nicht nachkommen, handeln Sie ordnungswidrig. Diese
Ordnungswidrigkeit kann mit einem Bußgeld geahndet werden.
Hxxxxx Gxxxxx
24/1-xxxx
Fakt ist, der Bedarf besteht! Sogar unter Strafandrohung, sollte ich den Bedarf nicht decken.
Dieser Bedarf ist zwar in der Regelleistung erfasst, allerdings nur mit 27 Cent monatlich abgedeckt! Und genau diese monatlichen 27 Cent die in der RL enthalten sind, kann und werde ich monatlich an das Einwohnermeldeamt abtreten!
Aus meiner Sicht, hätte man Jedem Hilfebedürftigen, ab Inkrafttreten dieser neuen Regelung, wonach man verpflichtet wird diese 27 Cent anzusparen, einen neuen auf 10 Jahre gültigen Pass für den Hilfebedürftigen kostenneutral ausstellen müssen!
Fehler in dieser neuen Regelung, dieser Bedarf wird auf 10 Jahre gestreckt!
Folglich sind die Hilfebedürftigen benachteiligt, deren Ausweis nur noch eine geringe Gültigkeit hat. Der hilfebedürftige dessen Ausweis noch ca. 9 Jahre gültig ist, hat auch 9 Jahre Zeit um diese monatliche Ansparung von 27 Cent vorzunehmen.
Ich habe mir das SGB angesehen und es stellen sich mir immer mehr Fragen auf die ich keinerlei Antworten finde.
So z.B., aus einem Leistungsbedarf darf bei Hilfebedürftigkeit kein Darlehen gemacht werden! Auch dann nicht wenn sich dieser Bedarf über 10 Jahre erstreckt! Durch diese Regellung darf mir kein Nachteil entstehen ( Darlehensrückzahlung wäre so eine Benachteiligung ). Anspruch auf Passgebühren besteht, sind auch im RL enthalten, darum kann das JC daraus kein Darlehen machen.
Warum wurden diese Passgebühren in der RL auf 10 Jahre gestreckt? Wenn doch der gesamte Betrag sofort und in einer Summe beim Einwohnermeldeamt zu erbringen sind? Z.B. bei Passverlust oder Ablauf vor diesen 10 Jahren indem ich Zeit zur Ansparung hätte?
Nun könnte man auf die Idee kommen, diese 28,80€ über das Jobcenter als Darlehen zu beantragen und in monatlichen Tilgungsraten von 27 Cent in Abzug zu bringen. Aber laut Auskunft meines Jobcenters wäre dieses so nicht möglich. Darlehen ja, aber im nächsten Monat würde der volle Betrag in Abzug gebracht und bezieht sich dabei auf den § 42 a . Das ist aus meiner Sicht absolut rechtswidrig! Denn, ich bin nicht verpflichtet Verträge zu schließen und verweise auf Art. 2 GG.
Beispiel, KDU RL wird auch nicht für 6 Monate in Voraus gezahlt, auch daraus darf man kein Darlehen machen. Mein Vermieter könnte ja auch auf die Idee kommen den Mietzins für 6 Monate in voraus zu verlangen. Denn, in der Regel hat der Bewilligungsbescheid ja auch eine Gültigkeit von 6 Monaten. Das nun mal ganz nebenbei.
Aber nun wieder zum eigentlichen Problem, vielleicht bin ich im nächsten Monat schon nicht mehr hilfebedürftig aber immer noch unter der Pfändungsfreigrenze. Dass JC hätte keine Möglichkeit diese 28,80 € beizutreiben. Wie würde das Jobcenter diese Darlehensgewährung rechtfertigen? Es handelt sich bei den Ausgaben des Jobcenters um Steuergelder. Also Darlehensvergabe ohne jegliche Sicherheiten? Aus meiner Sicht bietet das Jobcenter dieses Darlehen nur an, weil es sofortigen Zugriff auf die Rückführung hat! Und zwar bis zu 10 % der monatlichen maßgeblichen Regelleistung.
Ich denke, hier sollte eine Innenrevision Klarheit bringen!? Es geht ja schließlich um Steuergelder!
Es besteht nun dringender Handlungsbedarf ihrerseits der aus meiner Sicht keinen Zeitaufschub zulässt. Denn, hier in NRW laufe ich Gefahr, sollte ich von der Polizei kontrolliert werden, wird ein Bußgeldverfahren gegen mich eingeleitet. Ich kann die Wohnung nicht mehr angstfrei verlassen, diese Situation stellt eine enorme psychische Belastung für mich da.
Weitere Fragen die noch zu klären sind, wie hoch wäre das Bußgeld? Wie sieht es bei Wiederholung des Verstoßes aus? Bis zur Klärung dieses Problems wäre es doch sicherlich möglich dieses Bußgeldverfahren auszusetzen, oder?
Nächstes Problem wäre, wie sieht es aus wenn ich mich bei öffentlichen Stellen ausweisen muss um zb. mich bei Gericht oder beim JC zu legitimieren? Wie sieht es bei Kaufverträgen aus? Oder bei der Krankenkasse um von Rezeptgebühren befreit zu werden? Oder um PZU bei der Post abzuholen?
Ich möchte Sie bitten meine Fragen sehr zeitnah zu beantworten. Sollte dieses nicht innerhalb der nächsten 7 Tage möglich sein, sehe ich mich gezwungen dieses Problem mit anwaltlicher Unterstützung anzugehen und auch den neu eingeführten § 42 a auf Rechtsfehler prüfen zu lassen.
Denn, Papier ist geduldig. Muss also nicht zwangsläufig rechtskonform sein.
Ich erwarte eine Eingangsbestätigung dieser Email und verbleibe
mit freundlichen Grüßen
xxxxxx x xxxx
Wie gesagt, warte noch auf Antwort
Wo ist die Antwort???Um es kurz zu fassen:
Perso ist in der Regelsätzen enthalten.
Perso muss angespart werden.
Perso wird bei unmittelbarem Bedarf als Darlehn übernommen. (Bei 10 % dürfte sich das in einem Monat erledigt haben... :yes: )
Kommunen können teilweise in eigener Verantwortung erlassen
In NRW z. B. hat das Ministerium einen Erlaß nMn eher für SGB XII geeignet, erlassen:
ZitatDie Bedürftigkeit ist bei der Beantragung nach wie vor substantiiert darzulegen und von der Personalausweisbehörde im Rahmen ihrer Ermessensausübung zu prüfen.
Daraus folgt, dass neben dem Anspruch auf die in Nr. 20.1.3 PassVwV genannten Leistungen weitere Gründe hinzukommen müssen, die eine Bedürftigkeit im Sinne des § 1 Absatz 6 PAuswGebV begründen und die vom Antragsteller glaubhaft zu machen sind (z.B. Pflegebedürftigkeit, Krankheitskosten, Nichtbezug der o.g. Leistungen aus Scham etc.). Dies gilt grundsätzlich auch hinsichtlich des gesetzlichen Mindestbarbetrags im Rahmen des notwendigen Lebensunterhaltes in Einrichtungen (§ 27b Abs. 2 SGB XII).
Guten Morgen allerseits...
ich lese schon ne ganze Zeit hier im thread mit, schiebe es aber immer wieder vor mir her zu antworten bzw. IRGENDWAS zu unternehmen.
DIe Situation:
Mein Perso war im Herbst 2010 abgelaufen, und ich habe mir einen neuen machen lassen, allerdings noch den "alten", ohne Fingerabdruck und so, kostete 14 Euro.
Dann habe ich im Oktober 2011 geheiratet und den Namen meines Mannes angenommen.
Seitdem renne ich immer noch mit dem alten Ausweis rum, weil ich es echt nicht einsehe, mir einen neuen zu kaufen, obwohl der alte noch 9 Jahre (bzw, jetzt noch 8,5 Jahre) gültig ist.
Ich mag auch gar nicht zum Einwohnermeldeamt gehen und da um Gebührenerlaß betteln- das ist ein ganz kleines Amt und die zuständige SB ist ne ziemlich arrogante Tante, ich hab keine Lust, dass die mich da vor versammelter Mannschaft abblitzen läßt, mir dann was von "Bürgerpflicht" erklärt und ich dann gewzungen bin, den neuen Perso erstens sofort ausstellen zu lassen und zweitens selber zu bezahlen.
Sollte ich vielleicht mal nen Brief hinschicken, die Situation erklären und um Gebürenerlaß bitten? :help:
LG
Alex
Beckmann und Kumpel Bröger haben sich ja nicht mehr gemeldet.
Eher Wirbel um Nichts.
Nachdem ja der Perso im Regelsatz enthalten ist, könntest du nur einen Darlehnsantrag stellen, der sich auf Grund 10 % a innerhalb eines Monats erledigt hätte, oder so wie Du geschrieben hast eine Anfrage machen.
Manche Kommunen machen Ermäßigungen. Die Mehrzahl nicht.
Zitat von: Chicco am 22. Mai 2012, 17:24:08Beckmann und Kumpel Bröger haben sich ja nicht mehr gemeldet.
... was ja auch völlig unmöglich ist, wenn man gesperrt ist.
Zitat von: Gast13205 am 22. Mai 2012, 06:22:19Seitdem renne ich immer noch mit dem alten Ausweis rum, weil ich es echt nicht einsehe, mir einen neuen zu kaufen, obwohl der alte noch 9 Jahre (bzw, jetzt noch 8,5 Jahre) gültig ist.
Das ist ein weit verbreiteter Irrtum. Dein Perso ist durch die Namensänderung NICHT mehr gültig; somit läuft du mit einem ungültigen Ausweisdokument herum. Umso länger du mit der Neuausstellung wartest, desto höher kann dann auch die Ordnungswidrigkeit ausfallen, wenn es zur Beantragung des neuen Perso kommt. Sicherlich kein finanzieller Gewinn für dich.
huhu zusammen,
Bei mir ergab sich das Problem im Mai letzten Jahres, Perso abgelaufen, kein Geld für neuen (habe darüber hier berichtet).
Beim Einwohnermeldeamt wurde rasch klar, daß die auf die Zahlung der 28,80 € bestehen, vorher gab´s gar keinen Antrag. Befreiung von den Kosten ist eine Kann-Leistung, hieß es, und mein Amt konnte (oder wollte?) offenbar nicht.
Daraufhin habe ich beim JC schriftlich um ein Darlehen gebeten und auch höflich aber bestimmt eine Ablehnung erhalten, mit dem Hinweis auf die im Regelsatz enthaltenen 0,25 €.
Also spare ich jetzt brav die 0,25 € jeden Monat und verzichte auf den Luxus eines Personalausweises, jedenfalls solange, bis ich mal wieder einen brauche, um meinen vierteljährlichen Urlaub in der Karibik anzutreten. :ironie:
Mit anderen Worten: Für mich ist das Thema durch, die können mich mal.
LG, goodwife
Wenn du weder einen gültigen Personalausweis noch einen gültigen Reisepaß hast, verstößt du gegen die Ausweispflicht, die in D herrscht...wird mit bis zu -5000€ belohnt...: http://de.wikipedia.org/wiki/Ausweispflicht#Deutschland
hallo Joergl,
ist mir wurscht, was nicht geht, geht eben nicht.
Schau doch mal, was du selbst unten bei dir stehen hast:
Zitat: "Nach allem, was ich sehe, ist ein Punkt erreicht, der uns zum Widerstand zwingt."
So sehe ich das :yes:
LG, goodwife
Servus zusammen,
bei mir ist es so, dass ich einen neuen Perso brauche und auch beantragt habe.
Über die beantragte Gebührenbefreiung mit vorgelegten Hartz IV Bescheid habe ich folgenden Ablehnungsbescheid bekommen:
( Ist im Anhang)
Die Begründung ist für mich nicht nachvollziehbar und auch widersprüchlich.
Die 4,50 € setzen sich zusammen aus den Rücklagen von -,25 € p.M
Ergibt bei 1 1/2 Jahren Ansparung, 18 x -,25 € = 4,50 € Sparbetrag !!
Nun werde ich beim Jobcenter einen Antrag auf Mehrbedarf stellen, mal sehen was da passiert.
[gelöscht durch Administrator]
Zitat von: Gast16339 am 23. Juni 2012, 11:33:29Nun werde ich beim Jobcenter einen Antrag auf Mehrbedarf stellen, mal sehen was da passiert.
Die Antwort dürfte aber jetzt schon bekannt sein. Da im Regelsatz ein Satz von 25 ct für den Perso enthalten sind, entfällt der Mehrbedarf.
Interessanter - aber auch mit höherem Risiko verbunden - dürfte eine Klage gegen den städtischen Ablehnungsbescheid sein, weil du zum Zeitpunkt eben noch nicht die Möglichkeit der monatlichen Ansparung in Höhe von insgesamt 28,80 Euro hattest.
@ steini
Gegen den ergangenen Bescheid ist kein Widerspruch mehr möglich, sondern nur eine Klage vor dem Verwaltungsgericht und da sind Vorschussgebühren zu zahlen. Wer sich das leisten kann ? Ich nicht !
Mein Antrag gegen das Jc. lautet auf einmalige Beihilfe wegen unabweisbaren Bedarf
Zitat von: Gast16339 am 24. Juni 2012, 11:51:48Gegen den ergangenen Bescheid ist kein Widerspruch mehr möglich, sondern nur eine Klage vor dem Verwaltungsgericht und da sind Vorschussgebühren zu zahlen.
Nichts anderes habe ich geschrieben:
Zitat von: Gast3481 am 24. Juni 2012, 07:26:41Interessanter - aber auch mit höherem Risiko verbunden - dürfte eine Klage gegen den städtischen Ablehnungsbescheid sein,
Um das nochmal klarzustellen: eine Klage gegen die Ablehnung der Gebührenbefreiung der Pass- und Meldebehörde ist sinnlos, weil es lt. § 1 Abs. 6 PAuswGebV im billigen Ermessen der jeweiligen Meldebehörde liegt, ob sie eine Härtefallregelung trifft oder nicht. Eine solche Härtefallregelung ist also nicht einklagbar.
Habe beim Jobcenter einen Antrag auf besonderen Bedarf gestellt, der abgelehnt wurde, siehe Anhang.
Werde es noch über ein Darlehen versuchen !!
Anhang rest-anonymisiert und neu hochgeladen. LG Elsi
[gelöscht durch Administrator]
Zitat von: Gast16339 am 04. Juli 2012, 11:12:36Werde es noch über ein Darlehen versuchen !!
... welches dir im nächsten Monat wieder in voller Höhe abgezogen wird (10 % der Regelleistung). :wand:
Antwort Jc.:
Ihrem Antrag auf Gewährung eines Darlehens kann nicht entsprochen werden.
Gemäß § 24 Abs. 1 SGB II kann ein Darlehen nur gewährt werden, wenn ein unabweisbarer Bedarf besteht und die Bedarfsdeckung unaufschiebbar ist. Dabei kommt die abweichende Erbringung von Leistungen nur in Bedracht, wenn der Bedarf von der Regelleistung umfasst ist. Des Weiteren werden die Leistungen nur auf Nachweis erbracht.
Sie haben einen Antrag auf ein Darlehen für die Gebühr zwecks Ausstellung eines Personalausweises gestellt.
Sie haben nicht nachgewiesen, dass der Bedarf nicht auf andere Art und Weise, z.B. durch Ratenzahlungsvereinbarungen, aus eigenem Einkommen oder Vermögen, gedeckt werden kann.
Außerdem weise ich darauf hin, dass der Regelbedarf als monatlicher Pauschalbetrag berücksichtigt wird. Über die Verwendung der zur Deckung des Regelbedarfs erbrachten Leistungen entscheiden die Leistungsberechtigten eigenverantwortlich; dabei haben sie das Eintreten unregelmäßig anfallender Bedarfe zu berücksichtigen.
Ihr Antrag ist daher anzulehnen.
Soweit die Begründung des Jc.
Passt mit der Ansparung von -,25 € p.M., seit 2011, nicht zusammen.
Mal berichten.
Heute war ich beim Beantragen. Bewilligungsbescheid hatte ich vorsichtshalber dabei.
Auf Anfrage hieß es das es nicht bezahlt wird. Habe da natürlich nachgefragt warum nicht
"ich habe schon gehört das die eine Stadt zahlt und die andere nicht."
Als Antwort bekam ich zu hören:
Das war bis voriges Jahr auch so. Dann kam aber eine Anweisung vom Ministerium das dies vom Regelsatz zu sparen sei und es nicht erstattet bzw. übernommen wird.
Leider war ich nicht geistesgegenwärtig genug um mir das zeigen zu lassen. Habe lediglich erwähnt daß das mit den Ansparungen aus dem Regelsatz schon lange gekippt wurde und das typisch für dieses Land sei, das sich selbst die Ämter nicht an Gesetze halten. Aber mit einem Angestellten zu diskutieren hat ja noch nie was gebracht.
MfG FN
Ich habe meinen neuen Perso heute abgeholt und auch ich musste zahlen. Das die Kosten nicht übernommen werden habe ich aber Schriftlich !!! auf ganzen 2 Seiten wird da einem erklärt warum und wieso nicht ..... :wand: :wand: :wand: :wand:
LG Kontio
Es ist so, wie es ist!!! :wand: :wand: :wand:
und wird nicht Anders werden!!! :wand: :wand: :wand:
Oder, wir gehen auf die Barrikaden, aber wie???
HG Irene
Hi,
mein Perso ist nu schon etwas länger abgelaufen. Ich war hier in Hamburg mal beim Amt und hab gefragt aber die sagten mir auch, nö müßte ich alles selber zahlen. Da bin ich wieder gegangen und hab gesagt, da hab ich nicht genug Geld für.
Mir wird aber wohl oder übel auch nix anderes übrigbleiben als zu zahlen ob ich kann oder nicht :no:
LG
Luzie
Ich finde es viel interessanter dass die BRD VORSCHREIBT das jeder Bürger der BRD einen Personalausweis oder Reisepass besitzen MUSS. Na, wenn die meinen, dass ich dass muss, warum soll ich dann auch noch dafür bezahlen????? Ist doch idiotisch :wand: und teurer wird der Spaß ja auch jedes mal nur weil die irgendwelche Chips einbauen um uns noch mehr ausspionieren zu können.
Das ist jedenfalls meine Meinung :schaem:
Das ist so wie es ist.
Es wird hier im Land nicht mehr darauf geachtet, wass jemand bezahlen kann, sondern nur noch darauf, was man ihm abziehen kann.
Es ist ja jegliches im HARTZ IV aufgelistet.
Warum stellen wir Das in Frage? Gebe Dieses an die "Verantwortlichen" weiter.
HG Irene
Hallo liebe Leute,
mein Personalausweis läuft in einem Monat ab und ich hatte nachgefragt, ob ich den selber zahlen muss.Ja, muss ich. Ich bin seit meiner Geburt schwer pyschisch krank durch mein Tourette Syndrom, ADHS, Zwänge und Ängste, will mich keiner in der Firma haben.Was kann ich den dafür??Ich habe kein Geld für diese blöde 28 Euro zu zahlen.Selbst Behindertenausweis zählt nicht. Die Behörden sind alles nur Halsabschneider.Man wird ja schon gezwungen klauen zu gehen, damit man sich solche Sachen leisten kann. Was ist den wenn ich meinen Ausweis ablaufen lasse und erst nach 1 Jahr neuen beantrage, wenn ich das Geld zusammen gespart habe?
Liebe Grüße
@Supertalent2011
Erst mal ist dann nix, solange du ihn nicht für etwas brauchst (Reise, Konto oder dergleichen).
Ich bin jetzt seit fast 2 Jahren "ohne" und lebe ganz gut damit, weiß aber, das eigentlich eine Ausweispflicht besteht und ich mich eventuell strafbar mache.
Inwieweit man das mit seinem Gewissen vereinbaren kann, muß jeder für sich selbst entscheiden.
LG, goodwife
Hallo,
ich musste auch vor 1 Monat einen neuen Personalausweis beantragen und ich musste alles selbst aus der Tasche bezahlen 28,80 € und neue Passbilder musste ich auch noch machen lassen,weil man ja auf dem neuen Perso nicht mehr grinsen darf hat nochmal über 10,-€ gekostet.
Also in Lübeck bekommt man den Personalausweis nicht kostenlos man muss den komplett selber bezahlen.
Hallo habe ein neuen Personalausweis beantragen und ich musste auch alles selbst bezahlen hier in Nordhausen 28 euro + 10 Bilder
zehn Bilder für einen Ausweis - schon ungewöhnlich, wie groß ist der denn?
Hier bei uns kosten die auch zwischen 10 und 11 € und das sind ganz normale Bilder von der Größe her.... Wie ein Paßbild eben so ist :zwinker: :zwinker: :zwinker:
LG Kontio
Fotopapier+Farbdrucker+Digitalkamera = Passbilder kosten mich pro Stück ca. 1 Cent.
Moin Moin Ottokar....
Ja wenn ich "normale" Bilder brauche mache ich das auch so. Aber für den neuen Perso , braucht man doch diese "Biometrischen" Bilder wenn ich mich nicht irre .....Oder machst Du diese auch selber ? wenn ja wie ?
LG Kontio
Zitat von: Gast5480 am 23. November 2012, 09:02:06Aber für den neuen Perso , braucht man doch diese "Biometrischen" Bilder wenn ich mich nicht irre .....Oder machst Du diese auch selber ? wenn ja wie ?
Ganz einfach. Such mal nach "SCHABLONE ZUR PRÜFUNG DER BIOMETRIETAUGLICHKEIT VON PASSBILDERN".
Das biometrische Passbild ist 35x45mm, XnView bietet zum Ausdruck mit der Option "Bildersammlung" und 1.4" x 1.8" (35mm x 45mm) genau das Passende Format.
Fotografiert wird frontal bei weißem Hintergrund, ohne Lächeln und ohne Blitz bei Tageslicht.
Beim anschließenden Zuschneiden des Bildausschnittes aufpassen, dass der "Kopf" etwa der Schablone entspricht, also das zukünftige Passbild fast ausfüllt und (Haare weg denken) zwischen 32 und 36mm hoch ist. Der Kopf sollte dabei inkl. Haare möglichst komplett abgebildet sein (bei mehr als schulterlangem Haar oder einer Frisur wie Marge Simpson geht das dann natürlich nicht).
Dabei ist hilfeich, wenn man die Darstellung des Bildes am Monitor so wählt, dass dieses in Originalgröße dargestellt wird, sodass man direkt auf dem Monitor mit dem Lineal nachmessen kann. Notfalls benötigt man dabei ein paar Versuche, bis man den optimalen Bildausschnitt hat, das wars dann aber.
Auf ein DIN A 4 Fotopapier passen 30 Passbilder im Format 35x40mm.
Zitatzehn Bilder für einen Ausweis - schon ungewöhnlich, wie groß ist der denn?
Ich meine 4 bilder Macht 10 euro :bye:
Mein Ausweis ist schon seit dem 19.08.12 ausgelaufen. Schieb die Kosten für den Ausweis + biometrisches Foto, von Monat zu Monat.
Hab mal beim Bürgerservicecenter angerufen, aber ein erlass bzw. Reduzierung wäre nicht möglich, da es seit 01.01.11 im Regelsatz enthalten ist. Ja, mit 25 cent, wo wir jetzt bei 6,25 Euro wären.
Sie drohte mir noch mit Bußgeld und Ärger mit der Polizei und meinte, wenn ich es denn wirklich nicht hätte, soll ich mich ans Jobcenter wenden.
Ich glaub nicht, das die das übernehmen und wenn, dann nur auf Darlehensbasis, wo sie sich bei mir sowieso schon schwer tun werden. Zahle schon 10% meines Regelsatzes
für Schulden beim Amt ab und das noch bis Ende 2015.
Fotopapier+Farbdrucker+Digitalkamera besitz ich nicht.
Ich habe sogar noch den "grauen Lappen" als Führerschein. Gilt der noch in Deutschland? Im Ausland ja wohl nicht mehr.
Da ich aber selten Auto fahre, habe ich mir auch keinen neuen - rosa? - machen lassen.
Irene
@irene
Der Lappen gilt bis 2033, erst dann muss er fürs EU Format beantragt werden (ohne weitere Prüfungen)
Ich habe auch noch den rosa Führerschein und behalte den auch und tausche den nicht um. Die Einführung des EU - Führerscheins ist für mich auch wieder nur reine Gebührenabzocke, obwohl ja von Erleichterung für die Behörden gesprochen wird, wenn alles einheitlich ist, da es europaweit wohl über 100 verschiedene Ausführungen gibt.
Mein Ausweis ist noch 1 Jahr gültig und dann muss ich auch " in den sauren Apfel beissen " und den neuen beantragen. Brauche ihn zwar selten, doch selbst beim WBA abgeben, schaut die SB auf den Ausweis zum Abgleich der Person und auf die Gültigkeit.
Hatte das nie und dieses mal beim WBA das erste mal :weisnich: .
Hier mal die News zum EU - Führerschein -->> http://www.tagesschau.de/ausland/eu-fuehrerschein100.html (http://www.tagesschau.de/ausland/eu-fuehrerschein100.html)
Was den Ausweis betrifft war früher alles so schön einfach, doch wird das immer komplizierter und immer teurer. Die Preisliste beim Personalausweis liest sich inzwischen wie eine Speisekarte :coffee: -->> http://www.personalausweisportal.de/DE/Buergerinnen-und-Buerger/Der-neue-Ausweis/Gebuehren/gebuehren_node.html (http://www.personalausweisportal.de/DE/Buergerinnen-und-Buerger/Der-neue-Ausweis/Gebuehren/gebuehren_node.html)
Alleine durch die ganze Festlegung zur Gültigkeit sämtlicher Dokumente, nehmen die Unmengen an Kohle ein.
Auch die Reisepässe heutzutage - Wahnsinnige Preise wenn jemand einen braucht. Rechnet man die Kosten dann noch spassenshalber in DM um und vergleicht das mit damals, wird einem nochmal schwindelig.
Der einfachste Pass kostet ja jetzt schon 59 Euro -->> http://www.neuer-reisepass.de/
Zitat von: coolio am 21. Januar 2013, 02:44:53Der Lappen gilt bis 2033, erst dann muss er fürs EU Format beantragt werden
STOPP (http://smiles.kolobok.us/standart/stop.gif) Stimmt so nicht ganz: Das der alte "graue Lappen" (ich selber habe ihn seit 1967) weiterhin gilt schon.....aaaaber nur bis einem Gesamtmassengewicht (Zugfahrzeug inkl. Anhänger) von
3,5 Tonnen. Das heißt, daß wenn jemand mit dem "Alten" zum Umzug oder ähnliches, ein Kleinlaster über 3,5 Tonnen zul.Ges.gew. steuert, macht sich des "Fahrens ohne Führerschein" schuldig. Erst mit der Umschreibung auf den neuen EU-Führerschein, erhält der Inhaber des "Alten" sein "Bestandsrecht" der alten Klasse drei.
Dieses für mich aufklärende und auch ein klein wenig schockierendes -- habe derzeit ein Zugfahrzeug v.3,0 Tonnen plus Anhänger(-chen) v. 0,6 Tonnen, macht zusammen 3,6 T -- Gespräch, habe ich vor einiger Zeit mit einem Fahrlehrer gehabt.
Die Umschreibung kostet, glaube ich, ca. 40 € !!!! Das nenne ich Abzocke in Reinkultur !!!!!
Übrigens, die
kostenlose Ausstellung des neuen Perso ist von Bundesland zu Bundesland verschieden. Eigentlich find` ich, seitens des Staates,es ziehmlich unverschämt, daß er für die Ausstellung des Perso an sich, Geld verlangt. Denn dieser
bleibt Eigentum der Bundesrepublik Deutschland !!
@kleber60
Schick den Fahrlehrer mal in die Fahrschule - nur gebremste Gespanne mit über 12.000 kg werden heruntergebremst.
http://www.adac.de/_mmm/pdf/EU-Führerschein%202013_158734.pdf
Seite 6
@coolio,
wir mit dem "alten Lappen" haben normalerweise "Bestandsschutz" nach den alten Kriterien des Führerschein der Kl.Drei, aaaaber erst nach Umschreibung zum gültigen EU-Führerschein.
Bis dahin gilt zul.Ges.gew. bis 3,5 Tonnen einschl. Anhänger. Ich habe mir diese Info von der
hiesigen Führescheinstelle bestätigen lassen.
Was macht denn das für einen Sinn?
Klingt nach einer Auskunft vom JC. Aber gut - ....
wers denn glauben will...
Zitat von: coolio am 23. Januar 2013, 00:33:44Was macht denn das für einen Sinn?
Hab` ich mich seiner Zeit auch gefragt. Aber es sind die neuen (nach Inkraft treten der neuen EU-FS-Regelung) Verordnungen über Bestandschutz für alte Führerscheine.
Zitat von: coolio am 23. Januar 2013, 00:33:44wers denn glauben will...
...kein "Glauben", @coolio,
Wissen!
und wo stehts im Gesetz?
"Bestandsschutz auch bei Umschreibung" könnte Sinn machen.
Zitat von: coolio am 23. Januar 2013, 00:54:44und wo stehts im Gesetz?
Wenn du es findest, hast du mir Arbeit erspart :zwinker:
ZitatFahrerlaubnisklasse
vor 1999
Betroffenes Fahrzeug
Fahrerlaubnisklasse
ab 2013
3
Kfz bis 7.500 kg
Züge mit nicht mehr als 3 Achsen (d.h. es kann ein einachsiger Anhänger mitgeführt werden. Achsen mit einem Abstand von weniger als 1 m voneinander gelten als eine Achse) B, BE, C1 und C1E
aus
http://www.bmvbs.de/SharedDocs/DE/Artikel/LA/fahrerlaubnisklassen-uebersicht.html?nn=58398
---------
Klasee 3 grau (vor 99) umfasst also nach wie vor B, C1, C1E (rosa) nach 2013
Mal eine Ergänzung: Die "soziale Stadt" Kiel regelt es so:
Kosten & Gebühren
22,80 Euro für einen Personalausweis, sofern der Ausweisinhaber im Zeitpunkt der Antragstellung noch nicht 24 Jahre alt ist
28,80 Euro für einen Personalausweis in allen anderen Fällen
Hinweise:
Das erstmalige Aktivieren der Online-Ausweisfunktion bei der Ausgabe oder bei Vollendung der 16. Lebenjahres ist gebührenfrei. Für das nachträgliche Aktivieren der Online-Ausweisfunktion werden 6 Euro Gebühr in Rechnung gestellt. Das Deaktivieren ist gebührenfrei.
Im Übrigen gibt es für die regulären Gebühren keinerlei Ermäßigungs- oder Befreiungsmöglichkeiten.
Quelle: http://www.kiel.de/rathaus/service/_leistung.php?id=8966711
Zitat von: coolio am 23. Januar 2013, 01:53:01Klasee 3 grau (vor 99) umfasst also nach wie vor B, C1, C1E (rosa) nach 2013
Ja sicher, aber erst nach
Umschreibung und Ausstellung des Neuen (ist das Ding tatsächlich "Rosa"?-wenn ja, wäre das ein Grund noch länger damit zu warten) erhält man weiterhin die alten Rechte!
Hier mal etwas ausführlicher: Führerschein - Besitzstand und Übergangsregelungen (http://www.bmvbs.de/SharedDocs/DE/Artikel/LA/besitzstand-und-uebergangsregelungen.html)
LG Wolf
Gerne gebe ich meine Erfahrungen zum abgelaufenen PA hier weiter. Zur Info: Ich erhalte Alg I in höhe von 534 € + etwas Wohngeld, diese Zahlung wurde unterbrochen durch Krankheit, weil die KK kein Krankengeld mehr zahlen möchte. Aus dieser Situation heraus habe ich erstmalig einen Antrag auf Alg.II am 07.01.13 stellen müssen und warte seit dem auf Bescheid.
Am 27.09.12 bekam ich eine freundliche Erinnerung von der Stadt, dass mein PA seit dem 04.06.12 abgelaufen sei und ich bis zum 30.11.2012 einen neuen beantragen möchte. Ich teilte der Stadt jetzt meine Situation mit und das ich aufgrund meiner Einkommenssituation keinen Spielraum für derartige Sonderausgaben hätte. Weiter gab ich den Damen zur Kenntnis das mein jetziger PA noch wie neu aussehe und man diesen vielleicht verlängern könnte zudem das Passbild auch noch Aktuell sei. Mein Alg I Bescheid sowie Wohngelbescheid wurden beigelegt.
Am 25.10.12 erhielt ich dann ein Angebot auf einen vorläufigen PA (3Monate) , unter Vorlage meiner Bescheide, kostenfrei zu bekommen, unter der Maßgabe vor Ablauf dessen Gültigkeit einen neuen mit 10 jähriger Gültigkeitsdauer zu beantragen und hierfür die Gebühr bei Beantragung zu zahlen.
Am 19.11.12 bedankte ich mich für die Großzügigkeit und teilte mit das sich meine finanzielle Situation nicht geändert hat und ich nichts beantragen kann, was ich dann schuldig bleibe. (,,Wer die Musik bestellt, muss sie auch bezahlen")So habe ich es gelernt, teilte ich mit. Weiter Appellierte ich an ihr soziales Herz, gerade in der Vorweihnachtszeit, möchte ich mir diese Gebühr+ Foto nicht am Mund absparen so sehr ich mich auch über das neue Dokument freuen würde. Ich bat nochmals um Prüfung und schlug auch eine Ratenzahlung von 0,30 € mtl. vor. Weil ich nichts Geschenk haben möchte, bot ich auch der Stadt meine Arbeitskraft an, um dann die 28 € zu erarbeiten.
Am 03.01.13 bekam ich ein Verwarngeld, 35,€. Unteranderem wird mir hier auch vorgeworfen, nicht auf den oben genannten Schriftverkehr reagiert zu haben.
Jetzt war es endlich so weit, am 04.01.13 besuchte ich die Mitarbeiterin der Stadt persönlich, auch um mitzuteilen, dass ich mit der Verwarnung nicht einverstanden sein kann. Nach Sichtung der Akte klärte sich dann auch schnell die Unterstellung auf, ich hätte keine Reaktion auf den Schriftverkehr gegeben. Die gesamte Korrespondenz wurde nochmals überreicht. Nochmals bat ich um Ratenzahlung, damit ich nun auch endlich in den Genuss eines neuen Dokuments komme. Leider war bei dieser guten Frau nicht viel Regung zuerkennen, das Gesicht war auch weiterhin zur Faust geballt.
Am 14.02.13 erhielt ich den Bußgeldbescheid 58,50€ . Am Dienstag ist hier im Amtsgericht kostenlose Rechtsberatung, die ich in Anspruch nehmen werde. Ich werde weiter berichten.
Grüße von Frau Schulz
Hallo,
bei mir verhält es sich ähnlich wie bei Frau Schulz. Auch € 35,00 Verwarngeld. Ich schrieb im Anhörungsbogen, dass ich nicht wissentlich ohne gültigen Ausweis rumlief, sondern erst darauf hingewiesen wurde, weiter, dass ich derzeit nur Alg II beziehe. Reicht nicht aus, kam als Antwort. Nun stehe ich auch bei € 58,50.
Was ich nicht verstehe, dass es sich hierbei wohl ebenfalls um eine Kann-Regelung handelt. D. h. es kann ein Verwarngeld erhoben werden oder eben auch nicht. Das müsste doch dann einheitlich geregelt sein.
Verhält sich dann ebenso bei Leuten, die hier schreiben, sie hätten keine Gebühren für den neuen Personalausweis zahlen müssen (ab 2011).
da mein perso auch schon länger abgelaufen ist und ich in eine kontrolle kam wo mir von herrn polizei und sein bruder gesagt wurde das er schon länger abgelaufen wäre und ich mir doch einen neuen besorgen sollte.
wie den meisten harz4ern fehlt mir auch das nötige geld nickte aber brav und ging meiner wege.doch das auge des gesetzes schläft nicht und wieder mal ausweis kontrolle bitte.immer noch abgelaufen und nu kam eine ernste ermahnung doch einen neuen zu beschaffen.also zum amt nur gegen gebühr meinte die frau ich hab kein geld und ich wolle auch keinen neuen aber herr polizei und sein bruder meinten ich müsse aber einen haben.nutzt nix keine gebühr kein ausweis und ende.
ich bat sie dann um eine schere die si mir auch gab(dachte wohl ich würde ein neues passbild bachneiden :lachen:)zerschnit den eh schon abgelaufenen ausweis in paar teile und gab sie ihr mit den worten abgelaufen ist unbrauchbar sie möge die reste doch bitte in den papierkorb werfen.
jetzt harre ich der dinge die da kommen oder auch nicht.
Es ist kein Einzelfall, dass Menschen, die Hartz IV beantragen müssen, aber keinen gültigen Personalausweis oder Reisepass haben, vom Jobcenter abgewiesen werden.
Dabei passiert es nicht selten, dass für die Beantragung bzw. Verlängerung eines solchen Identitätsnachweises nicht genug Geld vorhanden ist, immerhin kostet ein für 10 Jahre gültiger Personalausweis seit dem 1. November 2010 bundesweit für Personen ab 24 Jahren 28,80 Euro (§ 1 Verordnung über Gebühren für Personalausweise und den elektronischen Identitätsnachweis, kurz: PauswGebV) und für Personen unter 24 Jahren 22,80 Euro. Ein vorläufiger Ausweis ist zwar etwas günstiger, dennoch fallen auch hier immerhin 10 Euro an, hinzu kommen die Kosten für entsprechende Fotos.
Weiter lesen unter -->> http://www.gegen-hartz.de/nachrichtenueberhartziv/hartz-iv-antrag-ohne-ausweis-9001375.php (http://www.gegen-hartz.de/nachrichtenueberhartziv/hartz-iv-antrag-ohne-ausweis-9001375.php)
Ich habe mal eine Frage da ich einen neuen Reisepass+ Personalausweis im meiner Heimat machen muss falls ich dieses Jahr Hin fliege!
An kosten kommen auf mich zu umgerechnet in €
Reisepass für schnell Bearbeitung 100€
Personal Ausweis ca.10€
Da ich die Anträge in meiner Landessprache habe die ich noch übersetzten muss sonst nimmt die Arge es nicht an!
Kann ich die kompletten kosten für die Ausweis Dokumente+Übersetzung von der Arge erstattet bekommen?Da es nicht grade wenig kosten sind!
Welchne Antrag brauche ich von der Arge für das übersetzten der Dokumente in Deutsch!!!
Es gbt keine rechtliche Grundlage dafür, dass das JC die Kosten für deine Ausweisdokumente oder für die Übersetzung der Anträge bezahlt.
@Dragon
Da im Regelsatz nur die Kosten für einen Perso enthalten sind, müssten die Mehrkosten für den Reisepass, den ein Ausländer für den Verbleib in Deutschland besitzen muss, vom Sozialamt gemäß § 73 SGB XII übernommen werden.
Suche entweder im Netz oder wende dich an den Flüchtlingsrat Berlin, der dir hierzu entsprechende Urteile geben kann.
=> http://www.fluechtlingsrat-brandenburg.de/wp-content/uploads/2011/10/11-06-01-Rspr-Kurz-%C3%9Cbersicht-Passkosten.pdf
wie krass keine gebühren fürn neuen perso :cool:
... die gebühren für den kirchenaustritt muss man leider immer noch bezahlen, egal ob arm per gesetz oder nicht ... das wollte ich weitergebn :bye:
Zitat von: Gast25908 am 08. Mai 2013, 08:06:41
wie krass keine gebühren fürn neuen perso :cool:
In welchem Bundesland/Kreis wohnst Du denn ?????
Mal ein Hinweis von personalausweisportal.de (http://personalausweisportal.de)-->>
ZitatDie Gebühren für den neuen Personalausweis regelt bundesweit die ,,Verordnung über Gebühren für Personalausweise und den elektronischen Identitätsnachweis"
ZitatAusstellung von Ausweisen für Bedürftige - Gebührenreduzierung oder -befreiung möglich
Quelle und weitere Infos -->>
Gebühren und Gültigkeit (http://www.personalausweisportal.de/DE/Buergerinnen-und-Buerger/Der-neue-Ausweis/Gebuehren/gebuehren_node.html;jsessionid=CC4980EA8C614E62A0B658DF52F77FF5.2_cid324)
Fragen lohnt also immer :yes: .
Ergänzend noch ein Artikel zum Thema -->>
Hartz IV Antrag ohne Ausweis: Recht auf Erlass von Gebühren für Personalausweise (http://hartz.info/index.php?topic=61247.0)
@Meck
:danke: interessante Link verweise
Soweit ich den § 1 Abs. 6 PAuswGebV: Gebühren für Ausweise (http://www.gesetze-im-internet.de/pauswgebv/__1.html) korrekt verstehe, handelt es sich hierbei um eine reine "Kann-Bestimmung": Zitat von: § 1 Abs. 6 PAuswGebV(6) Die Gebühr kann ermäßigt oder von ihrer Erhebung abgesehen werden, wenn die Person, die die Gebühr schuldet, bedürftig ist.
Ein Recht auf Erlass der Gebühren kann hieraus wohl nicht abgeleitet werden?! Wie sonst ist es zu erklären, dass z. B. die Stadt Essen einen Gebührenerlaß bzw. eine -ermäßigung ablehnt? :scratch:
LG Wolf
@Wolf27
denke ich auch, ein bekannter von mir musste auch trotz Hartz 4 Bescheid die volle Gebühr entrichten, deshalb hatte ich mich auch gewundert.
:weisnich:
Ja, ich musste auch die vollen Gebühren bezahlen, eben weil es eine Kann-Betimmung ist.
In dem gegen-hartz-Artikel ging es vorrangig darum, wie man trotzdem einen Antrag stellen kann, auch wenn man aus Kostengründen noch keinen gültigen Ausweis hat. Man kann ein Darlehen beantragen, wenn man die volle Gebühr nicht auf einen Schlag bezahlen kann bzw. die 10,- Euro für den vorläufigen PA. Da der Rückzahlungsbetrag aber 10 % des maßgebenden Regelsatzes beträgt, und zwar ab dem nächsten Monat schon, ist ein Darlehen aber nicht wirklich eine Hilfe.
Am besten man schaut mal auf seinen Ausweis drauf und wann er denn abläuft. Das es zufällig gerade morgen oder nächste Woche ist - wahrscheinlich nicht der Fall :zwinker: .
Rechnet man aber mal durch, selbst wenn ein neuer Ausweis 28,80 Euro kostet und der Ausweis 10 Jahre gültig ist, hat man dann lange Zeit sich einen Neuen anzusparen.
Um einen neuen Ausweis zu bezahlen, muss man also rein rechnerisch 2,88 Euro im Jahr sparen und das macht auf den Monat dann 24 Cent.
Da sind andere Kosten höher und selbst fürs Handy, Telefon, Internet, zahlt manch einer die 28,80 Euro jeden Monat und für den Ausweis die 28,80 Euro alle 10 Jahre.
Man muss nämlich tatsächlich mal bedenken, dass diese 28,80 Euro alle 10 Jahre fällig werden und auf einen Monat runtergerechnet, sind 24 Cent ja nichts i.d.S. selbst wenn man noch ein Passbild reinrechnet, was man sowieso hat wegen Bewerbungen, oder machen lässt und die Kosten ja mit Bewerbungskosten abrechnen kann.
Sieht man es im Verhältnis zu anderen Dingen, ist es günstiger als z.B. eine EC - Karte, wenn die Bank da alle 5 Jahre eine Neue ausgibt und je nach Bank auch 10 Euro berechnet, oder man rechnet mal die 10 Euro Praxisgebühren die nun weggefallen sind und selbst wenn man 1x im Jahr zum Arzt gegangen ist, wären das auf 10 Jahre 100 Euro. Da bekommt man für das Geld was man da nun wieder spart schon 3 Ausweise für :zwinker:.
@Meck
Es ist alles nur noch Abzocke und Geldmacherei. Das ist meine Meinung.
Der Neue Personalausweis kostet nun über 28,00 Euro anstatt 8,00 Euro wie bisher, dreieinhalbmal so viel!!
Des Weiteren muss man 30 Euro berappen wenn man aus der Kirche austreten will was auch schon eine Frechheit ist. Kontoführungsgebühren obwohl man inzwischen alles online selbst erledigt, GEZ Zwangssteuer auch wenn man keine Geräte bereithält oder nur einen pc, ... das lässt sich endlos fortführen.
:mail: Natürlich kann man sich alles runterrechnen und schönreden, dann kostet die GEZ auch "nur" 59 cent am Tag ...
http://hartz.info/index.php?topic=31635.msg556077#msg556077
Die Anwaltliche Beratung hat keine neuen Erkenntnisse für mich gebracht. Nur Unverständnis von Seiten des Anwalts, dass man sich nicht auf Ratenzahlungen einlässt. Ich sollte dran bleiben, an dem Sachverhalt, war der Rat.
Gegen den oben genannten Bußgeldbescheid wurde rechtssicher Widerspruch eingelegt.
Mit einer Petition hatte ich mich jetzt an den Petitionsausschuss meines Bundeslandes gewandt. Endlich fand ich gehör. Nach Sichtung meiner Unterlagen wurden meine Kosten für PA und Fotos übernommen. Gestern habe ich meinen Ausweis abholen können. Ein langer Kampf bis zum Ziel.
Zwischenzeitlich erhielt ich eine Vollstreckungsankündigung zum Bußgeldbescheid. Ein Gespräch mit der Behörde ergab, dass mein Widerspruch nicht vorliegt. In meinen Unterlagen schon(mit Eingangsstempel). Dieses kleine übel stehen wir jetzt auch noch durch.
Ich drück euch beide Daumen!
Anfang August habe ich in unserem Bürgerbüro meinen neuen Perso beantragt. Auf Fragen hiess es, dass Hartz-IV Empfänger keine Gebührenbefreiung bekommen. Grund seien die 25 ct im Regelsatz. Als ich erwähnte, dass ich Grundsicherung für Erwerbsunfähige bekomme, legten sich alle Stirnen in Falten, es wurden wohlwollend Akten gewälzt und mit glaubhaften Bedauern "Nein" gesagt.
Also habe ich erstmal 28,80 gelöhnt und die Quittung mitgenommen.
Nach etwas Studium im Runderlass des Ministeriums für Inneres und Kommunales NRW habe ich mit der Begründung, die Persogebühr betrage fast die Hälfte meines ernährungsbedingten Mehrbedarfes, eine Gebührenrückerstattung beantragt.
Gestern war das Geld kommentarlos auf dem Konto! - Vll. kommt ja noch ein Bescheid - schaunwermal.
Quelle Runderlass u.A. => http://www.harald-thome.de/media/files/Runderlass-NRW-12.4.11---PAuswGebV.pdf
Ich KANN ebenfalls nur bestätigen,dass die Personalausweisgebühren und im übrigen auch das biometrische Foto,bei Grundsicherungsbezug selbst bezahlt werden muß,es würde mich wundern,wenn es eine Gemeinde/Stadt heute noch gibt,die freiwillig darauf verzichtet.
Mir wurde es so erklärt,es muß vor ca. 2 Jahren ein Urteil gegeben haben,wo eine Frau auf Übernahme(wenigstens Darlehen/Ratenzahlung) geklagt hatte,das wurde m.M.n. beim BSG entschieden.Diese höhere Instanz ist dann darauf gekommen,wie hier schon geschrieben,dass xy cent pro Monat im Regelsatz dafür enthalten sind und so ein Ausweis hält ja eine ganze Zeit...
Dieses Urteil hat leider dazu geführt,dass nun generell von keiner Befreiung mehr ausgegangen wurde.Ich denke,dass ist in der letzten Gemeinde/Stadt angekommen.
Ausnahmen gibt es lediglich für Grundsicherungsempfänger,die in Heimen/stationären Einrichtungen leben,nur ein Taschengeld beziehen,die bekommen von Gemeinde/Stadt unterschiedlich entweder die Gebühr erlassen oder die Gebühr wird in sehr kleinen Schritten vom Taschengeld abgezogen.
In meiner Kommune bezahlen Grundsicherungsempfänger in Heimen grundsätzlich nichts,es gab hier eine Musterklage,da argumentiert Grundsicherungsempfänger =Grundsicherungsempfänger,was aber beim LSG abgelehnt wurde,ohne Revisionsmöglichkeit.Ich denke,der Zug ist abgefahren.
Ich bin ebenfalls ohne gültigen Ausweis, in unserer Stadt wird auch von Hartz IV Empfängern die volle Gebühr verlangt.
Für die Antragstellung beim Jobcenter muss man sich dann vom Jobcenter eine Anforderung für eine Meldebescheinigung geben lassen.
Diese genügt für den Hartz IV Antrag erst einmal und sie wird im Bürgerbüro sofort kostenfrei erstellt, wenn man eine Anforderung des Jobcenters dabei hat.
Vielen Dank für Deinen Hinweis. Das ist ja mal eine positive Überraschung zu meinem heutigen Geburtstag. Mein Perso läuft Ende 2014 ab.
Zum Thema gibt es Neues. :flag:
Das VG Potsdam hat ein Urteil gefällt. VG 8 K 1064/12
Link: https://openjur.de/u/657386.html
Es geht darum, dass der Kläger teilweise Recht bekam. Die Bedürftigkeit muss vollends berücksichtigt werden in kann nicht abgeredet werden.
26 | "Da im Falle der Kläger von deren Bedürftigkeit im Sinne von § 1 Abs. 6 PAuswGebV auszugehen ist, der Beklagte jedoch sein Ermessen bezüglich einer etwaigen Gebührenermäßigung oder -befreiung nicht ausgeübt hat, leidet der angefochtene Gebührenbescheid ebenso wie der Widerspruchsbescheid an einem Ermessensausfall und ist deswegen rechtswidrig." Ende Zitat (Ermessensausfall)
Nicht Recht bekam der Kläger, weil er die Gebühr vorab bezahlt hat und diese in der Klage in Form des Folgenbeseitigungsanspruch mit zurück forderte. Das die Bereitschaft zur Rück-Erstattung der Behörde und die damit verbundene zu Unrecht vereinnahmten Gebühren eventuell verweigert werden könnte, konnten nicht glaubhaft gemacht werden, da hierzu wahrscheinlich Aussagen und Schriftstücke fehlten.
Da ich auch so eine Klage zur Ermäßigung und Erlass der Gebühr § 1 Abs. 6 PAuswGebV angestrebt habe, werde ich berichten, wie diese ausgeht. Kann noch dauern. Vorteil. Ich habe noch nichts bezahlt. Leider muss man für sein Recht erbittert kämpfen und nicht auf halben Weg aufgeben und das Handtuch werfen.
In der sich v o r der Kommunal- und OB-Wahl noch SOZIAL dargestellten Stadt Mannheim lehnt der dortige Bürgerservice n a c h der Wahl der SPD-Grünen-Koalition unter Leitung eines SPD OBs den Erlass für Bedürftige nach SGB II gnadenlos ab und "empfiehlt" sogar noch ein so genanntes Einsparungspotenzial z.B. beim Gewerkschaftsbeitrag, welcher mir nun jedoch den Rechtsschutz gegenüber dem Verwaltungsgericht Karlsruhe sicherstellt! Schauen wir einmal, ob auch in diesem Fall die Judikative wieder einmal systemkonform entscheiden wird, wie auch in der Sozialgerichtsbarkeit Mannheim und Stuttgart offenbar gängiges Procedere.