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Ratgeber, Beispielschreiben, Formulare, Gesetze, Weisungen, Urteile => Ratgeber => Thema gestartet von: Sebastian am 02. Dezember 2008, 07:34:55

Titel: Nicht ohne Beistand zur Arge
Beitrag von: Sebastian am 02. Dezember 2008, 07:34:55
Wer kennt das nicht? Der einsame Gang zur ARGE ist nicht selten begleitet von unsinnigen Maßnahmen, Sanktionen, Hilfevereitelung, etc. Bestenfalls droht Langeweile, schlimmstenfalls die Einstellung der Leistung.

Das muss nicht so sein! Sucht euch Beistand und leistet Beistand! Niemand zwingt Sie, alleine diesen oder ähnliche Gänge (ärztlicher Dienst, Jobbörse ) zu erledigen. Ganz im Gegenteil. Das Sozialgesetzbuch X sagte indeutig: ,,Ein Beteiligter kann zu Verhandlungen und Besprechungen mit einem Beistand erscheinen." (§ 13 Absatz 4). Ratschläge und Tips: Nie ohne Beistand zur Hartz IV Behörde (http://www.gegen-hartz.de/nachrichtenueberhartziv/beistand9980889.php)